Ratgeber Alter, Pflege & Demenz für Stuhr - Weyhe - Syke

Pflege – Beratung, Leistungen und Finanzierung 43 geltend machen, insgesamt darf die Gesamtsumme von 1.612 Euro / Jahr nicht überschritten werden. Zu „nahen Angehörigen“ zählen Eltern, Großeltern, Kinder, Enkel, Geschwister oder verschwägerte Personen (Stiefkinder, Stiefeltern, Schwiegereltern, Schwie� gerkinder, Schwager / Schwägerin), also Personen bis zum 2. Verwandtschaftsgrad. Kurzzeitpflege Kann die Pflege zu Hause zeitweise nicht oder noch nicht erbracht werden und reichen andere Betreu� ungsformen nicht aus, haben Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 – 5 Anspruch auf die sogenannte Kur� zeitpflege in einer stationären Einrichtung / in einem Pflegeheim. Der Anspruch ist auf einen Gesamtbetrag von 1.612 Euro im Jahr begrenzt. Es besteht jedoch hier die Möglichkeit den nicht genutzten Betrag der Verhinderungspflege (maximal 1.612 Euro / Jahr) für die Kurzzeitpflege einzusetzen und damit den Kurzzeitpflege-Aufenthalt in einem Pflegeheim zu verlängern. Umbaumaßnahmen in der Wohnung Umbaumaßnahmen, wie z. B. der Einbau eines Treppen­ lifts oder die Vergrößerung der Dusche, können pflegebedürftigen Menschen in bestimmten Bereichen die Selbstständigkeit erhalten oder erst ermöglichen. Wenn pflegebedürftige Menschen zu Hause gepflegt und betreut werden, muss häufig dieWohnung nicht nur an ihre Bedürfnisse, sondern auch an dieAnforderungen der Pflege angepasst werden. Für solche Umbaumaß� nahmen zahlt die Pflegeversicherung (ab Pflegegrad 1) einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme. ImVorfeld muss ein Antrag bei der jeweiligen Kranken- bzw. Pflegekasse gestellt und zusammen mit einem Kostenvoranschlag eingereicht werden. Lassen Sie sich unbedingt – bevor Sie einen Antrag stellen – dazu beraten! PRO DEM e. V. Telefon: 0421 8983344 E-Mail: info@prodem-stuhr-weyhe.de www.prodem-stuhr-weyhe.de oder im Kompetenzzentrum – Barrierefreies Wohnen Gebäude C in der BBS Syke Grevenweg 8, 28857 Syke Telefon: 04242 9571290 Öffnungszeiten: Donnerstag – 10:00 bis 13:00 Uhr (außer in den Ferien) – oder nach Vereinbarung Gruppen bitte anmelden! E-Mail: kompetenzzentrum@ zukunftswerkstatt-diepholz.de www.kompetenzzentrum-barrierefreieswohnen.de Pflegehilfsmittel Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel, wie zum Beispiel Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Betteinlagen werden monatlich mit 40 Euro von der Pflegekasse bezuschusst (Pflegegrad 1 – 5). Sogenannte „Pflegeboxen“ werden von unterschiedlichen Anbietern in verschiedener Zusammenstellung für die Pflege­ bedürftigen angeboten. Weitere Informationen erteilt die jeweilige Kranken- oder Pflegekasse.

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