Seniorenwegweiser für die Insel Rügen und Altkreis Rügen

25 Begrenzung des pflegebedingten Eigenanteils in der vollstationären Pflege Am 1. Januar 2022 wurde eine Zuschussregelung für pflegebedingte Eigenanteile eingeführt. Je länger eine pflegebedürftige Person in einem Pflegeheim lebt, desto geringer soll sein pflegebedingter Eigenanteil in der stationären Langzeitpflege sein. So erhalten Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad von 2 bis 5 einen Leistungszuschlag in Höhe von 5 Prozent. Pflegebedürftige, die seit mehr als 12 Monaten vollstationäre Leistungen beziehen, bekommen einen Leistungszuschlag in Höhe von 25 Prozent (siehe Tabelle). Bereits vorhandene Versorgungszeiten werden angerechnet. Pflegebedürftige mit vollstationärer Pflege Entlastung durch Reform in Prozent ab dem 1. Monat 5 mit mehr als 12 Monaten 25 mit mehr als 24 Monaten 45 mit mehr als 36 Monaten 70 Quelle: Bundesministerium für Gesundheit © Photographee.eu - stock.adobe.com

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