Seniorenwegweiser für den Landkreis Stendal

43 Angebote von Unterstützung bis Pflege Merkzeichen G, werden nicht berücksichtigt. Die Nutzung eines Rollstuhls alleine reicht nicht aus, um eine außergewöhnliche Gehbehinderung anzunehmen. Vielmehr ist eine ständige Nutzung des Rollstuhls maßgeblich, wenn ansonsten die Fortbewegung nur mit fremder Hilfe oder nur unter großer Anstrengung möglich ist. H Hilflosigkeit Personen, die jeden Tag zur Sicherung ihrer persönlichen Existenz für die Bewältigung von häufigen und regelmäßigen Tätigkeiten dauernd fremde Hilfe benötigen oder entsprechend überwacht oder angeleitet werden müssen, sind hilflos und erhalten das Merkzeichen „H“. Dies gilt auch, wenn die Unterstützung nicht dauerhaft, aber eine ständige Bereitschaft zur Hilfestellung vorhanden sein muss. Bl Blindheit Das Merkzeichen „Bl“ erhalten vollständig erblindete Personen und Personen, bei denen die Gesamtsehschärfe beidäugig maximal ein Fünfzigstel (Visus von 0,02) beträgt. Ebenso erhalten sehbehinderte Menschen dieses Merkzeichen, bei denen eine dieser Sehschärfe gleichzuachtende Sehstörung vorliegt. Dies ist u. a. der Fall, wenn das Gesichtsfeld erheblich eingeschränkt ist. Gl Gehörlosigkeit Als gehörlos werden Menschen bezeichnet, bei denen Taubheit auf beiden Seiten vorliegt. Hörbehinderte Menschen die eine an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit haben und eine schwere Sprachstörung aufweisen (in der Regel angeboren oder in der Kindheit erworben), erhalten ebenfalls das Merkzeichen. TBl Taubblindheit Das Merkzeichen „TBl“ erhalten schwerbehinderte Menschen, die wegen einer Störung der Hörfunktion mindestens einen GdB von 70 und wegen einer Störung des Sehvermögens einen GdB von 100 haben. B Begleitperson Schwerbehinderte Menschen, die regelmäßig Hilfe bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln benötigen (Ein- und Ausstieghilfe, Hilfe während der Fahrt oder Hilfen zum Ausgleich von Orientierungsstörungen), erhalten das Merkzeichen „B“. Die Voraussetzungen liegen bei Querschnittsgelähmten, Ohnhändern, Blinden und Sehbehinderten, Hörbehinderten, geistig behinderten Menschen und Anfallskranken vor, wenn die erheblichen Beeinträchtigungen der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr ebenfalls gegeben sind. Das Merkzeichen bedeutet jedoch nicht, dass die Person für sich oder für andere eine Gefahr darstellt, wenn sie nicht in Begleitung ist. 1.Kl 1. Klasse Schwerkriegsbeschädigte Menschen mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 70 und bei denen eine ständige Unterbringung in der 1. Klasse erforderlich ist, erhalten das Merkzeichen „1.Kl“. RF Rundfunk/Fernsehen Schwerbehinderte Menschen, welche unter die nachfolgend aufgeführten Personen fallen, erhalten das Merkzeichen „RF“.

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