Ausbildung Elbe-Weser-Raum Stade

Berufsausbildungsvertrag (§§ 10, 11 des Berufsbildungsgesetzes – BBiG) Zwischen dem Ausbildenden (Ausbildungsbetrieb) und der/dem Auszubildenden wird nachstehender Berufsausbildungsvertrag zur Ausbildung im Ausbildungsberuf (wenn einschlägig, bitte einschließlich Fachrichtung, Schwerpunkt, Wahlqualifikation(en) und/oder Einsatzgebiet nach der Ausbildungsordnung bezeichnen) nach Maßgabe der Ausbildungsordnung1 geschlossen. Zuständige Berufsschule Änderungen des wesentlichen Vertragsinhaltes sind vom Ausbildenden unverzüglich zur Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse bei der Industrie und Handelskammer anzuzeigen. Die beigefügten Angaben zur sachlichen und zeitlichen Gliederung des Ausbildungsablaufes (Ausbildungsplan) sowie die beigefügten weiteren Bestimmungen sind Bestandteil dieses Vertrages. Angaben zum Ausbildenden Name des Ausbildenden (Ausbildungsbetriebes)2 Straße, HausNr. PLZ Ort Telefonnummer EMailAdresse (Angabe freiwillig) Name, Vorname verantwortliche/r Ausbilder/in § 1 – Dauer der Ausbildung Dauer Die Ausbildungsdauer beträgt nach der Ausbildungsordnung 24 Monate. 36 Monate. 42 Monate. Auf die Ausbildungsdauer wird die Berufsausbildung zur/zum4 bzw. eine berufliche Vorbildung in mit Monaten angerechnet.5 Die Berufsausbildung wird in Vollzeit Teilzeit 6 (% der Ausbildungszeit in Vollzeit) durchgeführt. Die Ausbildungsdauer verlängert sich aufgrund der Teilzeit um Monate. Soweit keine geschlechtsneutrale Formulierung gewählt wird, dient dies allein der Vereinfachung der Lesbarkeit. Auch dort werden alle Menschen angesprochen – unabhängig von ihrem Geschlecht (w/m/d). Angaben zum/zu gesetzlichen Vertreter(n)3 keiner Eltern Mutter Vater Vormund Name Vorname Straße, HausNr. PLZ Ort Geburtsdatum Mobil/Telefonnummer (Angabe freiwillig) EMailAdresse (Angabe freiwillig) Name, Vorname Anschrift Name, Vorname Anschrift Angaben zur/zum Auszubildenden BLATT 2 / AUSFERTIGUNG FÜR AUSBILDENDE / SEITE 1 VON 4 Dein Ausbildungsstart Der Ausbildungsvertrag • Die Dauer der regelmäßigen täglichen Ausbildungs- zeit wird ebenfalls eingetragen. Deine maximale Ausbildungszeit beträgt acht Stunden bei werktäglich 48 Stunden pro Woche. Wenn du noch keine 18 Jahre alt bist, darfst du maximal acht Stunden täglich in einer 40-Stunden-Woche arbeiten. • Die Dauer deines Urlaubes ist auch ein zwingender Vertragsbestandteil. Die Anzahl der Urlaubstage richtet sich zum einen nach deinem Alter (Jugendarbeitsschutzgesetz), zum anderen nach dem Bundesurlaubsgesetz und evtl. nach einem Tarifvertrag der Branche deines Ausbildungsbetriebs. • Der Berufsausbildungsvertrag informiert dich außerdem darüber, unter welchen Umständen und mit welchen Fristen der Vertrag gekündigt werden kann und ob noch andere Verträge (z. B. Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen) für das Ausbildungsverhältnis wirksam sind. Wenn der Vertrag unterschrieben ist, gibt dein Ausbilder dir eine Kopie des Vertrages. Außerdem muss er den Vertrag an die zuständige Stelle weiterleiten (z. B. Industrie- und Handelskammer). Diese prüft den Vertrag und trägt ihn in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse ein. Ohne diesen Eintrag darfst du die Abschlussprüfung nicht absolvieren. Wenn du dich ganz genau und aus erster Quelle über die gesetzlichen Grundlagen informieren möchtest, kannst du diese im Berufsbildungsgesetz (www.bmbf.de) nachlesen. Geschafft! Du hast deinen Ausbildungsplatz gefunden und der Ausbildungsbetrieb will dich einstellen. Vor Beginn der Ausbildung muss jetzt nur noch der Ausbildungsvertrag abgeschlossen werden. Den schließt der Ausbildungsbetrieb mit dir, indem du mit dem Firmenvertreter des Betriebes den Vertrag unterschreibst. Falls du noch keine 18 Jahre alt bist, müssen zusätzlich die gesetzlichen Vertreter, also in der Regel deine Eltern, unterschreiben. Solltest du Zusagen von mehreren Unternehmen haben, teile auch den anderen deine Entscheidung mit, damit du keine Lehrstelle blo- ckierst. Manche Bewerber unterschreiben aus taktischen Gründen mehrere Verträge, das verstößt allerdings gegen das Vertragsrecht! Was muss im Ausbildungsvertrag stehen? • Zunächst werden die Vertragspartner, die den Vertrag schließen, aufgeführt. Also werden genaue Angaben des Ausbildungsbetriebs, deine persönlichen Daten so- wie die deiner gesetzlichen Vertreter eingetragen. Ganz wichtig ist die Angabe, für welchen Beruf du ausgebildet wirst. Es kann nur in staatlich anerkannten Ausbildungsberufen ausgebildet werden. Das heißt, wenn für den Beruf eine Ausbildungsverordnung durch Rechtsverordnung von den entsprechenden Bundesministern erlassen wurde. Damit wird eine geordnete, einheitliche betriebliche Ausbildung in ganz Deutschland sicher- gestellt. Du findest diese Berufe unter www.bibb.de. • Die Angabe, wann die Ausbildung beginnt und endet, darf nicht fehlen. Die Laufzeit der Ausbildung wird immer in Monaten angegeben und beträgt in der Regel zwi- schen 24 und 42 Monaten. Sie wird in der Ausbildungsverordnung festgelegt. Falls du eine besondere schulische Vorbildung oder evtl. sogar schon eine Ausbildung hast, kann die Ausbildungszeit verkürzt werden. Das wird dann auch eingetragen. • Geregelt wird auch, wie lange die Probezeit ist. Die Probezeit muss mindestens einen Monat und darf maximal vier Monate dauern. In dieser Zeit kannst du – aber auch der Ausbildungsbetrieb – jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist das Ausbildungsverhältnis beenden. Im Ausbildungsvertrag muss auch stehen, an welchen Ausbildungsmaßnahmen du außerhalb deines Ausbildungsbetriebes teilnimmst, z. B. in einer Filiale des Betriebes. • Wie viel Geld bekommst du und wann wird die Vergütung gezahlt? Diese Angaben gehören in jeden Ausbildungsvertrag. Die Vergütungshöhe richtet sich nach dem Ausbildungsberuf und dem Unternehmen. Die Vergütung muss jährlich ansteigen und ist monatlich bis spätestens zum letzten Arbeitstag des Monats zu zahlen. 70

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