Take off Magazin für Ausbildung, Beruf und mehr ... für den Elbe-Weser-Raum, 2019/2020

14 Weiterbildungsstipendium Was wird gefördert? Grundsätzlich erhalten die Stipendiaten Fördergelder für Wei- terbildungen, die auf ihre Berufsausbildung oder Berufstätig- keit aufbauen. Förderfähig sind anspruchsvolle – in der Regel berufsbegleitende – Weiterbildungen wie z. B.: ` ` Maßnahmen zum Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifika- tionen, z. B. Seminare zu Controlling, Recht, Marketing ` ` Vorbereitungskurse auf Prüfungen der Aufstiegsfortbildung, z. B. Meister, Techniker, Betriebswirt, Fachwirt, Fachkaufmann ` ` fachübergreifende und persönlichkeitsbildende Weiter­ bildungen, z. B. AEVO, Mitarbeiterführung, IHK-Zertifikats­ lehrgang ` ` berufsbegleitende Studiengänge oder Fernlehrgänge Wo kann ich mich bewerben? Um das Stipendium in Anspruch nehmen zu können, müssen sich Interessenten bei der IHK bewerben, bei der ihr Berufs- ausbildungsverhältnis eingetragen ist. Der Bewerbungsschluss sowie die Startzyklen sind in jeder IHK individuell. Bei der IHK Stade beginnt das Stipendium einmal im Jahr am 1. Januar und läuft ab diesem Zeitpunkt drei Jahre. Der Bewerbungsschluss liegt jährlich beim 1. November des Vorjahres. www.stade.ihk24.de/begabte Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat 1991 das Förderprogramm „Begabtenförderung berufliche Bildung“ gestartet. Es ist ein Beitrag dazu, mit besonders engagierten und wissensdurstigen jungen Fachkräften die Innovationskraft der Wirtschaft zu stärken. Das Stipendium unterstützt talentierte und motivierte Berufseinsteiger, die sich in ihrem Beruf entwickeln, Kompetenzen und Fertigkeiten ausbauen, aber auch mit fachlichen und fachübergreifenden Weiterbildungen den Horizont erweitern möchten. Auskunft zu konkreten Fragen und der Förderung geben die Industrie- und Handelskammern. Die Industrie- und Handels- kammern wählen ihre Stipendiaten selbst aus, beraten sie über Weiterbildungen, entscheiden über deren Förderanträge und zahlen die Fördergelder aus. Wer wird gefördert? Junge Absolventen der Berufsausbildung, die in der Regel nicht älter als 25 Jahre sind und die Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten bestanden haben oder sich im Betrieb besonders bewähren, können in das Weiterbildungsstipendium aufgenommen werden. Schüler, Studenten oder Hochschul­ absolventen werden ausgeschlossen! Welchen Umfang hat die Förderung? Die Stipendiaten können innerhalb ihres Förderzeitraums von drei Jahren Zuschüsse von insgesamt 7.200 Euro für beliebig viele Weiterbildungen erhalten. 10 % der Gesamtkosten müssen vom Stipendiaten selbst getragen werden. Weiterbildungsstipendium – die finanzielle Unterstützung für Berufseinsteiger © ty - stock.adobe.com

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