Wegweiser für Senioren und Menschen mit Behinderung in Sternberg und Umgebung

23 Pflege und hilfe Bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit werden sowohl körperliche als auch geistige und psychische Faktoren berücksichtigt. Ob jemand pflegebedürftig ist, bestimmt der Grad der Selbstständigkeit. WENN PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT EINTRITT Demenzkranke und körperlich Pflegebedürftige erhalten den gleichen Pflegegrad und haben Anspruch auf die glei- chen Leistungen der Pflegekasse. Es gibt fünf Pflegegrade. Um Leistungen aus der Pflege­ versicherung zu erhalten, muss die Einstufung in einen Pflegegrad bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden. Dieser Antrag ist formlosmöglich. Zu beachten ist jedoch, dass Leistungen aus der Pflegeversicherung nicht rückwirkend erbracht werden. Der Leistungsanspruch beginnt frühestens ab dem Monat der Antragstellung. Anstelle eines schriftlichen Antrags kann auch ein Pflege- stützpunkt aufgesucht oder ein Hausbesuch eingefordert werden. In diesen Fällen kümmert sich der Pflegeberater um die weitere Antragstellung. Der Antragssteller wird von einem Gutachter des Medi­ zinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) anhand eines Fragebogens überprüft, um den Grad der Selbstständigkeit zu ermitteln. Diese Selbständigkeit wird in folgenden Bereichen beurteilt: ■ ■ Mobilität ■ ■ Kognitive und kommunikative Fähigkeiten ■ ■ Verhaltensweisen und psychische Problemlagen ■ ■ Selbstversorgung ■ ■ Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen ■ ■ Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte Auf der Grundlage dieses Gutachtens entscheidet die zuständige Pflegekasse, ob der Antrag auf Zuerkennung eines Pflegegrades bewilligt wird. Im Bewertungssystem werden Punkte vergeben, die dar- stellen, inwieweit die Selbstständigkeit eingeschränkt ist. Eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit entspricht dem Pflegegrad 1. Die schwerste Beein- trächtigung, bei der besondere Anforderungen an die pflegerische Versorgung gestellt werden, erhält die Ein- ordnung in den Pflegegrad 5. Nach der er folgten Feststellung des Pf legegrades bekommt der Antragssteller die entsprechende Leistung aus der Pflegeversicherung.

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