62 5. Wohnen, Betreuung und Pflege Stationäre Behinderteneinrichtungen sind Einrichtungen, die volljährige Menschen mit Behinderung oder von Behinderung bedrohte Menschen aufnehmen, ihnen Wohnraum überlassen sowie Betreuungsleistungen / oder Pflegeleistungen zur Verfügung stellen oder vorhalten. Stationäre Einrichtung der Behindertenhilfe Anschrift/Kontakt Wohnheim für Autisten Bruck 8, 87541 Bad Hindelang Haus am Blender, 08321 – 60959016 Sozial psychiatrische Einrichtung info@lebenshilfe-sonthofen.de Haus am Blender, Eschachberg 130 ½, 87474 Buchenberg Sozial psychiatrische Einrichtung 08370 – 242 Körperbehinderte Allgäu Montfortstraße 2, 87509 Immenstadt Hausgemeinschaft Herrmann-Malzer 0831 – 51239510 info@kb-allgaeu.de Haus Haas, Einrichtung für Oymühlenstraße 25, 87466 Oy-Mittelberg psychisch Behinderte und Alkoholkranke 08366 – 98410 info@haushaas.de Wohnhaus für Menschen Rauhornstraße 11, 87527 Sonthofen mit geistiger Behinderung Am alten Bahnhof 1, 87527 Sonthofen 08321 – 609590-0 info@lebenshilfe-sonthofen.de Haus Bergblick, Unterm Buch 9, 87477 Sulzberg Außenwohngruppe für 08376 – 97680-12 psychisch kranke Menschen info@curata.de Lebenshilfe für Menschen Bürgermeister-Hengeler-Straße 7, 87448 Waltenhofen mit Behinderung e. V. Kempten/Allgäu, 08303 – 86007-11 Gruppe 1 Wohngemeinschaft Waltenhofen 08303 – 86007-12 Gruppe 2 info.wohnen@lebenshilfe-kempten.de Haus Schimmelreiter Schimmelreiterweg 7, 87497 Wertach Wohnheim für psychisch erkrankte Menschen 08365 – 703818-15 cornelia.Steinbeck@kvostallgaeu.brk.de Als Ergänzung kann eine Übersicht an Angeboten unter www.pflege-navigator.de oder www.pflegelotse.de abgerufen werden. Qualität in der Pflege – Kontrollinstanzen Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen, Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA) Die Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen, Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA, ehemals bekannt als Heimaufsicht, ist nach dem Gesetz für den Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner von stationären Alten- und Pflegeeinrichtungen, ambulant betreuten Wohngemeinschaften und Behinderteneinrichtungen (für volljährig betreute Menschen mit Behinderungoder von Behinderung bedrohte Menschen) zuständig. Die FQA trägt dafür Sorge, dass die Interessen und die Würde der Bewohnerinnen und Bewohner geschützt werden und die Selbstbestimmung gefördert wird. Für die Überprüfung werden in der Regel unangemeldete Kontrollen durchgeführt.
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