Ein Leben lang zu Hause wohnen - Maßnahmen zur Wohnraumanpassung im Landkreis Stendal

raumberater können Sie sich einen Überblick über die Veränderungsmöglichkeiten verschaffen und mit der Planung beginnen. Wenn Sie in einer Mietwohnung leben, sollten Sie anschließend Ihre Pläne mit Ihrem Ver- mieter besprechen, denn ermuss derWohnungsanpassung zustimmen. Eine Beratung ist auch im Hinblick auf die Bezuschussung der baulichen Maßnahmen wichtig. Wenn sogar der beste Umbau nicht zu mehr Barriere­ freiheit und Selbstständigkeit führt, sollten Sie über eine neue Wohnung nachdenken. Die Pflegeversicherung be­ zuschusst auch den Seniorenumzug in eine barrierefreie Wohnung als Maßnahme der „Wohnraumanpassung für Senioren“. Wohnraumberatung Viele Menschen wollen rechtzeitig Voraussetzungen schaffen, um möglichst lange und selbstständig in den eigenen vier Wänden leben zu können. Durch bauliche Umbaumaßnahmen sollte die Wohnung sicher und bequem eingerichtet sein und den altersbedingt verän- derten Bedürfnissen gerecht werden. Bei Nutzung von kostenpflichtigen Maßnahmen gibt es aber auch eine Viel- zahl an Möglichkeiten, Zuschüsse oder Darlehen in Anspruch zu nehmen. © Colourbox.de Bei einem Gespräch mit einem qualifizierten Wohnraum­ berater bekommen Sie Informationen über verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten und finden gegebenenfalls Unterstützung bei den Antragsverfahren. Darüber hinaus können Sie technische Fragen klären, den Verlauf planen und Kontaktdaten von Architekten und Handwerkern ein- holen. Bei einem Beratungsgespräch kann sich aber auch herausstellen, dass ein Umbau höhere Kosten verursachen würde als ein Umzug in eine geeignete Wohnung. Deshalb ist es empfehlenswert, alle sachgerechten Alternativen mit einem kompetenten Wohnraumberater zu besprechen und gründlich abzuwägen. Im Idealfall wird die Bauausführung beziehungsweise der Umzug durch die Beratungsstelle be- gleitet sowie die Finanzierung abgeklärt. Ihr Ansprechpartner zum Thema Wohnraumanpassung: Landkreis Stendal Büro des Landrates Örtliches Teilhabemanagement Hospitalstraße 1 – 2 39576 Hansestadt Stendal Telefon: 03931 60-7194 oder 03931 60-7196 Fax: 03931 212183 E-Mail: teilhabe@landkreis-stendal.de 7 Allgemeine Einführung

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