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Beratung, Information und persönliche Hilfen
2.1 Altenhilfe- und
Pflegeberatungsstellen
Altenhilfe- und Pflege­
beratung im Sozialamt
des Kreises Steinfurt
In Nordrhein-Westfalen ist die
Beratung von Pflegebedürf-
tigen und ihren Angehörigen
Pflicht. Das Landespflegege-
setz NRW bestimmt, dass je-
der Kreis und jede kreisfreie
Stadt eine neutrale Pflegebe-
ratung anbietet. Pflegebedürf-
tige, von Pflegebedürftigkeit
Bedrohte und ihre Angehöri-
gen sind trägerunabhängig zu
beraten und über die erforder-
lichen Hilfen zu informieren.
Im Kreis Steinfurt wird diese
Beratung durch die Alten­
hilfe- und Pflegeberatung im
Sozialamt angeboten: Die
Mitarbeiter sind unter folgen-
den Rufnummern für Sie an-
sprechbar:
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Bereich Steinfurt
Angela Grosse
Tel.: 02551 692337
Monika Haake
Tel.: 02551 692303
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Bereich Rheine
Jürgen Linnemann
Tel.: 05971 16131199
2.1 Altenhilfe- und Pflegeberatungsstellen
2.2 Beratung in den Rathäusern
(z. B. Grundsicherung, Wohngeld, WBS)
2.3 Beratung zu Fragen des Schwerbehindertenrechtes
Beratung wird im Kreis Steinfurt von verschiedenen Institutionen angeboten. Hier erhalten äl-
tere Menschen und ihre Angehörigen Informationen und Beratung u. a. zu Seniorenklubs und
Begegnungsstätten, Mahlzeitendiensten, Hausnotrufsystemen, ambulanten Pflegediensten,
Formen des betreuten Wohnens, Tages- und Kurzzeitpflege, Alten- und Pflegeheimen, Finan-
zierungsfragen und Entlastungsangeboten für pflegende Angehörige. Die Beratung findet in
der Beratungsstelle oder in Absprache auch zu Hause statt.
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Bereich Ibbenbüren
Elke Timm-Glaßmeyer
Tel.: 05451 593716
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Bereich Lengerich
Doris Richter
Tel.: 05481 941324
Pflegestützpunkte als
gemeinsames Angebot der
Kranken- und Pflegekassen
und des Kreises Steinfurt
Im Kreis Steinfurt sind drei
Pflegestützpunkte errichtet
worden:
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