Seniorenwegweiser der Stadt Staufen im Breisgau

22 Vorsorge Vorsorge Vorbereitung ist alles. Egal in welcher Lebenssituation Sie sich befinden oder wie alt Sie sind, Sie können nicht wissen, was das Leben für Sie im nächsten Moment bereithält. Deshalb ist Vorsorge für den Ernstfall sehr wichtig. Legen Sie einen Vorsorge-Ordner an. So können im Falle einer Notsituation Angehörige oder Betreuer alle wichtigen Dokumente, wie die Patientenverfügung oder die Vorsorgevollmacht, schneller und einfacher finden. Sinnvoll ist eine Notruf-Liste, die alle Telefonnummern und Adressen der im Ernstfall zu verständigenden Personen, Behörden und Pflegedienste beinhaltet. Mit diesen Vorsorgemaßnahmen sorgen Sie für Klarheit und haben das gute Gefühl, auf alle Eventualitäten vorbereitet zu sein. Die wichtigsten Vorsorge-Dokumente sind J Testament, handschriftlich verfasst oder mit dem Notar erstellt (Gebühren) J Patientenverfügung – mit Datum, für medizinische Notfälle (z. B. lebensverlängernde Maßnahmen, etc.) J Vorsorgevollmacht für Situationen, in der man wichtige Entscheidungen nicht mehr selbst treffen kann. Die Vollmacht bezieht sich auf eine Vertrauensperson, die in Ihrem Namen agiert. J Betreuungsverfügung: Falls Sie niemandem eine Vorsorgevollmacht erteilt haben, bestellt das zuständige Gericht einen rechtlichen Betreuer. Hierzu müssten Sie aufgrund einer psychischen oder körperlichen Beeinträchtigung nicht mehr in der Lage sein, Ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise selbst zu erledigen. Der Betreuer vertritt Sie bei Bedarf sowohl in rechtlicher und finanzieller Hinsicht als auch in anderen Bereichen. Für gewöhnlich bestellt das Betreuungsgericht den rechtlichen Betreuer aus Ihrem Angehörigenkreis. Um jedoch auf die Wahl des Betreuers oder Ihres zukünftigen Wohnsitzes im Vorfeld Einfluss nehmen zu können, ist eine Betreuungsverfügung notwendig. Mit dieser können Sie das Gericht dazu verpflichten, Ihre Vorschläge zu berücksichtigen. Bei der Betreuungsverfügung wird die Handlungsvollmacht nur dann wirksam, wenn es tatsächlich erforderlich ist. Kostenlose Informationen zu Testament, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung als Download oder zum Anfordern www.bmjv.de/SharedDocs/Publikationen/DE/ Patientenverfuegung.html oder Publikationsversand der Bundesregierung Postfach 481009, 18132 Rostock Tel. 03018 2722721 Sie möchten persönliche Beratung zum Thema Betreuung? Sozialdienst Katholischer Frauen (SKF) Tel. 07633 80690-96 oder -97 www.skf-staufen-badkrozingen.de/rechtliche-betreuung Hier können Sie einen persönlichen Termin (immer donnerstags) im Martinsheim Staufen vereinbaren. Betreuungsgericht Staufen Hauptstraße 9 Tel. 07633 9500-0

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