Seite 37 - 48565_57_02_14

Basic HTML-Version

6
Eigenverantwortlich vorsorgen und
den letzten Weg in Würde gehen
Eine Krankheit oder ein Unfall
können jeden in eine Situation
bringen, in der er außerstande
ist, für sich selbst zu entschei-
den, Wünsche zu äußern und
selbstbestimmt zu handeln.
Auch wenn Angehörige und
andere Vertrauenspersonen
um die Wünsche des jeweils
anderen wissen, können sie
nicht rechtsverbindlich ent-
scheiden und tätig werden.
Dafür benötigen sie eine Ver-
tretungsvollmacht.
6.1 Vorsorgevollmacht
In einer Vorsorgevollmacht
werden eine oder mehrere
Personen benannt, die im
Bedarfsfall handeln sollen.
Die Vollmacht gilt nur für die
Angelegenheiten, die in ihr
genannt werden (z. B. Ver-
mögensangelegenhei ten,
Gesundhei tsfragen) . Die
Der jeweilige Betreuer wird
durch das Vormundschaftsge-
richt bestellt und kontrolliert.
6.3 Patientenverfügung
Die Patientenverfügung gibt
den Willen einer Person wie-
der, wie im Krankheitsfall von
den Ärzten mit sogenannten
lebensverlängernden Maß-
nahmen umgegangen wer-
den soll. Dass der Verzicht
auf lebensverlängernde Maß-
nahmen eine sehr schwerwie-
gende Entscheidung ist und
Patientenverfügungen auch
umstritten sind, sollten Sie
sich die Formulierung genau
überlegen und möglichst mit
Ihrem Arzt abstimmen. Die Pa-
tientenverfügung ist an keine
besondere Form gebunden.
Vorsorgevollmacht ist eine
absolute Vertrauenssache.
Man sollte deshalb beden-
ken, dass es im Notfall viel-
leicht keine Möglichkeit mehr
gibt, den Bevollmächtigten zu
kontrollieren bzw. kontrollie-
ren zu lassen. Die Vorsorge-
vollmacht unterliegt keiner
Formvorschrift, sie muss aber
persönlich unterschrieben
werden. Es ist ratsam, die
Vorsorgevollmacht notariell
bestätigen zu lassen.
6.2 Betreuungsverfügung
In einer Betreuungsverfügung
kann festgelegt werden, wer
mit der Betreuung beauftragt
werden soll. Es können auch
ganz spezielle Aufgabenbe-
reiche des Betreuers benannt
werden. Die Betreuungsver-
fügung richtet sich an das
zuständige Vormundschafts-
gericht.
6.1 Vorsorgevollmacht
6.2 Betreuungsverfügung
6.3 Patientenverfügung
6.4 Hospiz und Hospizgruppen
35