Ratgeber Alter, Pflege & Demenz für Stuhr - Weyhe - Syke

Wofür sollte ich vorsorgen? 16 Wofür sollte ich vorsorgen? Patientenverfügung Nach dem Gesetz zur Regelung der Patientenverfü- gung können Volljährige in einer Patientenverfügung im Voraus festlegen, ob und wie sie bei einem Unfall oder bei schwerer Krankheit ärztlich behandelt werden wollen, wenn sie ihrenWillen nicht mehr selbst äußern können. Die Verfügung wendet sich also an den Arzt und das Behandlungsteam. Aber auch der Bevollmäch- tigte (Vorsorgevollmacht) oder der gesetzliche Betreuer ist an den Behandlungswunsch gebunden. Meine Familie kann doch im „Falle des Falles” ent- scheiden, oder? Nein! Es ist einweit verbreiteter Irrtum, dass die nahen Angehörigen (Ehepartner, Lebens� gefährte, Kinder) befugt sind, diese notwendigen Entscheidungen zu treffen. Entsprechende Regelungen sind jedoch in der aktuellen Rechtsordnung nicht vor� gesehen. Nur durch eine Patientenverfügung kann man also das Recht auf Selbstbestimmung bei derWahl der Behandlungsmethode und bei der Frage eines Behand� lungsabbrucheswahren. Ohne Patientenverfügungwird sich der Arzt auch bei „auswegloser Situation“ im Zweifel für eine medizinische Maximalbehandlung entscheiden. Ist eine Patientenverfügung rechtsverbindlich? Ja! Betreuer und Bevollmächtigte sind im Fall der Entschei� dungsunfähigkeit des Betroffenen an die schriftliche Patientenverfügung gebunden. Sie müssen prüfen, ob die Festlegungen in der Patientenverfügung der aktu� ellen Lebens- und Behandlungssituation entsprechen und den Willen des Betroffenen zur Geltung bringen. Auch die Anordnung, lebenserhaltende Maßnahmen zu beenden, muss grundsätzlich befolgt werden. Was geschieht mit demPatienten ohne Patientenver- fügung? Niemand ist gezwungen eine Patientenverfü� gung zu verfassen. Gibt es keine Patientenverfügung oder treffen die Festlegungen nicht die aktuelle Situ� ation, muss der Betreuer oder Bevollmächtigte unter Beachtung des „mutmaßlichen Patientenwillens“ ent� scheiden, ob er in die Untersuchung, die Heilbehandlung oder den ärztlichen Eingriff einwilligt. Wie sollte eine Patientenverfügung gestaltet sein? Damit die Patientenverfügung wirksam ist, wurde vom Gesetzgeber die benötigte Schriftform eingeführt. Eine notarielle Beurkundung oder Beglaubigung ist jedoch nicht erforderlich. Der Text der Patientenverfü� gung muss nicht handschriftlich erstellt werden – ein maschinenschriftliches Dokument reicht aus. Die Patien� tenverfügung muss aber auf jeden Fall eigenhändig mit Angabe von Ort und Datum unterschrieben sein. Eine vorherige Beratung durch einen Arzt ist sehr sinnvoll, aber nicht zwingend vorgeschrieben. Sollte man alters- oder gesundheitsbedingt nicht mehr imstande sein, eine Patientenverfügung deutlich lesbar zu unterzeichnen, so ist dringend anzuraten Zeugen (z. B. den Hausarzt) hinzuzuziehen. Welchen Inhalt sollte eine Patientenverfügung haben? Eine Patientenverfügung muss präzise, zwei� felsfrei formuliert sein und erkennen lassen, dass man sich nach reiflicher Überlegung für bestimmte Behand� lungsmethoden entschieden hat. Allgemein gehaltene, unpräzise Formulierungen, wie z. B. „in Würde sterben zuwollen“ oder „qualvolles Leiden vermeiden zuwollen“ sind gänzlich ungeeignet.

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