Seniorenwegweiser für den Landkreis Stendal

45 Vorsorge fürs Alter Vorsorge fürs Alter Viele Menschen treffen durch ein Testament Regelungen über den Tod hinaus. Treffen Sie Vorsorge, wenn Sie krankheits- oder altersbedingt nicht mehr in der Lage sind, Ihren Willen selbst zu äußern oder selbst wichtige Entscheidungen zu fällen. Gesetzliche Betreuung Das Wesen der gesetzlichen Betreuung besteht darin, dass für eine volljährige Person ein Betreuer bestellt wird, der in einem genau festgelegten Umfang für diese handelt. Die Betreuung bzw. der Umfang der Betreuung richtet sich danach, inwieweit der Betreute seine Angelegenheiten aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer geistigen, seelischen oder körperlichen Behinderung nicht mehr selbst besorgen kann. Die zuständigen Vormundschaftsgerichte prüfen, ob und in welchem Umfang eine Betreuung notwendig ist. Betreuungsverfügung In einer Betreuungsverfügung kann eine Person bestimmen, wer im Fall der Betreuungsbedürftigkeit die Betreuung mit welchem Wirkungskreis übernehmen soll. Inhalte der Betreuungsverfügung können z. B. sein: ■ ■Benennung des zukünftigen Betreuers ■ ■Aufgabenkreise ■ ■Organisation der persönlichen Angelegenheiten ■ ■Wunsch oder Ausschluss der Aufnahme in eine stationäre Einrichtung Die Betreuungsverfügung bedarf keiner festen Form und sollte bei den persönlichen Unterlagen aufbewahrt werden. Sie kann auch bei einem Notar erstellt werden. Vorsorgevollmacht In gesunden Tagen sollten Sie Vorsorge treffen für den Fall von Krankheit und Gebrechlichkeit, indem Sie eine Person Ihres Vertrauens für bestimmte Angelegenheiten bevollmächtigen. Sie können eine Generalvollmacht oder Einzelvollmacht erteilen. In der Vorsorgevollmacht sollte präzise benannt sein: ■ ■Wer ist/sind der/die Bevollmächtigte/n? ■ ■Welche Bereiche sollen der/dem Bevollmächtigten übertragen werden? ■ ■Welche Wünsche, Anweisungen hat die/der Bevollmächtigte zu berücksichtigen? Die Vorsorgevollmacht wird wirksam mit Eintritt einer ärztlich festgestellten Geschäftsunfähigkeit. Der durch die Vorsorgevollmacht Bevollmächtigte hat eine freiere Stellung als der Betreuer, der vom Vormundschaftsgericht überwacht wird. Deshalb ist es besonders wichtig, dass Sie eine Person Ihres Vertrauens zur/zum Bevollmächtigten erwählen. Die Vorsorgevollmacht unterliegt keiner Formvorschrift. In Betreuungsangelegenheiten können Sie sich jederzeit kostenlos beraten lassen von der ■ ■Betreuungsbehörde des Landkreises Stendal Hospitalstraße 1 – 2, 39576 Hansestadt Stendal Telefon: 03931 607908

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