Schule - und was dann? 2020/2021 - IHK Stade für den Elbe-Weser-Raum

70 Weiterbildungsstipendium – die finanzielle Unterstützung für Berufseinsteiger Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat 1991 das Förderprogramm „Begabtenförderung berufli- che Bildung“ gestartet. Es ist einBeitrag dazu, mit besonders engagierten und wissensdurstigen jungen Fachkräften die Innovationskraft der Wirtschaft zu stärken. Das Stipendium unterstützt talentierte und motivierte Berufseinsteiger, die sich in ihrem Beruf entwickeln, Kompetenzen und Fertigkei- ten ausbauen, aber auch mit fachlichen und fachüber- greifenden Weiterbildungen den Horizont erweitern möch- ten. Auskunft zu konkreten Fragen und der Förderung ge- ben die Industrie- und Handelskammern. Sie wählen ihre Stipendiaten selbst aus, beraten sie über Weiterbildungen, entscheiden über deren Förderanträge und zahlen die För- dergelder aus. Wer wird gefördert? Junge Absolventen der Berufsausbildung, die in der Regel nicht älter als 25 Jahre sind und die Berufsabschlussprü- fung mit mindestens 87 Punkten bestanden haben oder sich im Betrieb besonders bewähren, können in das Weiterbil- dungsstipendium aufgenommen werden. Schüler, Studen- ten oder Hochschulabsolventen werden ausgeschlossen! Welchen Umfang hat die Förderung? Die Stipendiaten können innerhalb ihres Förderzeitraums von drei Jahren Zuschüsse von insgesamt 8.100 Euro für be- liebig viele Weiterbildungen erhalten. 10 % der Gesamtkos- ten müssen vom Stipendiaten selbst getragen werden. Was wird gefördert? Grundsätzlich erhalten die Stipendiaten Fördergelder für Weiterbildungen, die auf ihre Berufsausbildung oder Berufs- tätigkeit aufbauen. Förderfähig sind anspruchsvolle – in der Regel berufsbegleitende – Weiterbildungen wie z. B.: • Maßnahmen zum Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen, z. B. Seminare zu Controlling, Recht, Marketing • Vorbereitungskurse auf Prüfungen der Aufstiegsfortbil- dung, z. B. Meister, Techniker, Betriebswirt, Fachwirt, Fachkaufmann • fachübergreifende und persönlichkeitsbildende Wei- terbildungen, z. B. AEVO, Mitarbeiterführung, IHK-Zerti- fikatslehrgang • berufsbegleitende Studiengänge oder Fernlehrgänge Wo kann ich mich bewerben? Um das Stipendium in Anspruch nehmen zu können, müs- sen sich Interessenten bei der IHK bewerben, bei der ihr Berufsausbildungsverhältnis eingetragen ist. Der Bewer- bungsschluss sowie die Startzyklen sind in jeder IHK indi- viduell. Bei der IHK Stade beginnt das Stipendium einmal im Jahr am 1. Januar und läuft ab diesem Zeitpunkt drei Jahre. Der Bewerbungsschluss liegt jährlich beim 1. November des Vorjahres. www.stade.ihk24.de/begabte © Robert Kneschke - stock.adobe.com

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