Infobroschüre der Gemeinde Steinach

8 WISSENSWERTES IN KÜRZE n Abfallentsorgung Bürgerbüro Erdgeschoss Für die Gemeinde gibt es einen jährlichen Abfallkalender, aus dem ersichtlich ist, wann die graue und grüne Tonne oder auch gelbe Säcke u. ä. abgeholt werden. Gelbe Säcke sind kostenlos und rote Zusatzmüllsäcke für 3,70 Euro erhältlich. Weitere Infos unter www.abfallwirtschaft-ortenaukreis.de n An-/Ab-/Ummeldungen von Kraftfahrzeugen Bei der Zulassungsstelle des Landratsamtes Ortenaukreis: Badstraße 20, 77652 Offenburg Telefon: 0781 805-1225 Weitere Infos unter www.ortenaukreis.de n An-/Ummeldung Bürgerbüro Erdgeschoss Mitzubringen: Personalausweis oder Reisepass Kinderreisepass beziehungsweise Geburtsurkunde (für Kinder, die keinen Kinderreisepass besitzen) Wohnungsgeberbescheinigung n Banken und Sparkassen Sparkasse Kinzigtal Kirchstraße 5 Telefon: 07832 7010 Volksbank Mittlerer Schwarzwald eG Badener Straße 2 Telefon: 07832 91661450 n Bürgerblatt Erscheinungstag: Freitag 18,00 Euro/Jahr n Härtegrad Wasser Trinkwasser Härtebereich 1 Steinach: 3,6° dH Welschensteinach: 4,3° dH n Hunde Anmeldung beim Rechnungsamt oder per E-Mail: info@steinach.de Hunde, die über 3 Monate alt sind, müssen innerhalb eines Monats der Gemeinde angezeigt werden. n Notariat Haslach: Notariat Haslach Am Marktplatz 6 Telefon: 07832 992980 n Öffentlicher Personennahverkehr www.ortenaulinie.de Bahnhof Deutsche Bahn- und ÖPNV-Haltestelle Hauptstraße 5 Fahrplanauskunft: www.bahn.de oder www.ortenaulinie.de n Personalausweis/vorläufiger Personalausweis Reisepass/Kinderreisepass Bürgerbüro Erdgeschoss Kosten: Ausweis für unter 24jährige 22,80 Euro über 24jährige 37,00 Euro vorläufiger Ausweis 10,00 Euro Reisepass für unter 24jährige 37,50 Euro über 24jährige 60,00 Euro Kinderreisepass 13,00 Euro Bitte mitbringen: ein aktuelles, biometrisches Lichtbild im Passformat 45 x 35 mm, den bisherigen amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass oder Personalausweis, Kinderausweis) – sofern vorhanden, oder einen Nachweis über die deutsche Staatsangehörigkeit. Eine Zustimmungserklärung beider Elternteile ist erforderlich für den Antrag des Kinderreisepasses oder Personalausweises für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren sowie für den Antrag eines Reisepasses für Jugendliche unter 18 Jahren. Die Gebühr ist bei der Antragsstellung zu bezahlen. n Kinzigbrücke © Martin Holzer, Steinach

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