14 Wohnen zu Hause dank Wohnraumberatung und Wohnraumanpassung In etlichen Lebenssituationen wird der Verbleib in der eigenen Wohnung oder dem eigenen Haus im Alter zunehmend schwierig. Beispielsweise werden mit der Zeit Stufen und sanitäre Anlagen zum Problemfall. Deshalb müssen Sie nicht zwangsläufig ans Umziehen denken. Durch bauliche Veränderungen können Sie rechtzeitig Voraussetzungen schaffen, um möglichst lange und selbstständig in den eigenen vier Wänden leben zu können. Hier bietet sich eine Wohnraumanpassung an. Sie hilft dabei, den Alltag zu vereinfachen und so die Lebensqualität zu fördern. Durch Umbaumaßnahmen wird das eigene Zuhause den veränderten Bedürfnissen sowohl im Alter als auch bei Behinderung oder Pflegebedürftigkeit wieder gerecht. Dafür sorgt zum Beispiel die Installation eines Treppenlifts oder die rutschsichere Ausstattung der Stufen im Treppenhaus. Mehr Sicherheit bieten auch die Anbringung von gut erkennbaren Haltegriffen und Stützstangen oder die Installation von Bewegungsmeldern für den nächtlichen Weg zur Toilette. Allgemein sollte darauf geachtet werden, dass alle Stolperfallen in den Wohnräumen beseitigt werden. Der Einbau von gut erreichbaren Lichtschaltern, das Absenken von Hängeschränken in der Küche und der Umbau der Wanne zu einer stufenlosen Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat die zivilrechtlichen Vorschriften des Heimgesetzes durch das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) weiterentwickelt. Dieses Verbraucherschutzgesetz stärkt die Rechte von älteren und pflegebedürftigen sowie von behinderten Menschen – insbesondere wenn es darum geht, Wohnraum mit Pflege- oder Betreuungsleistungen im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages abzuschließen. Zu den wichtigsten Vorschriften des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes gehört u. a. der Anspruch der Verbraucher auf vorvertragliche Informationen in leicht verständlicher Sprache, das erweiterte Kündigungsrecht, die Pflicht zur Vertragsanpassung durch den Unternehmer bei Änderung des Pflegebedarfs und die Unwirksamkeit von Vereinbarungen, die zum Nachteil des Verbrauchers von den Regelungen des WBVG abweichen. Wohnen im Alter
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