Ratgeber Alter, Pflege & Demenz für Stuhr - Weyhe - Syke

Pflege – Beratung, Leistungen und Finanzierung 41 an. So kann zum Beispiel eine ausgebildete Fach- oder ehrenamtliche Kraft eingesetzt werden zur: › › Begleitung: z. B. Spaziergänge in der näheren Umgebung, Ermöglichung des Besuchs von Verwandten und Bekannten, Begleitung beim Arztbesuch/Friedhofsbesuch › › Beaufsichtigung von Menschen mit Demenz › › Beschäftigung/Förderung: z. B. Hilfen zur Entwicklung und Aufrechterhaltung einer Tages� struktur, Unterstützung bei Hobby und Spiel wie z. B. Gedächtnisaktivierung, Lesen, Singen, Sitz­ gymnastik, kreatives und handwerkliches Arbeiten. Tagespflege DieAngebote zur Tages- und Nachtpflege können häus� liche Pflegesituationen stabilisieren, weil pflegende Angehörige eine „Auszeit“ nehmen können, um sich zu erholen – und ihren Angehörigen dennoch in guten Händenwissen. Tagespflege und Nachtpflege sind Leis� tungen der Pflegeversicherung. Tagespflege-Einrichtungen bieten z. B. › › Betreuung in Gruppen von jeweils 8 bis 20 Gästen › › montags bis freitags › › ca. 7 – 9 Stunden pro Tag › › mehrere Mahlzeiten (abhängig von den Öffnungszeiten) › › Leistungen der Grundpflege wie Hilfe beim Essen und beim Toilettengang › › Freizeit- und Beschäftigungsprogramme wie Sitz� gymnastik, Gedächtnistraining, gemeinsames Zeitunglesen, Kochen, Spielen, Singen, Spazier- gänge, Ausflüge usw. › › Fahrdienste: In einem Rollstuhl-geeigneten Fahrzeug holt ein Mitarbeiter der Tagespflegeeinrichtung die pflegebedürftigen Gäste morgens ab und bringt sie abends zurück nach Hause. Verhinderungspflege Die Verhinderungspflege soll dafür sorgen, dass die häusliche Versorgung, die im Wesentlichen durch die Pflegepersonen (oft Angehörige) getragen wird, dauerhaft möglich ist. Sind pflegende Angehörige vorübergehend an der Pflege – durch Urlaub oder Krankheit oder aus anderen Gründen – verhindert, beteiligt sich die Pflegeversicherung an den nachgewie� senen Kosten einer Verhinderungs- bzw. Ersatzpflege zu Hause, maximal in Höhe von 1.612 Euro je Kalender� jahr. Es besteht jedoch die Möglichkeit zusätzlich bis zu 50 Prozent des jährlichen Kurzzeitpflege-Betrages (maximal 806 Euro/Jahr) für die Verhinderungspflege einzusetzen. Die Verhinderungspflege kann entweder zuhause stundenweise oder auch für einen kurzen Aufenthalt in einem Pflegeheim in Anspruch genommen werden. Anspruch auf Verhinderungspflege besteht › › bei Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 › › und wenn bereits mindestens ein halbes Jahr lang gepflegt wurde Die Pflegekasse zahlt auch die Verhinderungs� pflege, wenn diese durch einen „nahen Angehörigen“ erbracht wird. Der Anspruch an die Pflegeversiche� rung beträgt (in diesem Falle) das 1,5-fache des monatlichen Pflegegeldes. Dieser Angehörige kann zusätzlich einen Verdienstausfall oder Fahrtkosten

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