Seniorenwegweiser für die Insel Rügen und Altkreis Rügen

INFORMATIONEN RUND UMS ÄLTERWERDEN LANDKREIS VORPOMMERN-RÜGEN Ausgabe 2022/23 3. Auflage

1 Liebe Seniorinnen und Senioren, liebe Leserinnen und Leser, älter werden, aktiv bleiben, selbstbestimmt leben – der Landkreis Vorpommern-Rügen, der schönste Landkreis Deutschlands, bietet geradezu ideale Rahmenbedingungen dafür. Diese und weitere Informationen für ältere Menschen und deren Angehörige werden in unserem Wegweiser vorgestellt. Ich freue mich, Ihnen diesen überreichen zu dürfen. Älterwerden bedeutet heute zunehmend auch ein längeres, gesundes Leben in der Nacherwerbsphase und noch viel Zeit, das Leben zu genießen. Auch in unserem Landkreis gibt es immer mehr ältere Menschen. Sie haben oft besondere Bedürfnisse. Viele von ihnen sind für Rat und Hilfe im Alltag oder in besonderen Situationen dankbar. Der Seniorenwegweiser bündelt in den verschiedensten Themenbereichen die im Landkreis Vorpommern-Rügen vorhandenen Angebote in umfassender Weise. Dabei geht es neben Unterstützungsleistungen im Alltag und der pflegerischen Versorgung auch um Themen und Fragen, wie das Älterwerden aktiv gestaltet werden kann. Der Landkreis Vorpommern-Rügen möchte Sie und Ihre Angehörigen mit dem Seniorenwegweiser möglichst umfassend und aktuell mit Informationen unterstützen und Hilfen zur Hand geben. Setzen Sie sich ohne jede Scheu mit den Behörden und Organisationen in Verbindung. Ich möchte, dass Sie sich auch im Alter weiterhin im schönsten Landkreis Deutschlands gut versorgt fühlen. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen, dass Sie beim Blättern durch den Wegweiser viele Anregungen finden und bei Bedarf Hilfestellungen erhalten, damit Sie Ihren dritten Lebensabschnitt möglichst lange aktiv und bei guter Gesundheit genießen können. Ein besonderer Dank gilt hierfür dem Seniorenbeirat und seinen Partnern für die Erarbeitung des Seniorenwegweisers. Mit freundlichen Grüßen Dr. Stefan Kerth Landrat des Landkreises Vorpommern-Rügen Grußwort des Landrats

Ambulante Krankenpflege Schw. Silvia Saathoff Thälmannstr.12 • 18569 Gingst Telefon: 038305 - 53 9002 • 0171 - 8424775 Telefax: 038305 - 536447 eMail: silviasaathoff@t-online.de

3 Wir sind der Seniorenbeirat des Landkreises Vorpommern-Rügen, bestehend aus jeweils drei Mitgliedern der ehemaligen Kreise Nordvorpommern, Rügen und der Stadt Stralsund. Diese Mitglieder werden in den Seniorenbeiräten der einzelnen Gebiete gewählt und vom Kreistag bestätigt. Der Kreisseniorenbeirat setzt sich derzeitig wie folgt zusammen: aus Nordvorpommern von der Insel Rügen aus der Stadt Stralsund Erika Böhle Schatzmeisterin Jürgen Csallner Vorsitzender Jürgen Kaiser Sylvia Schiefler Helga Holtz Brigitta Tornow Dr. Hanns- Michael Schwarz Gerd Slowy Dr. Georg Weckbach, stellv. Vorsitzender Aus unserer Arbeit Es geht uns nicht anders als vielen Bürgern unseres Kreises. Corona hat unsere Arbeit erschwert und teilweise unmöglich gemacht. Um Ihnen zu zeigen, dass wir trotzdem nicht aufgegeben haben, hier Einiges aus unserer Arbeit. Unser Motto: Man tut gut daran, sich früh auf den Lebensabschnitt „Alter“ vorzubereiten und den Seniorenbeirat für Aktivitäten und Kontakte für sich zu entdecken. Der Seniorenbeirat ist der Interessenvertreter älterer Menschen in unserem Landkreis. Ein Teil unserer Aufgabe ist es, die Sorgen und Probleme unserer älteren Mitbürger aufzunehmen und an die betreffenden Verwaltungen weiterzuleiten oder mit unseren Möglichkeiten zu lösen. VORWEG: In unserem Landkreis wird die Seniorenarbeit als Querschnittsaufgabe von der Verwaltung mit dem Landrat an der Spitze, von Politik, von allen Kreistagsmitgliedern akzeptiert und mitgestaltet. Alter ist in unserem Landkreis gesellschaftsfähig geworden. Unser Kreisseniorenbeirat tagt 10-mal im Jahr mit wechselnden Tagesordnungen und Stellungnahmen zu aktuellen Anlässen. Er wertet die Kreistage und die Arbeit der Ausschüsse aus. Der Beirat beteiligt sich auch an anderen Aktivitäten des Landkreises. Leider werden die Gutgläubigkeit und Hilfsbereitschaft der älteren Generation schamlos durch kriminelle Elemente ausgenutzt. Wir versuchen bereits das 12. Jahr mit unserem Projekt „Senioren als Opfer“ durch Aufklärung dem entgegenzuwirken. Leider müssen wir erleben, dass diese Versuche, bei unseren Seniorinnen und Der Seniorenbeirat Vorpommern-Rügen stellt sich vor

4 In unserem Projekt „Aktiv im Alter“ haben ca. 60 Seniorinnen und Senioren zweimal monatlich die Möglichkeit, sich durch Sport und Tanz fit zu halten. Dieses Projekt wird von der Stadt Bergen auf Rügen und der Landkreisverwaltung unterstützt. Den richtigen Umgang mit Computer, Tablet und Smartphone können unsere älteren Bürger sowohl in Stralsund als auch in Grimmen in jährlich mehreren Lehrgängen erlernen. Um die Mitglieder unserer Seniorenbeiräte im Umgang mit neuen Gesetzen und Verordnungen auf dem neuesten Stand zu halten, führen wir, mit Unterstützung der SGK, jährlich eine große Weiterbildungsveranstaltung, an der 70 Seniorinnen und Senioren aus dem ganzen Kreisgebiet teilnehmen, durch. Wichtig war für uns auch die Vorbereitung zur Ehrenamtsmesse, die Teilnahme an Regionalkonferenzen der Seniorenbeiräte sowie an anderen Weiterbildungsmaßnahmen. Ich glaube sagen zu können, dass wir hier gute Erfolge vorweisen können. Wir sind aktiv bei der Erstellung der Dokumente Altenparlament eingebunden. In allen Beiräten haben wir uns mit den Leitanträgen beschäftigt und eigene Beiträge dazu eingereicht. Anlässlich des Internationalen Tags der Senioren haben wir eine Festveranstaltung im Landkreis gestaltet. Diese Veranstaltung wird im Abstand von zwei Jahren in Form eines Sicherheitstages an verschiedenen Standorten durchgeführt. Ebenfalls im zweijährigen Turnus führen wir Senioren Geld abzuzocken, nicht weniger werden. Wir führen jährlich acht bis zehn Veranstaltungen mit jeweils ca. 20 Teilnehmern zu diesem Thema im ganzen Landkreis durch. Hierbei werden wir durch den Landespräventionsrat, die Bundespolizei, die Polizeidirektionen und die Sicherheitsberater des Landkreises unterstützt. © Robert Kneschke - stock.adobe.com Der Seniorenbeirat Vorpommern-Rügen stellt sich vor

5 Grundsätzliche Überlegungen der Kommune sollte ein neues Verhältnis zur Daseinsvorsorge sein. In den Blick zu nehmen gilt: die gesundheitliche Versorgung, Pflege, Wohnen, Bildung, Engagementsförderung, Mobilität, Kultur und Freizeit. Wir haben auch keine fertigen Konzepte, aber Ideen, die wir einbringen möchten. Wir haben Anregungen, wo wir gefragt werden möchten. Unser Dank geht an alle Fraktionen und Mitarbeiter der Verwaltung, die uns ohne Ausnahme immer unterstützt haben. Danke auch an alle unsere Sponsoren, die unsere Arbeit erst möglich machen. Stellvertretend für alle nenne ich die Sparkasse Vorpommern und die OVVD und die Städte Bergen und Sassnitz. Vielen Dank für Ihr offenes Ohr und Ihre Bereitschaft und Mitwirkung bei der Bewältigung unserer Arbeit. Eine Vertreterin aus der Mitte unseres Kreistages hat einmal den Ausspruch getätigt: „Gäbe es den Seniorenbeirat nicht, müsste man ihn erfinden.“ Jürgen Csallner Vorsitzender SB VR einen Ehrenamtsball, zu dem aktive ehrenamtlich tätige Senioren eingeladen werden, durch. Wir haben guten Kontakt zu den Pflegestützpunkten, denn guter Rat ist gar nicht teuer. Der Pflegestützpunkt ist eine gefragte Anlaufstelle. Viele Ratsuchende haben wir schon zum Pflegestützpunkt verwiesen. Der demografische Wandel ist auch in unserem Landkreis schon längst angekommen, da bereits jeder dritte Einwohner älter als 60 Jahre ist. Damit hat der demografische Wandel Auswirkungen auf nahezu alle Lebensbereiche unserer Einwohnerinnen und Einwohner im gesamten Landkreis. Das wird auch die gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung in den nächsten Jahren beeinflussen. Der Aufgabenbereich für Senioren- und Altenpolitik ist eine Querschnittsaufgabe. Wir wünschen uns eine integrierte Alten- und Seniorenpolitik, die an den Lebenslagen und Lebensstilen älterer Bürgerinnen und Bürger ausgerichtet ist. Es kann und darf nicht sein, dieses Thema vor sich herzuschieben. Für eine erfolgreiche Kommunalpolitik und für deren Gestaltung in der Zukunft ist es wichtig, die Bedürfnisse und Erwartungen dieser Bevölkerungsgruppe besonders im Blick zu haben. Wir wollen gerne daran mitarbeiten, da wir Älteren einen reichen Erfahrungsschatz haben, diesen wollen wir gerne zur Verfügung stellen. Wir sind kein „altes Eisen“– nein, wir sind „alte Hasen“!

unabhängig, selbständig sein! Was bieten wir in unserem Fachmarkt an? Die größte Auswahl an Rollatoren und Elektro-Scootern in der Region. Diese können hier auf großer Fläche ausprobiert oder getestet werden. Zusätzlich haben wir Hilfsmittel für Bad und WC in breitem Sortiment. Ein einzigartiges Ehebett ist ausgestellt, welches alle Funktionen eines Pflegebettes bietet, aber eben nicht wie ein solches aussieht. Sie finden bei uns viele Artikel und Zubehör, die das Leben von Senioren erheblich vereinfachen und deren Lebensqualität deutlich verbessern. REHA-Fachmarkt SANISUND Logistik Albert-Schweitzer-Straße 20 18442 Stralsund - Groß Lüdershagen Telefon: 03831 44 308 06 Fax: 03831 44 308 07 info@sanisund.de | www.sanisund.de G R U P P E

7 Grußwort des Landrats ����������������������������������� 2 Der Seniorenbeirat Vorpommern-Rügen stellt sich vor ��������������������������������������������������� 3 Die Region Vorpommern-Rügen im Portrait ��� 8 Bürgerschaftliches Engagement ��������������������10 Präventionsprojekt „Senioren als Opfer“ �������11 Senioren ans Netz �������������������������������������������11 Wohnen im Alter ���������������������������������������������� 13 Rund um das Thema Pflege ������������������������� 23 Pflegestützpunkte in der Region ������������������27 Pflegeeinrichtungen vor Ort ������������������������� 28 Gesundheit ����������������������������������������������������� 35 Was tun bei Sterbefällen ��������������������������������37 Flipping-Book Ihre Broschüre als Flipping-Book: ••leicht zu blättern ••übersichtlich ••auch mobil! INFORMATIONEN RUND UMS ÄLTERWERDEN LANDKREIS VORPOMMERN-RÜGEN AUSGABE 2022/23 Vorsorge ��������������������������������������������������������� 39 Impressum ����������������������������������������������������� 40 Inserentenverzeichnis ����������������������������������� U3 U = Umschlagseite Inhaltsverzeichnis

8 2011 wurde im Rahmen der Kreisgebietsreform aus den Landkreisen Rügen und Nordvorpommern sowie der Stadt Stralsund der Landkreis Vorpommern-Rügen gebildet. Der neue, noch junge Landkreis hat rund 230.000 Einwohner. Der gesamte Landstrich hat sich in den vergangenen Jahren zur Touristenhochburg entwickelt und hat demzufolge für jede Generation viel zu bieten. Ob in Sachen Gesundheitsprävention, Klimaschutz, Frühe Hilfen, chanche.kultur, Vorpommern-Connect oder LEADER – der Landkreis widmet sich vielfältigen Projekten, die Jung und Alt betreffen. Gerade kulturell kann der Landkreis Vorpommern- Rügen mit einigen Attraktionen aufwarten, die das Leben auch von älteren Menschen bereichern und abwechslungsreich gestalten. So ist die Altstadt der Hansestadt Stralsund ein Teil des UNESCO-Weltkulturerbes „Historische Altstädte Stralsund und Wismar“. Ebenso sind die Buchenwälder im Nationalpark Jasmund auf Rügen Teil des UNESCO-Weltkulturerbes „Buchenwälder der Karpaten und alte Buchenwälder Deutschlands“ – das Kreisgebiet steht zu nahezu zwei Dritteln unter Naturschutz. Darüber hinaus gibt es über 20.000 Denkmäler, 65 Museen sowie vier Zoos und Tiergärten zu entdecken. Durch diese unglaubliche Vielfalt wird es nie langweilig. Kultur wird hier in jeder Hinsicht gefördert. So begleitet und unterstützt der Landkreis zudem zwei Galerien: die Galerie im Kloster in Ribnitz-Damgarten und die Galerie in der Orangerie in Putbus. Zusätzlich ist der Landkreis Träger des Theaters Vorpommern-Rügen. In den Sparten Musiktheater, Schauspiel, Ballett und Konzert können sich Besucher auf unterhaltsame und anspruchsvolle Darbietungen im Theater Stralsund und im Theater Putbus freuen. Außerdem locken interessante Veranstaltungen das ganze Jahr über Besucher von nah und fern an. Dies sind beispielsweise die Störtebecker-Festspiele, die OPERNALE, das Internationale Folklore Tanzfest, das Naturfilmfestival, die Darß-Festspiele oder die Veranstaltung „Musik im Park“. Auch sportliche Senioren kommen im Landkreis Vorpommern-Rügen auf ihre Kosten. Rund 282 Sportvereine laden die ältere Generation ein, sich gemeinsam mit Gleichgesinnten fit zu halten. © Robert Kneschke - stock.adobe.com Die Region Vorpommern-Rügen im Portrait

9 Ämter, Städte und Gemeinden des Landkreises Vorpommern-Rügen Dem Landkreis Vorpommern-Rügen gehören neben der großen kreisangehörigen Hansestadt Stralsund folgende sieben amtsfreie Städte und Gemeinden sowie zwölf Ämter mit 95 amtsangehörigen Gemeinden an: 1. Amt Darß/Fischland 2. Amt Ribnitz-Damgarten 3. Stadt Marlow 4. Gemeinde Ostseeheilbad Zingst 5. Amt Barth 6. Amt Franzburg/Richtenberg 7. Amt Recknitz-Trebetal 8. Amt Altenpleen 9. Amt Niepars 10. Hansestadt Stralsund 11. Amt Miltzow 12. Stadt Grimmen 13. Gemeinde Süderholz 14. Amt Nord-Rügen 15. Amt West-Rügen 16. Amt Bergen auf Rügen 17. Stadt Sassnitz 18. Gemeinde Ostseebad Binz 19. Stadt Putbus 20. Amt Mönchsgut-Granitz 1 4 2 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 3

10 Das Ehrenamt hat eine lange Tradition in den Kommunen und ist ein in seiner Bedeutung ständig wachsender Zukunftsfaktor kommunaler Entwicklung. Dessen Entfaltung bedeutet seitens der Bürgerinnen und Bürger die Übernahme von Verantwortung, das aktive Eingreifen in den Alltag und gelebte Unterstützung und Hilfe füreinander. Für die Städte, Ämter und Gemeinden sind das bürgerschaftliche Engagement, die ehrenamtliche Wahrnehmung von Aufgaben und das, was Bürgerinnen und Bürger für ihr Gemeinwesen leisten, unverzichtbar. Von der Kultur über den Sport bis hin zu den sozialen Diensten könnte vieles nicht mehr erledigt werden, wenn nicht Bürgerinnen und Bürger bereit wären, ihre Freizeit für das Gemeinwesen zu opfern. Viele Angebote ließen sich ohne bürgerschaftliches Engagement nicht oder zumindest nicht in gewohnter Qualität aufrechterhalten. Die Kommune ist die Keimzelle und der Kern einer vitalen Bürgergesellschaft. Auf die Einbeziehung und Gewinnung von Menschen für das bürgerschaftliche Engagement zielen eine Reihe von Bundes- und Landesprogrammen. So wurde im Mai 2012 durch das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Mecklenburg-Vorpommern das Modellprojekt „Anlaufstelle für bürgerschaftliches Engagement“ ausgeschrieben und dafür Fördermittel zur Verfügung gestellt. Bewerben konnten sich die Landkreise des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Dies nahm der Landkreis Vorpommern-Rügen zum Anlass, das bereits länger verfolgte Ziel, das bürgerschaftliche Engagement zu fördern, um die Engagementquote in unserem Landkreis zu erhöhen, zu realisieren. Dies war durch die Neustrukturierung der Verwaltung im Rahmen der Kreisgebietsreform ins Stocken geraten. So hat der Landkreis Vorpommern-Rügen auf seiner Homepage unter der Rubrik Ehrenamt wertvolle Informationen versammelt, die das Ehrenamt mit Informationen, einer Ehrenamtsbörse und weiteren nützlichen Themen versorgen soll. Weitere Informationen rund um das Ehrenamt gibt es hier: www.lk-vr.de/hinweise/ehrenamt © Robert Kneschke - stock.adobe.com Bürgerschaftliches Engagement

11 Erfolgreiche Durchführung des Präventionsprojektes „Senioren als Opfer“ Seit vielen Jahren führt der Seniorenbeirat im ganzen Landkreis Vorpommern-Rügen das Projekt unter dem Slogan „Mit uns nicht! Wir wissen Bescheid“ durch. In zahlreichen Veranstaltungen in den vergangenen Jahren wurde den Senioren die Vielfalt von Ganoven und Betrügern anhand von aktuellen Beispielen vorgestellt und ausführlich erklärt. Gerade ältere, gutgläubige Menschen sind eine beliebte Zielgruppe dieser Trickbetrüger. Es ging zum Beispiel um unerlaubte, betrügerische Telefonwerbung und Abzocke wie Kaffeefahrten, Gewinnversprechen, Enkeltrick-Diebstahl und Aufschwatzen von Verträgen. Gemeinsamwurden Strategien entwickelt, wie man sich gegen solches Treiben schützen kann, um nicht selbst in die Fallen der Betrüger zu tappen. Niemals vorschnell reagieren ist das oberste Gebot! Ist man aber einmal doch reingefallen, dann sollte man dringend und schnell die Polizei unter der Nummer 110 informieren und auch Anzeige erstatten. Nur so kann man verhindern, dass weitere Menschen Opfer dieser Ganoven werden. Senioren ans Netz – M@ch mit! Warum? … Ganz einfach: ••Per Bildtelefon seine Lieben sehen und sprechen ••Aktuelles Wissen erwerben – rund um die Uhr ••Bank, Einkauf, Behörden – Entfernung kein Problem mehr ••Reisevorbereitung – kinderleicht ••Preise vergleichen – informieren und sparen ••Gesundheitswegweiser für alle Fälle ••Was, wann, wo – Infos zu Veranstaltungen ••Gleichgesinnte für Hobby und Freizeit finden ••Geistig fit bleiben Trau Dich und das Leben wird bunter! Präventionsprojekt „Senioren als Opfer“ Senioren ans Netz

12 Kahlhorn Immobilien VERMIETUNG + VERKAUF + BEZUGSFERTIGES BAUEN grund versehen werden, volle Transparenz, leider nicht möglich, da Schrift „ausfranst“. Evtl. in Hoher Qualiät zuschicken.

13 Die Wohnqualität hat einen großen Einfluss auf Lebensfreude, Sozialkontakte und das allgemeine Wohlbefinden. Wenn Sie im Alter in Ihrer vertrauten Umgebung bleiben möchten, sollten Sie rechtzeitig Ihre Wohnsituation prüfen. So können mit Umbaumaßnahmen bauliche Einschränkungen beseitigt und die ungehinderte Erreichbarkeit der Räume sowie die Nutzbarkeit der Alltagsgegenstände gewährleistet werden. Zweckmäßige Umbauten geben Bewohnern nicht nur mehr Sicherheit, sondern erleichtern zugleich Pflegepersonal oder Angehörigen die Pflege. Ziel einer barrierefreien und seniorengerechten Umgestaltung ist in erster Linie der Erhalt oder die Wiedergewinnung der eigenständigen Lebensführung sowie die Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität. Zusätzlich besteht bei Bedarf die Möglichkeit, Fahrdienste, Menü-Bringdienste wie „Essen auf Rädern“, Behandlungs- und Krankenpflege sowie haushaltsnahe und handwerkliche Dienste zu buchen. Die ambulante Pflege findet im eigenen Zuhause statt. Je nach Lebenssituation kann sie entweder durch Angehörige oder einen Pflegedienst erfolgen. Für diejenigen, die weitgehend selbstständig leben möchten, bieten sich zudem verschiedene Wohnmodelle wie beispielsweise betreutes Wohnen, Seniorenwohngemeinschaften oder Mehrgenerationenhäuser an. Andernteils stehen Ihnen auch Seniorenheime und -residenzen zur Verfügung, die höchsten Komfort und professionelle Betreuung anbieten. Bevor Sie eine Veränderung Ihrer Wohnsituation oder eine Wohnraumanpassung vornehmen, kann eine fachkundige Wohnberatung offene Fragen klären. Dort erhalten Sie Tipps und Ideen für die Planung Ihrer altersgerechten Wohnung. Dies ist auch im Hinblick auf die Finanzierung wichtig, da Pflegekassen eine Wohnraumanpassung im Rahmen der Pflegeleistungen unterstützen. © Ingo Bartussek - stock.adobe.com Wohnen im Alter

14 Wohnen zu Hause dank Wohnraumberatung und Wohnraumanpassung In etlichen Lebenssituationen wird der Verbleib in der eigenen Wohnung oder dem eigenen Haus im Alter zunehmend schwierig. Beispielsweise werden mit der Zeit Stufen und sanitäre Anlagen zum Problemfall. Deshalb müssen Sie nicht zwangsläufig ans Umziehen denken. Durch bauliche Veränderungen können Sie rechtzeitig Voraussetzungen schaffen, um möglichst lange und selbstständig in den eigenen vier Wänden leben zu können. Hier bietet sich eine Wohnraumanpassung an. Sie hilft dabei, den Alltag zu vereinfachen und so die Lebensqualität zu fördern. Durch Umbaumaßnahmen wird das eigene Zuhause den veränderten Bedürfnissen sowohl im Alter als auch bei Behinderung oder Pflegebedürftigkeit wieder gerecht. Dafür sorgt zum Beispiel die Installation eines Treppenlifts oder die rutschsichere Ausstattung der Stufen im Treppenhaus. Mehr Sicherheit bieten auch die Anbringung von gut erkennbaren Haltegriffen und Stützstangen oder die Installation von Bewegungsmeldern für den nächtlichen Weg zur Toilette. Allgemein sollte darauf geachtet werden, dass alle Stolperfallen in den Wohnräumen beseitigt werden. Der Einbau von gut erreichbaren Lichtschaltern, das Absenken von Hängeschränken in der Küche und der Umbau der Wanne zu einer stufenlosen Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat die zivilrechtlichen Vorschriften des Heimgesetzes durch das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) weiterentwickelt. Dieses Verbraucherschutzgesetz stärkt die Rechte von älteren und pflegebedürftigen sowie von behinderten Menschen – insbesondere wenn es darum geht, Wohnraum mit Pflege- oder Betreuungsleistungen im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages abzuschließen. Zu den wichtigsten Vorschriften des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes gehört u. a. der Anspruch der Verbraucher auf vorvertragliche Informationen in leicht verständlicher Sprache, das erweiterte Kündigungsrecht, die Pflicht zur Vertragsanpassung durch den Unternehmer bei Änderung des Pflegebedarfs und die Unwirksamkeit von Vereinbarungen, die zum Nachteil des Verbrauchers von den Regelungen des WBVG abweichen. Wohnen im Alter

15 Barrierefreies und behindertengerechtes Wohnen Unter „Barrierefreiheit“ versteht man einen umfassenden Zugang und uneingeschränkte Nutzungschancen aller gestalteten Lebensbereiche. Das Prinzip der Barrierefreiheit zielt darauf, dass bauliche und sonstige Anlagen sowohl fürMenschenmit Beeinträchtigungen als auch für Personen mit Kleinkindern oder für ältereMenschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind. Bei Gelenkerkrankungen oder ähnlichen körperlichen Beeinträchtigungen kann die Bewältigung des Alltags oftmals schon daran scheitern, wenn der Zugang zur Wohnung im dritten Stock mangels Fahrstuhl erheblich erschwert wird. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber für alle Neubauten mit mehreren Stockwerken Fahrstühle als Teil des barrierefreien Wohnens vorgeschrieben. Bei der barrierefreien Wohnraumgestaltung ist vor allem darauf zu achten, dass alle Räume und Alltagsgegenstände ungehindert und gefahrlos genutzt werden können. Ein Bewegungsmelder, der das Licht selbsttätig ein- und ausschaltet, oder automatisierte Rollläden sind nützliche Hilfsmittel. Das Badezimmer sollte im Hinblick auf die Dusche möglichst ebenerdig sein. Griffe in Reichweite erleichtern außerdem das Duschen, Baden oder Waschen am Waschbecken. Dusche sind ebenso hilfreiche Maßnahmen für den alltäglichen Bedarf in den eigenen vier Wänden. Bevor Sie Umbaumaßnahmen einleiten, sollten Sie eine fachkundige Beratung hinzuziehen. Bei einem Gespräch mit einem qualifizierten Wohnraumberater bekommen Sie einen Überblick über die Veränderungsmöglichkeiten, Informationen zu verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten hinsichtlich der Bezuschussung der Maßnahmen und finden gegebenenfalls Unterstützung bei den Antragsverfahren. Darüber hinaus können Sie technische Fragen klären und Kontaktdaten von Architekten und Handwerkern einholen. Bei einem Beratungsgespräch kann sich aber auch herausstellen, dass ein Umbau höhere Kosten verursachen würde als ein Umzug in eine geeignete Räumlichkeit. Deshalb ist es empfehlenswert, alle sachgerechten Alternativen zu besprechen und gründlich abzuwägen. Im Idealfall wird die Bauausführung beziehungsweise der Umzug durch die Beratungsstelle begleitet sowie die Finanzierung abgeklärt. Wenn Sie in einer Mietwohnung leben, sollten Sie Ihre Pläne mit Ihrem Vermieter besprechen, denn er muss der Wohnraumanpassung zustimmen.

16 Fahrdienste Fahrdienste können insbesondere in der Anfangsphase jedweder Erkrankung wichtige Funktionen erfüllen. Insbesondere kann so der Transfer von der eigenen Wohnung bis hin zum Ziel (zum Beispiel der Arzt oder die Tagespflegeeinrichtung) sicher vollzogen werden. Fahrdienste werden teilweise von Sozialträgern und den Krankenkassen vermittelt, aber auch Tageskliniken bieten derartige Dienste für den Transfer an. Sinnvoll ist ein Fahrdienst bei den unterschiedlichsten Erkrankungen, bei der Demenz gilt er als sinnvoll, weil durch den Verlust des Kurzzeitgedächtnisses oftmals der Weg zum Ziel vergessen wird. Weil der Betroffene während des Transfers zudem nicht alleine ist, bietet ein Fahrdienst eine weitere Sicherheit, nicht nur für die Betroffenen selbst, sondern auch für deren Angehörige. Essen auf Rädern Essen auf Rädern wird von Wohlfahrtsverbänden und Hilfsorganisationen, aber auch privaten Anbietern angeboten. Dieses Angebot dient der Versorgung, falls Pflegebedürftigkeit eintritt, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, selbsttätig Nahrung einzukaufen und zuzubereiten. Auch für bestimmte einzuhaltende Diäten gibt es spezielle Speisen, so beispielsweise für Diabetiker, die auf einen bestimmten BE-Wert eingestellt sind. Das Essen wird von einem Lieferanten bis an Ihre Haus-/ Dienste und Leistungen für zu Hause Bedarfsgerechte Dienstleistungen, wie beispielsweise Fahrdienste, Menü-Bringdienste, haushaltsnahe und handwerkliche Dienste oder ein Hausnotruf können Sie ebenfalls darin unterstützen, ihre gewohnte Wohn- und Lebensqualität aufrechtzuerhalten. Barrierefrei ist nicht gleich behindertengerecht Grundsätzlich gilt es zu beachten, dass es zwischen der Begrifflichkeit „barrierefrei“ und „behindertengerecht“ einen Unterschied gibt. So ist eine Behinderung jeweils individuell. Menschen mit Sehbehinderung haben andere Bedürfnisse als beispielsweise Personen, die querschnittsgelähmt und deshalb auf den Rollstuhl angewiesen sind. Beide Menschen haben eine Behinderung, ein querschnittsgelähmter Mensch benötigt jedoch grundsätzlich eine anders gestaltete Wohnung als ein sehbehinderter Mensch. Eine behindertengerechte Wohnung wird deshalb nach der individuellen Behinderung gestaltet, während eine barrierefreie Wohnung grundsätzlich dahingehend zu gestalten ist, dass alle Wohnbereiche ungehindert erreicht werden können. Wohnen im Alter

17 volle Übernahme oder eine Teilübernahme der Kosten bewilligt zu bekommen. Im Normalfall sind Handwerksleistungen oder handwerkliche Hilfen jedoch selbst zu bezahlen. Als handwerkliche Hilfen werden beispielsweise Arbeiten an den Innen- und Außenwänden oder an Fenstern, Türen und am Boden verstanden. Aber auch Arbeiten in der Küche oder im Bad (Armaturen) gelten als handwerkliche Hilfen. In der Steuererklärung können knapp 20 Prozent der Arbeitskosten aus haushaltsnahen Handwerksleistungen von der Einkommensteuer abgezogen werden. Hausnotruf Das sogenannte Hausnotrufsystem ermöglicht es Pflegebedürftigen, im Notfall einen Alarm auszulösen. Ein Notfall tritt beispielsweise dann auf, wenn Sie stürzen oder sich in einer anderen bedrohlichen Situation für Ihre Gesundheit befinden. Sie erhalten einen Notrufsender, der entweder wie eine Armbanduhr getragen wird oder aber an einer Schnur um den Hals. Auf dem Notrufsender befindet sich eine Taste, die im Notfall gedrückt wird. Sobald der Notruf abgesetzt wurde, geht dieser bei einer der Notrufzentralen ein. Hierzu schließen Sie mit einem Anbieter für Notrufsysteme einen Vertrag ab. In aller Regel sind dies Hilfsorganisationen oder private Anbieter. Wohnungstür oder sogar in Ihre Wohnung/in Ihr Haus gebracht. Je nach persönlichem Bedarf kann das Essen alle drei Mahlzeiten umfassen oder auch nur einzelne ausgewählte Gerichte. Gleiches gilt für den Verlauf der Woche: Das Essen kann beispielsweise nur an einigen Tagen oder aber für die gesamte Woche bestellt werden. Die Betroffenen können dabei aus einer Menükarte mit mehreren angebotenen Gerichten das jeweilige Wunschgericht auswählen. Haushaltsnahe und handwerkliche Dienste Unter einer haushaltsnahen Dienstleistung wird eine Tätigkeit verstanden, die unter anderem die Reinigung der Wohnung, leichte Gartenpflegearbeiten oder Pflege-Betreuungsleistungen im Privathaushalt umfasst. Für Angehörige von Demenzkranken sind haushaltsnahe Dienstleistungen in der Einkommensteuer als abzugsfähig anerkannt. Solche Dienste können unter anderem durch Pflegedienste gestellt werden. Die Krankenkassen genehmigen bei Bedarf die notwendige haushaltsnahe Dienstleistung. Insbesondere wenn Sie als Hausbesitzer pflegebedürftig oder betagt sind, können Sie auch Handwerksleistungen in Anspruch nehmen. Gegebenenfalls können Handwerkerleistungen im Rahmen der haushaltsnahen Dienstleistungen abgerechnet werden. In diesem Fall gibt es die Möglichkeit, je nach finanzieller Situation, entweder eine

18 Um pflegenden Angehörigen eine Auszeit vom Pflegealltag zu ermöglichen, haben die Wohlfahrtseinrichtungen der Hansestadt Stralsund gemeinnützige GmbH 2016 das „Pflegehotel Stralsund“ eröffnet. Eine solitäre Kurzzeitpflegeeinrichtung, die aber auch Unterstützung nach einem Krankenhausaufenthalt, einer ambulanten Operation oder bei der Verhinderungs- und Nachtpflege bietet. Dieses Angebot ist im Landkreis Vorpommern-Rügen einmalig. In unserem Pflegehotel führen wir die Betreuung Ihrer Angehörigen liebevoll und kompetent fort, um Sie zu entlasten. Oder Sie verbringen gemeinsam Ihren Urlaub bei uns – die Hansestadt Stralsund und die Umgebung bieten Ihnen ein abwechslungsreiches Programm. Das „Pflegehotel Stralsund“ hat den wohnlichen Charakter eines kleinen Hotels mit 20 Einzelzimmern, die teilweise als Doppelzimmer nutzbar sind, beispielsweise für pflegebedürftige Ehepaare oder Angehörige. Ziel ist es, durch eine umfassende Versorgung sowie eine aktivierende und zielgerichtete Pflege und Betreuung, die Mobilität und die Selbstständigkeit der Gäste zu erhalten oder zurückzugewinnen. Im Haus befinden sich eine Cafeteria, eine Physiotherapie, eine podologische Praxis sowie ein Diabetikerfachhandel. In unmittelbarer Nähe finden Sie pflegenden Angehörigen in Auszeit vom Pflegealltag zu ermöglichen, hab die Wohlfahrtseinrichtungen der Hanse tadt Stralsund gemeinnützige GmbH 2016 as „Pflegehotel Stralsund“ eröffnet. Eine solitäre Kurzzeitpflegeeinrichtung, die aber auch Unterstützung nach einem Krankenhausaufenthalt, ei er ambula ten Operation oder bei der Verhinderungs- und Nachtpflege bietet. Dieses Angebot ist im Landkreis VorpommernRügen einmalig. In unserem Pflegehotel führen wir die Betreuung Ihrer Angehörigen liebevoll und kompetent fort, um Sie zu entlasten. Oder Sie verbringen gemeinsam Ihren Urlaub bei uns – die Hansestadt Stralsund und die Umgebung bieten Ihnen ein abwechslungsreiches Programm. Das „Pflegehotel Stralsund“ hat den wohnlichen Charakter eines kleinen Hotels mit 20 Einzelzimmern, die teilweise als Doppelzimmer nutzbar sind, beispielsweise für pflegebedürftige Ehepaare oder Angehörige. Ziel ist es, durch eine umfassende Versorgung sowie eine aktivierend und zielgerichtete Pflege und Betreuung, die Mobilität und di S lbstständigkeit der Gäste zu erhalten oder zurückzug winnen. Im Haus befinden sich ine Cafeteria, eine Physiotherapie, eine podologische Praxis sowie ein Diabetikerfachhandel. In u mittelbarer Nähe finden Sie Einkaufsmöglichkeiten, den Stralsunder Zoo und en Hans Dom.

19 Die Wohlfahrtseinrichtungen der Hansestadt Stralsund gGmbH ist eine gemeinnützige Gesellschaft und Träger in Stralsund von fünf stationären Pflegeeinrichtungen, einer Kurzzeitpflegeeinrichtung und eines stationären Hospizes. und 00 Bürger, die auf so viel Pflege und Betreuung angewiesen sind, dass diese in der Häuslichkeit nicht mehr leistbar war, leben in unseren Einrichtungen. Unsere Bewohner sollen bei uns ihr Zuhause finden und wir setzen alles daran, den Alltag gemeinsam mit ihnen nach ihren Wünschen zu gestalten. Neben der notwendigen Pflege wird deshalb dem Betreuungsaspekt ganz besondere Bedeutung geschenkt. it unterschiedlichen Konzepten und Wohnformen wurden vielfältige Angebote in allen Einrichtungen gescha en. Insgesamt sind mehr als 300 itarbeiter bei den Wohlfahrtseinrichtungen der Hansestadt Stralsund gGmbH in den Bereichen der Pflege, Betreuung, Technik und Verwaltung beschäftigt. Bei Prüfungen mit ausschlie lich positivem Ergebnis wird allen immer wieder eine gute, fachlich kompetente und ualitative Arbeit bestätigt. Zur Verbesserung der ebens- und Wohn ualität der Bewohner und natürlich auch zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen der itarbeiter wurden in den vergangenen Jahren umfangreiche Investitionen getätigt. Die Erstehung eines Neubaus für das Hospiz „Gezeiten“ ist das Highlight dieses Jahres. Hier wird es zusätzlich eine hospizliche Tagespflege für zwei Personen geben. So scha en wir ein bisher einmaliges Angebot in ecklenburg-Vorpommern. Die Wohlfahrtseinrichtungen der Hansestadt Stralsund gemeinnützige GmbH ist in Stralsund der größte Träger von stationären Pflegeeinrichtungen. Die fünf stationären Pflegeeinrichtungen, eine Kurzzeitpflegeeinrichtung und ein stationäres Hospiz sind auf die Pflege und Betreuung der rund 500 Bewohner und Gäste ausgerichtet. Unsere Bewoh er sollen b i uns ihr Zuhause finden und wir setzen alles daran, den Allta gemeinsam mit ihnen nach ihren Wünschen zu gestalten. Neben der notwendigen Pflege wird deshalb dem Betreuungsaspekt ganz besondere Bedeutung geschenkt. Mit unterschiedlichen Konzepten und Wohnformen wurden vielfältige Angebote der oziale und kulturellen Betr uung in allen Einrichtu gen geschaffen. Die Mitarbeiter bei den Wohlfahrtseinrichtungen der Hansestadt Stralsund gGmbH setzen täglich alles daran, dass sich Bewohner, Gäste und Besucher bei uns wohl fühlen und die Selbstbestimmung und Würde hilfe- und pflegebedürftiger Menschen unser Handeln bestimmt. Unser Motto „Wir für euch“ wird durch unsere Mitarbeiter jeden Tag mit großem Einsatz gelebt und umgesetzt.

20 Anbieter unterschiedlich kalkuliert. Der Hausnotruf kann als Hilfsmittel für Pflegebedürftige anerkannt werden und insofern über die Pflegeversicherung oder gegebenenfalls das zuständige Sozialamt abgerechnet werden. Wenn allerdings sogar der beste Umbau und die Inanspruchnahme der genannten Dienstleistungen nicht zu mehr Barrierefreiheit und Selbstständigkeit führen, sollten Sie über einen Umzug nachdenken und alternative Wohnmodelle in Betracht ziehen. Die Pflegeversicherung bezuschusst auch den Seniorenumzug in eine barrierefreie Wohnung als Maßnahme der „Wohnraumanpassung für Senioren“. Alternative Wohnmodelle für Senioren Beim sogenannten betreuten Wohnen können Sie weitgehend selbstständig in den eigenen vier Wänden leben, indem Sie regelmäßige Unterstützung von ambulanten Pflegediensten erhalten, die Ihnen bei der Pflege und Betreuung helfen, Sie an Ihre Pflichten erinnern und im Notfall eine Pflegekraft zur Verfügung stellen. Dies gilt insbesondere nachts. Zudem können bei Bedarf auch Wahlleistungen wie Bring- und Haushaltsdienste angefordert werden. Seniorenwohngemeinschaften haben den Vorteil, dass mehrere ältere Menschen zusammen wohnen. Dadurch, dass sich die Senioren in ihren individuellen Stärken und Die Notrufsysteme verfügen oftmals über eine Freisprecheinrichtung, in der die Rettungsleitstelle ersten Kontakt mit Ihnen aufnehmen kann und eine erste Einschätzung der Lage vornehmen kann. Vielfach fährt bei einem Notfall ein Bereitschaftsdienst zu Ihnen. Je nach Absprache kann aber auch ein naher Angehöriger umgehend informiert werden. Wenn die Situation derart bedrohlich ist, dass akute Lebensgefahr besteht, informiert der Servicedienst des Hausnotrufs umgehend den Rettungsdienst. Sie oder Ihre Angehörigen sollten vor dem Abschluss eines Hausnotrufvertrages einen Preisvergleich mit mehreren Anbietern vornehmen. Je nach Anbieter kann die monatlich zu entrichtenden Grundgebühr höher oder niedriger ausfallen. Auch die pro Einsatz anfallenden Einsatzkosten werden von Anbieter zu © Ingo Bartussek - stock.adobe.com Wohnen im Alter

21 und die Investitionskosten für den Heimträger. Hierbei gilt insbesondere die vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) ermittelte Pflegegrad als Maßstab. Verschaffen Sie sich also zunächst einen Überblick, wägen Sie die Alternativen ab und treffen dann Ihre wohlüberlegte Entscheidung. Sicherung von Haus und Wohnung Viele Betrüger machen sich die Hilfsbereitschaft älterer Menschen an der Haustür zunutze. Daher sollten Sie bei fremden Personen immer eine gewisse Vorsicht walten lassen, die allerdings nicht in eine Phobie ausarten sollte. Mit diesen Aussagen könnten Trickbetrüger zum Beispiel versuchen, in Ihre Wohnung zu kommen: ••Kann ich bitte ein Glas Wasser haben? Mir ist so schlecht. Ich habe Durst. Ich muss dringend meine Tabletten nehmen. Mein Baby braucht sein Fläschchen. Darf ich es bei Ihnen füttern (wickeln)? ••Haben Sie Papier und Bleistift? Der Nachbar ist nicht zu Hause, ich möchte ihm eine Nachricht hinterlassen. Haben Sie vielleicht eine Schreibunterlage? Hier ist das Licht so schlecht – darf ich an Ihrem Tisch schreiben? ••Ich hatte einen Unfall. Ich benötige einen Arzt. Ich hatte eine Autopanne. Darf ich Ihr Telefon benutzen? Ich habe ein dringendes Bedürfnis. Darf ich (mein Kind) Ihre Toilette benutzen? Schwächen ergänzen, ist ein selbstbestimmtes Wohnen auch noch bis ins hohe Alter möglich. Das sogenannte Mehrgenerationen-Wohnen ist ebenfalls eine Wohnform der Zukunft. Hier wohnen verschiedene Generationen in einem Haus. Junge Menschen helfen dabei den älteren Personen und umgekehrt. Senioren erhalten hinsichtlich ihrer Einschränkungen Hilfe durch die jüngeren Mitbewohner, während die jüngeren Bewohner vielfach von deren Lebenserfahrung profitieren. Die Hausgemeinschaft indes besitzt den Vorteil, dass ein oder zwei betreute Wohngruppen sich gegenseitig unterstützend zur Seite stehen. Die Hausgemeinschaft ist eine Zwischenform zwischen stationärer Einrichtung und Wohngemeinschaft. Bewohnern verbleibt hierbei jedoch weiterhin ein großes Maß an Eigenständigkeit und Privatsphäre. Natürlich dürfen auch die Kosten für ein Pflegeheim oder das betreute Wohnen nicht außer Acht gelassen werden. Diese sind von mehreren Rahmenbedingungen abhängig. Einerseits sind sowohl die Ausstattung als auch die Lage des Pflegeheimes für den Preis ausschlaggebend, andererseits auch der Pflegegrad, in den Sie eingestuft wurden. Die Kosten für eine stationäre Pflegeeinrichtung oder eine andere betreute Wohnform setzen sich zusammen aus den Kosten für die reine Unterkunft, eine mögliche angeschlossene Pflege, die Verpflegung

22 ••Mit einem Türsprechsystem können Sie zuerst mit dem Besucher sprechen, bevor Sie Ihm per Knopfdruck die Tür öffnen. Viele Modelle bieten auch eine Videobildfunktion an, welche dank Infrarot sogar bei Dunkelheit ein klares Bild liefern. ••Hilfreich ist auch eine Schutztür aus Stahl, die eine abschreckende Wirkung haben kann. ••Zudem kann die Haustür mit einer zusätzlichen Türsicherung, wie einem Türschloss oder einem Sicherheitsschließblech, aufgerüstet werden. Tipps Ihrer Polizei: ••Vergewissern Sie sich vor dem Öffnen, wer zu Ihnen will. ••Öffnen Sie Ihre Tür immer nur mit vorgelegter Türsperre (z. B. Kastenschloss mit Sperrbügel). ••Überlegen Sie sich Folgendes: Warum wenden sich diese Leute nicht an eine Apotheke, eine Gaststätte oder ein Geschäft, sondern gerade an mich? ••Lassen Sie sich am Telefon keine Namen oder andere Informationen über Angehörige, Freunde oder Bekannte entlocken. ••Verstecken Sie Ihren Schlüssel niemals draußen. Einbrecher finden jedes Versteck! ••Informieren Sie bei verdächtigen Beobachtungen sofort die Polizei! ••Geben Sie keine Hinweise auf Ihre Abwesenheit bspw. in sozialen Netzwerken oder auf Ihrem Anrufbeantworter! ••Erinnern Sie sich nicht mehr an mich? – Damit reden Ihnen die vermeintlichen Bekannten nur ein schlechtes Gedächtnis ein. Vorsicht vor diesen „Bekannten“! Gegen ungebetene Gäste können Sie sich außerdem mit diesen Vorkehrungen schützen: ••Ein Türspion bietet Ihnen die Möglichkeit zu sehen, wer vor der Tür steht, ohne die Tür öffnen zu müssen. Bewährt haben sich auch digitale Türspione, die anhand der größeren Bildfläche ein deutliches Bild vom Geschehen vor der Tür liefern. ••Ein Bewegungsmelder vor der Haustür bringt nicht nur mehr Licht ins Dunkel, er schüchtert auch den ungebetenen Gast ein, weil er somit leichter identifizierbar ist. © evgeniykleymenov - Fotolia Wohnen im Alter

23 Als potenzielle Pflegebedürftige oder Angehörige betrifft das Thema Pflege jeden von uns. Dabei gilt es, sich in erster Linie über die Gesetzesänderungen, die verschiedenen Pflegearten und über die Leistungen der Pflegeversicherung zu informieren. Die Feststellung der Pflegebedürftigkeit Bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit werden sowohl körperliche als auch geistige und psychische Faktoren berücksichtigt. Ob jemand pflegebedürftig ist, bestimmt der Grad der vorhandenen Selbstständigkeit. Demenzkranke und körperlich Pflegebedürftige erhalten den gleichen Pflegegrad und haben Anspruch auf die gleichen Leistungen der Pflegekasse. Es gibt fünf Pflegegrade. Um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten, muss die Einstufung in einen Pflegegrad bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden. Dieser Antrag ist formlos möglich. Zu beachten ist jedoch, dass Leistungen aus der Pflegeversicherung nicht rückwirkend erbracht werden. Der Leistungsanspruch beginnt frühestens ab dem Monat der Antragstellung. Anstelle eines schriftlichen Antrags kann auch ein Pflegestützpunkt aufgesucht oder ein Hausbesuch eingefordert werden. In diesen Fällen kümmert sich der Pflegeberater um die weitere Antragstellung. Der Antragsteller wird von einem Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD) anhand eines Fragebogens überprüft, um den Grad der Selbstständigkeit zu ermitteln. Dabei wird die Selbstständigkeit in folgenden Bereichen beurteilt: ••Mobilität ••Kognitive und kommunikative Fähigkeiten ••Verhaltensweisen und psychische Problemlagen ••Selbstversorgung ••Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen ••Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte Auf der Grundlage dieses Gutachtens entscheidet die zuständige Pflegekasse, ob der Antrag auf Zuerkennung eines Pflegegrades bewilligt wird. Im Bewertungssystem werden Punkte vergeben, die darstellen, inwieweit die Selbstständigkeit eingeschränkt ist. Eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit entspricht dem Pflegegrad 1. Die schwerste Beeinträchtigung, bei der besondere Anforderungen an die pflegerische Versorgung gestellt werden, erhält die Einordnung in den Pflegegrad 5. Nach der erfolgten Feststellung des Pflegegrades bekommt der Antragsteller die entsprechende Leistung aus der Pflegeversicherung. Rund um das Thema Pflege

24 Innerhalb der stationären Pflege bleiben die Eigenanteile ab Pflegegrad 2 einheitlich. Das heißt, wenn sich der Pflegegrad erhöht, steigt deswegen nicht der Eigenanteil. Alle Leistungen im Überblick Gemäß dem am 25. Juni 2021 vom Bundesrat zugestimmten Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung erfolgte eine fünfprozentige Erhöhung der ambulanten Pflegesachleistungen für die Pflegegrade 2 bis 5 zum 1. Januar 2022. Die Leistungen der Kurzzeitpflege steigen um 10 Prozent von 1.612 Euro pro Kalenderjahr auf 1.774 Euro pro Kalenderjahr. Pflegegrade und Leistungen In den Pflegegrad 1 werden Menschen eingestuft, die noch keine erheblichen Beeinträchtigungen haben, aber bereits eingeschränkt sind. Diese können beispielsweise Beratungsleistungen in Anspruch nehmen, erhalten einen Wohngruppenzuschlag in ambulant betreuten Wohngruppen, eine Versorgung mit Pflegehilfsmitteln sowie Zuschüsse bei Maßnahmen der Wohnraumanpassung und bei vollstationärer Pflege. In den Pflegegraden 1 bis 5 können Versicherte zusätzlich für anerkannte Angebote und zugelassene Pflegeeinrichtungen einen Entlastungsbetrag von 125 Euro geltend machen. Pflegegrade Entlastungsbetrag (zweckgebunden) Pflegegeld Pflegesachleistung seit 01.01.2022 Kurzzeitpflege (pro Jahr) Vollstationäre Pflege 1 125 Euro 125 Euro 2 125 Euro 316 Euro 724 Euro 1.774 Euro 770 Euro 3 125 Euro 545 Euro 1.363 Euro 1.774 Euro 1.262 Euro 4 125 Euro 728 Euro 1.693 Euro 1.774 Euro 1.775 Euro 5 125 Euro 901 Euro 2.095 Euro 1.774 Euro 2.005 Euro Angaben ohne Gewähr Rund um das Thema Pflege

25 Begrenzung des pflegebedingten Eigenanteils in der vollstationären Pflege Am 1. Januar 2022 wurde eine Zuschussregelung für pflegebedingte Eigenanteile eingeführt. Je länger eine pflegebedürftige Person in einem Pflegeheim lebt, desto geringer soll sein pflegebedingter Eigenanteil in der stationären Langzeitpflege sein. So erhalten Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad von 2 bis 5 einen Leistungszuschlag in Höhe von 5 Prozent. Pflegebedürftige, die seit mehr als 12 Monaten vollstationäre Leistungen beziehen, bekommen einen Leistungszuschlag in Höhe von 25 Prozent (siehe Tabelle). Bereits vorhandene Versorgungszeiten werden angerechnet. Pflegebedürftige mit vollstationärer Pflege Entlastung durch Reform in Prozent ab dem 1. Monat 5 mit mehr als 12 Monaten 25 mit mehr als 24 Monaten 45 mit mehr als 36 Monaten 70 Quelle: Bundesministerium für Gesundheit © Photographee.eu - stock.adobe.com

“Pflege so, wie Du selbst gepflegt werden möchtest.” Wir bieten an: - häusliche Krankenpflege - Behandlungspflege - Hauswirtschaftliche Versorgung - Urlaubs- und Verhinderungspflege - Essen auf Rädern und vieles mehr.... DORFSTRASSE 8A 18586 LANCKEN-GRANITZ pflegedienst-kleine-antje@arcor.de Tel.: 038303 / 92924 Fax.: 038303 / 92958 24h Mobil: 0173 / 2023326

27 In den Pflegestützpunkten in der Region Vorpommern-Rügen erhalten Pflegebedürftige sowie deren Angehörige umfassende Informationen und Hilfen rund um das Thema Pflege. Die Pflege- und Sozialberatung erfolgen trägerunabhängig und wettbewerbsneutral. Sie informieren und beraten über wohnortnahe Versorgung und Betreuung, in Betracht kommende pflegerische und soziale Hilfs- und Unterstützungsangebote und leisten Hilfestellung bei der Inanspruchnahme von Leistungen sowie gesundheitsfördernder und sonstiger Maßnahmen. Wie erreichen Sie die Pflegestützpunkte? Standort Stralsund Marienstraße 1, 18439 Stralsund Sozialberatung: 03831 357-1801 Pflegeberatung: 03831 357-1802 E-Mail: pflegestuetzpunktstralsund@lk-vr.de Öffnungszeiten: Dienstag: 09.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 18.00 Uhr Donnerstag: 09.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 16.00 Uhr Standort Ribnitz-Damgarten Gänsestraße 2, 18311 Ribnitz-Damgarten Sozialberatung: 03831 357-1807 Pflegeberatung: 03831 357-1808 E-Mail: pflegestützpunktrdg@lk-vr.de Öffnungszeiten: Dienstag: 09.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 18.00 Uhr Donnerstag: 09.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 16.00 Uhr Standort Bergen auf Rügen Gingster Chaussee 5 a, 18528 Bergen auf Rügen Sozialberatung: 03831 357-1803 Pflegeberatung: 03831 357-1804 E-Mail: pflegestützpunktbgn@lk-vr.de Öffnungszeiten: Dienstag: 09.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 18.00 Uhr Donnerstag: 09.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 16.00 Uhr Außensprechstunde Grimmen Bahnhofstraße 12/13, 18507 Grimmen Öffnungszeiten: Jeden 2. Mittwoch im Monat: 09.00 – 12.00 Uhr Pflegestützpunkte in der Region

28 Vollstationäre Pflege Altenpflegeheim „Min Hüsung“ Träger: BODDEN- KLINIKEN Ribnitz- Damgarten GmbH Rosengarten 14 18334 Bad Sülze Telefon: 038229 7090 Curanum Seniorenzentrum Barth Träger: Curanum Betriebs GmbH Mitte Baustraße 5 – 13 18356 Barth Telefon: 038231 650 Senioren-Zentrum „Am Park“ Träger: Senioren-Zentrum „Am Park“ GmbH Parkstraße 2 18528 Bergen auf Rügen Telefon: 03838 20180 Pflegeheim Bergen-Rotensee Träger: Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Rügen e. V. Ruschwitzstraße 37 18528 Bergen auf Rügen Telefon: 03838 8120 Pflegeheim Gingst Träger: Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Rügen e. V. Mühlenstraße 46 e 18569 Gingst Telefon: 038305 5310 Pflegeheim Glowe Träger: Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Rügen e. V. Pflegeeinrichtung für geistig und körperlich behinderte Erwachsene Hauptstraße 53 18551 Glowe Telefon: 038302 8892 Evangelisches Alten- und Pflegeheim „Haus Gottesgruß“ Träger: Diakoniewerk Kloster Dobbertin gGmbH Gerhard-Hauptmann- Straße 3, 18586 Göhren Telefon: 038308 55131 Dr.-Gerhardt-Haus Träger: Pommerscher Diakonieverein e. V. Psych. Pflegeheim An den Kastanien 4 18507 Grimmen OT Groß Lehmhagen Telefon: 038326 68711 „Haus Uns Hüsung“ Träger: Kursana Domizil Grimmen Bahnhofstraße 18 18507 Grimmen Telefon: 038326 5350 „Haus an der Trebel“ Träger: Pommerscher Diakonieverein e. V. Pflegeeinrichtung für schwerst mehrfach behinderte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene Zum Rodelberg 6 18507 Grimmen Telefon: 038326 53570 Pflegeheim „Haus Sonnenschein“ Träger: BODDEN- KLINIKEN Ribnitz- Damgarten GmbH Jessiner Dorfstraße 64 18507 Grimmen Telefon: 038326 46400 Wohnanlage „Prohner Wiek“ Träger: Deutsches Rotes Kreuz Pflegeinrichtungen M-V gGmbH Damnitzer Weg 6 c 18445 Prohn Telefon: 038323 290 Pflegeeinrichtungen vor Ort

29 Pflegeheim „Am Stadtwald“ Träger: Wohlfahrtseinrichtungen der Hansestadt Stralsund gGmbH Grünhofer Bogen 1 18437 Stralsund Telefon: 03831 304306 Pflegeheim Seniorenhaus „Brunnenaue“ Träger: Wohlfahrtseinrichtungen der Hansestadt Stralsund gGmbH Knieperdamm 4 a 18435 Stralsund Telefon: 03831 304306 Senioren-Zentrum „Am Tierpark“ Träger: Senioren-Zentrum „Am Park“ GmbH Barther Straße 29 18437 Stralsund Telefon: 03831 28480 „Stralsunder Schwesternheimhaus“ Träger: Evangelisches Altenzentrum Stiftung Stralsunder Schwesternheimathaus Große Parower Straße 42 18435 Stralsund Telefon: 03831 37580 Pflegeheim „Am Mühlgraben“ Träger: Wohlfahrtseinrichtungen der Hansestadt Stralsund gGmbH Grünhufer Bogen 1 b 18437 Stralsund Telefon: 03831 304306 Pflegeheim „Am Grünhain“ Träger: Wohlfahrtseinrichtungen der Hansestadt Stralsund gGmbH Grünhofer Bogen 1 a 18437 Stralsund Telefon: 03831 304306 Pflegeheim Freudenberg Träger: BODDEN- KLINIKEN Ribnitz- Damgarten GmbH Am Dorfplatz 1 18311 Ribnitz-Damgarten Telefon: 03821 7092143 Seniorenzentrum Sassnitz Träger: BLW Betreutes Leben und Wohnen Mukraner Straße 3 18546 Sassnitz Telefon: 038392 5460 „Haus Stubnitz“ Träger: Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Rügen e. V. Mukraner Straße 3 18546 Sassnitz Telefon: 038393 4250 Wohnanlage „Zur Goor“ Träger: Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Rügen e. V. Chausseestraße 1 a 18581 Putbus Telefon: 038301 890790 Pflegeheim Ribnitz Träger: BODDEN- KLINIKEN Ribnitz- Damgarten GmbH Boddenstraße 4 18312 Ribnitz-Damgarten Telefon: 03821 707220 Pflegeheim „Haus am Bodden“ Träger: AWO Sozialdienst Rostock gGmbH Musikantenweg 3 18311 Ribnitz-Damgarten Telefon: 03821 872000

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