Seniorenwegweiser für die Insel Rügen und Altkreis Rügen

39 Mit einer Patientenverfügung legt man bereits im Voraus fest, wie bei eigener Entscheidungsunfähigkeit in bestimmten gesundheitlichen Situationen vom Arzt gehandelt werden soll. Die Patientenverfügung wahrt somit das eigene Selbstbestimmungsrecht auch dann, wenn man im Zeitpunkt der Behandlung nicht mehr ansprechbar oder einwilligungsfähig ist. Was in einer Patientenverfügung geregelt sein sollte Rechtlich ist eine Patientenverfügung die schriftliche Festlegung einer volljährigen Person, ob sie bestimmten noch nicht direkt bevorstehenden ärztlichen Eingriffen, Heilbehandlungen oder Untersuchungen des Gesundheitszustandes zustimmt oder diese untersagt (§ 1901 a Abs. 1 BGB). Jedoch kann eine Patientenverfügung auch um Bitten und Richtlinien für persönliche Vertreter oder behandelnde Ärzte ergänzt werden. Ebenso können beigefügte persönliche Wertvorstellungen, eigene Auffassungen zu Leben und Sterben sowie religiöse Anschauungen im Zweifel als Auslegungshilfe sehr hilfreich sein. Die Patientenverfügung ist grundsätzlich an den behandelnden Arzt und sein Team gerichtet. Es ist jedoch sinnvoll, zusätzlich auch Bitten, Richtlinien oder Anweisungen an die ggf. bevollmächtigten oder gesetzlichen Vertreter zu ergänzen, um im Zweifel die Beachtung und Durchsetzung der Patientenverfügung sicherzustellen. Denken Sie im Rahmen Ihrer Vorsorge auch an den Fall der dauerhaften Pflegebedürftigkeit und dessen finanzielle Absicherung. Die gesetzliche Absicherung weist hier große Lücken auf, sodass der Wunsch nach guter und würdevoller Pflege oft erhebliche familiäre und finanzielle Herausforderungen mit sich bringt. Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung Zusätzlich zur Patientenverfügung sollten Sie eine Vorsorgevollmacht ausstellen. Denn so können Sie festlegen, wer als Bevollmächtigter dafür sorgen soll, dass Ihrem Willen entsprochen wird. Falls Sie in eine Situation kommen, in der Sie wichtige Entscheidungen nicht mehr selber treffen können, agiert diese Vertrauensperson in Ihrem Namen. Die Vorsorgevollmacht kann sich auf alle relevanten rechtlichen Inhalte beziehen – nicht nur auf Fragen der medizinischen Behandlung. Falls Sie niemandem eine Vorsorgevollmacht erteilt haben, bestellt das zuständige Gericht einen rechtlichen Betreuer. Hierzu müssten Sie aufgrund einer psychischen oder körperlichen Beeinträchtigung nicht mehr in der Lage sein, Ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise selbst zu erledigen. Vorsorge

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