Älter werden im Landkreis Oberallgäu

59 5. Wohnen, Betreuung und Pflege Kurzzeitpflegeplätze können „eingestreut“ in den stationären Einrichtungen vorhanden sein, d. h. nach individuellen Gegebenheiten sind Plätze verfügbar. Solitäre Kurzzeitpflegeeinrichtungen gibt es im Oberallgäu aktuell nicht. Weitere Informationen und die Abfrage des aktuellen Angebots erteilen die stationären Einrichtungen (siehe Übersicht der stationären Einrichtungen im Oberallgäu auf den Seiten 60/61). Ambulant betreute Wohngemeinschaften Ambulant betreute Wohngemeinschaften sind Wohnformen, die dem Zweck dienen, pflegebedürftigen Menschen das Leben in einem gemeinsamen Haushalt unter Inanspruchnahme externer Pflege- und Betreuungsleistungen gegen Entgelt zu ermöglichen. Die Mieterinnen und Mieter bilden eine räumlich abgeschlossene häusliche Gemeinschaft. Diese entscheidet gemeinsam im Rahmen eines Gremiums eigenverantwortlich, selbstständig und unabhängig über alle Fragen, was das Zusammenleben betrifft. Das Pflege- und Betreuungsangebot wird nach den jeweiligen Bedürfnissen und Wünschen gestaltet. Folglich kann ein frei gewählter Dienstleistungsanbieter beauftragt werden. Ambulant betreute Wohngemeinschaft Anschrift Wohngemeinschaft  Rathausstraße 10, 87452 Altusried (1 Wohngemeinschaft) Haus Bergfrieden  Am Widdum 3, 87549 Rettenberg (2 Wohngemeinschaften) Aktuell sind noch weitere ambulant betreute Wohngemeinschaften im Entstehen. Nähere Auskünfte erteilt hierzu die Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen, Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA). Kontaktdaten siehe Seite 62. 24-Stunden-Pflege Die Versorgung von Pflegebedürftigen zu Hause von sogenannten 24-Stunden-Hilfskräften ist eine weitere Form der Betreuung. Es gibt verschiedene offizielle Möglichkeiten, eine 24-Stunden-Kraft zu beschäftigen: Anstellung einer Hilfskraft: Der Arbeitsvertrag wird direkt mit der Hilfskraft abgeschlossen. Die Personalvermittlung kann z. B. durch die Arbeitsagentur erfolgen. Entsendung einer Hilfskraft: Eine deutsche oder ausländische Agentur wird beauftragt. Die Agentur schließt mit der Hilfskraft einen Arbeitsvertrag ab und setzt die Hilfskraft bei dem pflegebedürftigen Menschen ein. Selbstständig arbeitende 24-Stunden Kräfte: Hierbei ist darauf zu achten, dass keine Scheinselbstständigkeit vorliegt. Zum Schutz der Pflegebedürftigen, aber auch zum Schutz der Hilfskräfte ist auf Legalität und Einhaltung der Arbeitsbedingungen zu achten. Genauere Information zum Thema finden Sie unter: www.verbraucherzentrale.de/pflege-rund-um-die-uhr (Quelle: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/pflege-zu-hause/auslaendische-betreuungskraefte-wiegeht-das-legal-10601, letzter Zugriff 15.11.2021) Im Netzwerk der Bundesagentur für Arbeit ist die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) vor allem für die Zuwanderung von Fachkräften aus dem Ausland und für die Vermittlung besonderer Berufsgruppen verantwortlich. Die ZAV hat einen Bewerberpool von geeigneten Personen. Das Vermittlerteam der ZAV berücksichtigt Ihre Wünsche und individuellen Anforderungen. Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) Internationaler Personalservice SAT  Hohepfortestraße 37, 39104 Magdeburg Kennwort: Haushaltshilfen  00391 – 2571677  zav.haushaltshilfen@arbeitsagentur.de

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