Take off Magazin für Ausbildung, Beruf und mehr ... für den Elbe-Weser-Raum, 2018/2019

15 Weiterbildungsstipendium Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat 1991 das Förderprogramm „Begabtenförderung berufliche Bildung“ gestartet. Es ist ein Beitrag dazu, mit besonders engagierten und wissensdurs­ tigen jungen Fachkräften die Innovationskraft der Wirtschaft zu stärken. Das Stipendium unterstützt talentierte und motivierte Berufseinsteiger, die sich in ihrem Beruf entwickeln, Kompetenzen und Fertigkeiten ausbauen, aber auch mit fach­ lichen und fachübergreifenden Weiterbildungen den Horizont erweitern möchten. Auskunft zu konkreten Fra­ gen und der Förderung geben die Industrie- und Handels­ kammern. Die Industrie- und Handelskammern wählen ihre Stipendiaten selbst aus, bera­ ten sie über Weiterbildungen, entscheiden über deren Förder­ anträge und zahlen die Förder­ gelder aus. Wer wird gefördert? Junge Absolventen der Berufs­ ausbildung, die in der Regel nicht älter als 25 Jahre sind und die Berufsabschlussprü­ fung mit mindestens 87 Punk­ ten bestanden haben oder sich im Betrieb besonders bewäh­ ren, können in das Weiterbil­ dungsstipendium aufgenommen werden. Schüler, Studenten oder Hochschulabsolventen werden ausgeschlossen! Welchen Umfang hat die Förderung? Die Stipendiaten können inner­ halb ihres Förderzeitraums von drei Jahren Zuschüsse von insgesamt 7.200 Euro für beliebig viele Weiterbildungen erhalten. 10 % der Gesamtkos­ ten müssen vom Stipendiaten selbst getragen werden. Was wird gefördert? Grundsätzlich erhalten die Stipendiaten Fördergelder für Weiterbildungen, die auf ihre Berufsausbildung oder Berufs­ tätigkeit aufbauen. Förderfähig sind anspruchsvolle – in der Regel berufsbegleitende – Weiterbildungen wie z. B.: } } Maßnahmen zum Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen z. B. Seminare zu Controlling, Recht, Marketing } } Vorbereitungskurse auf Prüfungen der Aufstiegsfort­ bildung z. B. Meister, Techniker, Betriebswirt, Fachwirt, Fachkaufmann } } Fachübergreifende und persönlichkeitsbildende Weiterbildungen z. B. AEVO, Mitarbeiter­ führung, IHK-Zertifikats­ lehrgang } } Berufsbegleitende Studien­ gänge oder Fernlehrgänge Wo kann ich mich bewerben? Um das Stipendium in Anspruch nehmen zu können, müssen sich Interessenten bei der IHK bewerben, bei der ihr Berufsausbildungsverhältnis eingetragen ist. Der Bewer­ bungsschluss sowie die Start­ zyklen sind in jeder IHK individu­ ell. Bei der IHK Stade beginnt das Stipendium einmal im Jahr am 1. Januar und läuft ab diesem Zeitpunkt drei Jahre. Der Bewerbungsschluss liegt jährlich beim 1. November des Vorjahres. www.stade.ihk24.de/begabte Weiterbildungsstipendium – die finanzielle Unterstützung für Berufseinsteiger

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