Seniorenwegweiser für den Landkreis Stendal

41 Angebote von Unterstützung bis Pflege Ambulanter Hospizdienst/ stationäres Hospiz Sterben und Tod sind die letzten Phasen des menschlichen Lebens. Sie sind sicher aber auch die Schwersten, in denen der Sterbende wie die Angehörigen häufig eine besondere Begleitung benötigen. Die Hospizbewegung ermöglicht Menschen in ihrer letzten Lebensphase ein würdiges und erfülltes Leben mit ihren Angehörigen. Dem Wunsch, die letzte Lebenszeit zu Hause verbringen zu können, wird durch die ambulante, ehrenamtliche Hospizarbeit Rechnung getragen. ■ ■Ambulanter Hospizdienst Stendal Wendstraße 13, 39576 Hansestadt Stendal Telefon: 03931 218338 Vereinzelt ist jedoch eine umfangreiche Betreuung nötig, die in den eigenen vier Wänden vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr durchführbar ist, so dass die Aufnahme in einem stationären Hospiz eine Alternative ist. Das stationäre Hospiz bietet Menschen in dieser schweren Zeit Pflege und Betreuung. Die Mitarbeiter sind Pflegefachkräfte, Ehrenamtliche, Seelsorger und Sozialarbeiter. Sie sorgen für eine verlässliche Pflege, fachliche Beratung und liebevolle Zuwendung. Sie orientieren sich an den persönlichen Wünschen, den körperlichen, psychischen, geistlichen und sozialen Bedürfnissen der ihnen anvertrauten Menschen. Die schwerkranken Menschen und ihre Angehörigen werden mit ihren Ängsten und Nöten nicht allein gelassen. Die Kosten für den Hospizaufenthalt werden von den Pflege- und Krankenkassen übernommen und durch Spenden und ehrenamtlichen Einsatz ergänzt. ■ ■Evangelisches Hospiz Stendal Wendstraße 13, 39576 Hansestadt Stendal Telefon: 03931 218337 Kriegsopferfürsorge Auf Leistungen der Kriegsopferfürsorge haben Personen und Hinterbliebene von Personen Anspruch, die infolge des Krieges eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben und die zu gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen geführt hat. Es ist ein Antrag auf Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz zu stellen. Die Leistungen der Kriegsopferfürsorge sind vermögens- und einkommensabhängig und setzen einen Erstanerkennungsbescheid des Landesverwaltungsamtes, Referat Hauptfürsorgestelle, Soziales Entschädigungsrecht, voraus. Für Senioren können folgende Leistungen bedeutsam sein: ■ ■Krankenhilfe ■ ■Hilfe zur Pflege ■ ■Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes ■ ■Altenhilfe ■ ■Erholungshilfe ■ ■Hilfe bei schwerwiegender sozialer Notlage Ansprechpartner ■ ■Landesverwaltungsamt Versorgungsamt Hauptfürsorgestelle – Soziales Entschädigungsrecht Olvenstedter Straße 1 – 2, 39108 Magdeburg Telefon: 0391 56702 Hotline für Opferentschädigungsgesetz Sonderbetreuer: 0391 567-2510

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