Schule - und was dann? 2021/2022 - IHK Stade für den Elbe-Weser-Raum

• Teilzeitausbildung Um eine Teilzeitausbildung durchzuführen, musste bislang ein „berechtigtes Interesse“ vorliegen. Seit 2020 kann jede Ausbildung in Teilzeit durchgeführt werden, wenn Betrieb und Azubi sich diesbezüglich einig sind. Das Absolvieren einer Ausbildung in Teilzeit kann zum Beispiel für Auszu­ bildende relevant sein, die ihre Eltern pflegen oder Kinder betreuen. Das Einverständnis des Ausbildungsbetriebes vorausge­ setzt, kann die Ausbildung teilweise oder komplett mit verringerter Stundenzahl und entsprechend reduzierter Vergütung durchgeführt werden. Ein Anspruch auf Teil­ zeitausbildung besteht jedoch nicht. Und: Die Kürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit darf 50 Pro­ zent einer Vollzeitausbildung nicht übersteigen. Die Dauer der Ausbildung verlängert sich entsprechend, höchstens jedoch bis zum Anderthalbfachen der regulären Ausbildungsdauer. Das bedeutet: Bei einer regulär dreijäh­ rigen Ausbildung darf die Teilzeitvariante maximal 4,5 Jahre in Anspruch nehmen. Die Berufsschule ist an eine im Ausbildungsvertrag verein­ barte Teilzeit nicht gebunden. Die Einbeziehung der Berufs­ schulzeiten in das Modell muss deshalb zwischen Betrieb, Auszubildenden und Berufsschule abgestimmt werden. • Schulische Ausbildung Eine vollschulische Ausbildung absolvierst du meist an ei­ ner Berufsfachschule. Du erhältst in der Regel kein Ausbil­ dungsgehalt und musst in privaten Bildungseinrichtungen ein Schulgeld bezahlen. Praktika sind ein wichtiger Teil der Ausbildung. Zu den Branchenmit schulischen Ausbildungen zählen das Sozialwesen, der Bereich der Gestaltung, ver­ schiedene technische Bereiche oder auch Fremdsprachen. Eine schulische Ausbildung dauert generell zwischen zwei und drei Jahren. © grafikplusfoto - stock.adobe.com 11

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