Schule - und was dann? 2021/2022 - IHK Stade für den Elbe-Weser-Raum

Weiterbildungsstipendium – die finanzielle Unterstützung für Berufseinsteiger Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat 1991 das Förderprogramm „Begabtenförderung beruf­ liche Bildung“ gestartet. Es ist ein Beitrag dazu, mit beson­ ders engagierten und wissensdurstigen jungen Fachkräften die Innovationskraft der Wirtschaft zu stärken. Das Stipen­ dium unterstützt talentierte und motivierte Berufseinstei­ ger, die sich in ihrem Beruf entwickeln, Kompetenzen und Fertigkeiten ausbauen, aber auch mit fachlichen und fach­ übergreifenden Weiterbildungen den Horizont erweitern möchten. Auskunft zu konkreten Fragen und der Förderung geben die Industrie- und Handelskammern. Sie wählen ihre Stipendiaten selbst aus, beraten sie über Weiterbildun­ gen, entscheiden über deren Förderanträge und zahlen die Fördergelder aus. Wer wird gefördert? Junge Absolventen der Berufsausbildung, die in der Regel nicht älter als 25 Jahre sind und die Berufsabschlussprü­ fung mit mindestens 87 Punkten bestanden haben oder sich im Betrieb besonders bewähren, können in das Weiterbil­ dungsstipendium aufgenommen werden. Schüler, Studen- ten oder Hochschulabsolventen werden ausgeschlossen! Welchen Umfang hat die Förderung? Die Stipendiaten können innerhalb ihres Förderzeitraums von drei Jahren Zuschüsse von insgesamt 8.100 Euro für beliebig viele Weiterbildungen erhalten. 10 % der Gesamt­ kosten müssen vom Stipendiaten selbst getragen werden. Was wird gefördert? Grundsätzlich erhalten die Stipendiaten Fördergelder für Weiterbildungen, die auf ihre Berufsausbildung oder Berufs- tätigkeit aufbauen. Förderfähig sind anspruchsvolle – in der Regel berufsbegleitende – Weiterbildungen wie z. B.: • Maßnahmen zum Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen, z. B. Seminare zu Controlling, Recht, Marketing • Vorbereitungskurse auf Prüfungen der Aufstiegsfortbil­ dung, z. B. Meister, Techniker, Betriebswirt, Fachwirt, Fachkaufmann • fachübergreifende und persönlichkeitsbildende Weiterbildungen, z. B. AEVO, Mitarbeiterführung, IHK-Zertifikatslehrgang • berufsbegleitende Studiengänge oder Fernlehrgänge Wo kann ich mich bewerben? Um das Stipendium in Anspruch nehmen zu können, müs­ sen sich Interessenten bei der IHK bewerben, bei der ihr Berufsausbildungsverhältnis eingetragen ist. Der Bewer­ bungsschluss sowie die Startzyklen sind in jeder IHK indivi­ duell. Bei der IHK Stade beginnt das Stipendium einmal im Jahr am 1. Januar und läuft ab diesem Zeitpunkt drei Jahre. Der Bewerbungsschluss ist jährlich am 1. November des Vorjahres. www.stade.ihk24.de/begabte © Robert Kneschke - stock.adobe.com 66

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