Gemeinde Süsel Bürgerinformationsbroschüre

23 Die Gemeinde Süsel ist bestrebt zur Stärkung der Funktionalität einer „ergänzenden, überörtlichen Versorgungsfunktion in ländlichen Räumen“ (Funktion von Süsel gemäß Regionalplan II des Landes Schleswig-Holstein) des Hauptortes Süsel, vorrangig im Hauptort Wohnbaugrundstücke für unterschiedlichste Wohnformen auszuweisen. Aufgrund der vorgefundenen Eigentumsverhältnisse ist dies zeitnah leider nicht in dem nachgefragten Umfang im Hauptort möglich. Auch die Potenziale für eine Baulückenbebauung sowie die verbleibenden Grundstücke für Einzel- und Doppelhausbebauung innerhalb des Baugebietes „Am Hufeisen, Bebauungsplan Nr. 7“ können der Nachfragesituation nicht voll umfänglich gerecht werden. Die Zielrichtung einer Ausweisung von Wohnbaugrundstücken im Hauptort verfolgt die Gemeinde Süsel weiterhin als vorrangiges Ziel. Ergänzend erfolgt in einzelnen Dorfschaften die Bereitstellung von Wohnbaugrundstücken, vorrangig für den örtlichen Ergänzungsbedarf, auf Basis von städtebaulichen Satzungen und Bebauungsplänen. Somit konnten durch zielgerichtete Bauleitplanung 2017/2018 in den Dorfschaften ca. 20 Baugrundstücke ausgewiesen werden. Dabei hat sich die Gemeinde nicht nur auf die bloße Bebaubarmachung der Flächen beschränkt, sondern durch Festsetzungen sowohl hinsichtlich der Einbindung von neuen Baukörpern in das ländlich geprägte Umfeld und den Landschaftsraum, als auch hinsichtlich der baugestalterischen Ausformungen besonders ansprechende Gebiete geschaffen. » Wohnbaugebiete in der Gemeinde Süsel Zwischenzeitlich ist ein Großteil der Baugrundstücke vermarket, sodass lediglich vereinzelt erschlossene Wohnbaugrundstücke für Einzel- und Doppelhausbebauung angeboten werden können. Ergänzend zu den planungsrechtlich durch Bebauungspläne oder Abrundungssatzungen ausgewiesenen Baugebieten, sind baurechtlich in den einzelnen Dorfschaften der Gemeinde Süsel sowie im Hauptort punktuell einige Baulücken für wohnbauliche Nutzungen verfügbar. Eine Bebaubarkeit dieser Baulücken bestimmt sich für diese intergierten Lagen nach dem baulichen Umfeld. Mit dieser gesetzlichen Regelung wird gesichert, dass sich die angestrebte Neubebauung einfügt und ein harmonisches Gesamtbild hinsichtlich der Bebauung gepflegt wird. Diese Baulücken befinden sich jedoch in privatem Eigentum, so dass von deren realen Verfügbarkeit, bedingt durch nur selten bestehende Verkaufsbereitschaft der Eigentümer, erfahrungsgemäß nicht ausgegangen werden kann. Die Gemeinde Süsel hat planerisch auf das zwingende Erfordernis nach neuen Bebauungsmöglichkeiten innerhalb des Gemeindegebietes reagiert und Ende 2017 die Entwicklung von zwei neuen Baugebieten auf den Weg gebracht. Auskünfte über die Bebauungspläne sowie sonstigen städtebaulichen Satzungen und die Nachverdichtungspotenziale erteilt die Stadtverwaltung Eutin, Fachdienst: Stadt- und Gemeindeplanung. Tischlere Stefan Grel IHR TISCHLER Mobil: 0172 19 00 494 stefangrell@t online.de Ottendorfer Str. 17 23701 Kesdorf Tel.: 0 45 24 98 36 Tischlerei Stefan Grell IHR TISCHLER Mobil: 0172 19 00 494 stefangrell@t online.de Ottendorfer Str. 17 23701 Kesdorf Tel.: 0 45 24 98 36 Ottendorfer Straße 17 23701 Kesdorf Telefon: 0 45 24 - 98 36 Mobil: 0172 - 19 00 494 E-Mail: stefangrell@t-online.de • Fenster und Türen • Innenausbau • Fußböden schleifen und verlegen • Reparaturen

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