Seniorenwegweiser für den Landkreis Stendal

29 Angebote von Unterstützung bis Pflege ■ ■Krankenkasse IKK Gesund Plus Breite Straße 14, 39576 Hansestadt Stendal Wallpromenade 28, 39606 Hansestadt Osterburg Kirchplatz 7 – 9, 39539 Hansestadt Havelberg ■ ■Krankenkasse AOK Schadewachten 43, 39537 Hansestadt Stendal Postraße 11, 39606 Hansestadt Osterburg Markt 12 – 13, 39539 Hansestadt Havelberg ■ ■Landkreis Stendal Sozialamt Hospitalstraße 1 – 2, 39576 Hansestadt Stendal ■ ■Sebis Beratungszentrum Stadtseeallee 1, 39576 Hansestadt Stendal Gesetzliche Pflegeversicherung Pflegeversicherte Personen haben Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung (XI. Sozialgesetzbuch), sofern sie pflegebedürftig sind. Zum 1. Januar 2017 trat ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff in Kraft. Bis zum 31. Dezember 2016 standen bei der Beurteilung der Pflegebedürftigkeit Bedarfe bei der Körperpflege, Ernährung, Mobilität und zusätzlich bei der hauswirtschaftlichen Versorgung auf Grund körperlicher, geistiger oder seelischer Krankheit für mindestens sechs Monate im Blickpunkt. Das hat sich mit Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs ab dem 1. Januar 2017 grundlegend geändert. Die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit erfolgt nun bei körperlichen, kognitiven (geistigen) oder psychischen Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingten Belastungen oder Anforderungen. Folgende Bereiche werden hierbei berücksichtigt: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten oder Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen, Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte. Die Pflegebedürftigkeit wird durch den medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK) geprüft und festgestellt. Die Zuordnung erfolgt durch eine Bepunktung der vorgenannten Bereiche in 5 Pflegegrade. Pflegegrade: Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn der Gesamtpunktwert mindestens 12,5 Punkte beträgt. Der Grad der Pflegebedürftigkeit bestimmt sich folgendermaßen: Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten (ab 12,5 bis unter 27 Gesamtpunkte) Pflgegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten (ab 27 bis unter 47,5 Gesamtpunkte) Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten (ab 47.5 bis unter 70 Gesamtpunkte) Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten (ab 70 bis unter 90 Gesamtpunkte) Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an der pflegerischen Versorgung (ab 90 bis 100 Gesamtpunkte

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