Seniorenwegweiser der Stadt Sprockhövel

15 2 Beratung und Hilfe 2.4 Grundsicherungsleistungen Das Grundsicherungsgesetz ist Teil des Zwölften Sozial- gesetzbuches (SGBXII – Sozialhilfe). Anspruchsberechtigt sind Personen, a) wenn sie die für ihren Geburtsjahrgang maßgebende Regelaltersgrenze für eine abschlagfreie Rente (zwischen 65 und 67 Jahren) erreicht haben oder b) wenn sie dauerhaft voll erwerbsgemindert sind und das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Höhe der Grundsicherungsleistung ist abhängig vom Einzelfall. Grundsätzlich kannman davon ausgehen, dass beispiels- weise einer allein lebenden Person monatlich 432 Euro (Stand: 1. Januar 2020) und die angemessenen Kos- ten der Unterkunft (einschließlich Nebenkosten und Heizkosten, aber ohne Strom- und Telefonkosten) zur Verfügung stehen müssen, damit der Bedarf für den Lebensunterhalt gedeckt ist. Im Einzelfall kann dieser Bedarf aber höher sein, wenn z. B. ein Schwerbehinder- tenausweis mit dem Merkzeichen „G“ oder ein anderer Grund für einen „Mehrbedarf“ vorliegt. Des Weiteren werden bestimmte Versicherungsbeiträge berücksich- tigt. Ist der auf diesem Wege errechnete Bedarf höher als das vorhandene Einkommen und gibt es kein die Ver- mögensschongrenze überschreitendes Vermögen (bei Einzelpersonen 5.000 Euro, bei Ehepaaren 10.000 Euro), besteht möglicherweise ein Anspruch auf Grundsiche- rungsleistungen. Eine Unterhaltspflicht der Angehörigen (in der Regel der Kinder) besteht nur dann, wenn deren Jahreseinkommen 100.000 Euro (pro Person) übersteigt. Beratung und Beantragung: im Rathaus Haßlinghausen bei • Herr Jörg Rottmann (A – K), Tel.: 02339 917-327 • Frau Claudia Alers (L – Sq), Tel.: 02339 917-226 • Herr Roland Baltuttis (Sr – Z), Tel.: 02339 917 251 2.3 Rentenberatung Die Mitarbeiterin der Sozialversicherungsabteilung hilft Ihnen bei allen Formalitäten der Rentenversicherung. Sie klärt dabei auftretende Probleme, nimmt Ihre Anträge entgegen und leitet diese unverzüglich an den zuständi- gen Leistungsträger weiter. Sie gibt Ihnen Hinweise zur Beschaffung und Zusammenstellung einzureichender Unterlagen, bestätigt Kopien und Unterschriften für Rentenzwecke. Fragen zur Rente sind nicht immer leicht zu beantwor- ten. Deshalb ist kompetente Beratung auf diesemGebiet besonders wichtig. Die Rentenberatung ist daher nicht mehr wegzudenken. Fragen wie: • Wann habe ich Anspruch auf Altersrente? • Kann ich vorzeitig in Rente gehen? Welche Konsequenzen kann das haben? • Darf ich zur Rente noch hinzuverdienen? • Was bedeutet Flexirente? • Was ist Altersteilzeit? • Was muss ich tun, wenn mein/e Partner/-in verstirbt? • Wie erhalte ich Rentenansprüche bei Pflege einer/ eines Angehörigen? können hier geklärt werden. Für Auskünfte: • im Bürgerbüro Niedersprockhövel: Frau Cornelia Soiron, Tel.: 02324 9705-417 oder über das Rathaus, Tel.: 02339 917-417 Soziale Betreuungsdienste Osten uG. Pflegebedürftig – Was nun? Pflege zu Hause – ist das möglich? Wer übernimmt die Kosten? Fragen, auf die es Antworten gibt! Stundenweise Betreuung zur Entlastung Unterstützung bei Behörden und Anträgen Individuelle Betreuungsleistungen Hauswirtschaftliche Versorgung Alten- und Krankenpflege Pflegeleitung Sylvia Dittmer und Anna-Sarah Osten examinierte Krankenschwestern Wittener Straße 130 45549 Sprockhövel Telefon: 02339/1219811 Telefax: 02339/929652 Handy: 0151 40708692 Kostenlose Angebote und Pflegeberatung!

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