Seniorenwegweiser der Stadt Staufen im Breisgau

Rund um das Thema Pflege 19 Als potenzielle Pflegebedürftige oder Angehörige betrifft das Thema Pflege jeden von uns. Seit dem 1. Januar 2017 erhalten Demenzkranke und körperlich Pflegebedürftige, die ähnlich selbstständig eingeschätzt werden, den gleichen Pflegegrad und haben Anspruch auf die gleichen Leistungen der Pflegekasse. Wie wird die Pflegebedürftigkeit festgestellt? Die Begutachtung der Pflegebedürftigkeit erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). Dabei wird vor allem beurteilt, wie selbstständig die betroffene Person noch ist. Diese Selbstständigkeit wird in folgenden Bereichen beurteilt: J Mobilität J Kognitive und kommunikative Fähigkeiten J Verhaltensweisen und psychische Problemlagen J Selbstversorgung J Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen J Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte Pflegeberatung Um eine gute Versorgung in vertrauter Umgebung zu gewährleisten, können viele Alternativen und Leistungen genutzt werden. Deshalb ist es sehr wichtig, dass Sie sich über die unterschiedlichen Möglichkeiten informieren und beraten lassen. Durch die Pflegeberatung Ihrer Krankenkasse und in den örtlichen Pflegestützpunkten erfahren Sie, welche Art der Pflege für Sie am geeignetsten ist. Rund um das Thema Pflege Nächstgelegener Pflegestützpunkt und Ansprechpartner für Staufen Pflegestützpunkt Breisgau-Hochschwarzwald/ Südlicher Breisgau Tel. 07633 8090856 www.pflegestuetzpunkt-breisgau-hochschwarzwald.de Download aller Informationen www.beratung-senioren.de/downloads/Flyer/Flyer+ PSP.pdf Nach der erfolgten Feststellung des Pflegegrades bekommt der Antragsteller die entsprechende Leistung aus der Pflegeversicherung. Unterstützung für pflegende Angehörige Pflegende Angehörige können vom Staat finanzielle Zuwendungen erhalten. Zudem können sie Beratungsangebote und kostenlose Schulungen/Fortbildungen der örtlichen Sozialhilfeträger und der Krankenkassen in Anspruch nehmen. Auch kirchliche Träger wie Caritas und Diakonie informieren pflegende Angehörige. An finanziellen Entlastungen ist die steuerliche Geltendmachung in der Einkommensteuererklärung möglich. Seitens der Sozialhilfeträger können pflegende Angehörige zusätzliche Hilfen für die Pflegebedürftigen im Sinne von medizinischem Hilfebedarf bekommen. Eine Pflegefachkraft für einige Stunden kann zudem zur Entlastung der eigenen pflegerischen Tätigkeit beitragen. Auch haushaltsnahe Dienstleistungen können als entlastende Maßnahme für Angehörige gewährt werden. Pflegende Angehörige können, wenn sie berufstätig sind, Pflegezeit nehmen. Diese ist gesetzlich garantiert und bietet Angehörigen die Möglichkeit, eine Betreuung zu

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