Maßnahmen zur Wohnraumanpassung im Landkreis Nordsachsen

14 Torgauer Betreuungshilfe e. V. – Was verbirgt sich dahinter? Jeder Mensch kann durch Erkrankung in die Lage versetzt werden, seine eigenen Angelegenheiten nicht mehr erle- digen zu können. Meist ist die Familie da, welche dann einspringt, um Hilfe zu geben. Was ist, wenn aus der Familie oder dem engsten Freundeskreis keiner in der Lage ist, diese Aufgaben zu übernehmen? Wir, die Torgauer Betreuungshilfe e. V., bieten vielfältige rechtliche Hilfestellungen für betreuungsbedürftige Men- schen an. Unsere hauptamtlichen Mitarbeiter verfügen über sozialpädagogische, juristische und kaufmännische Kenntnisse, haben langjährige Erfahrung im Betreuungs- recht und helfen betreuten Personen bei der Bewältigung rechtlicher Aufgaben. In unserer Tätigkeit als rechtlich eingesetzte Betreuer ver- suchen wir das Leben der betreuten Person so angenehm wie möglich zu regeln. Ältere Menschen, welche schon lange in ihrer vertrauten Umgebung leben, haben meist Angst, Hilfen über Betreuer anzunehmen, da oft die Meinung besteht: „Die bringen mich sowieso ins Heim.“ Das ist aber so nicht richtig, zum einen sind Heimplätze sehr rar gesät und zum anderen sind wir als Betreuer verpflichtet, immer im Sinne des Betreuten zu entscheiden. Wir sind sehr bemüht, unsere Betreuten so lange wie möglich in der Häuslichkeit zu belassen. Hierzu hat das neue Pflegegesetz, welches am 1. Januar 2017 in Kraft getreten ist, sowohl für die Pflegedienste als auch für Angehörige, die in der Häus- lichkeit Personen pflegen, die Leistungen verändert und entsprechend angepasst. Es gibt vielfältige Möglichkeiten, Hilfen zu organisieren. Zum einen können über die Pflegekasse Anträge bezüglich wohnumfeldverbessernder Maßnahmen gestellt werden. Hier gibt es die Möglichkeit, Bäder entsprechend barriere- frei umzugestalten. Bei Rollstuhlfahrern kann ein Antrag zur Kostenübernahme einer Rampe gestellt werden, damit man auch die Möglichkeit hat, seine Wohnung ohne Barrieren verlassen zu können. Je nach Pflegegrad kann ein Pflegedienst auch Leistungen erbringen, wie z. B. auch die Wohnung reinigen sowie Einkäufe organisieren. Bei unseren Betreuten, welche in der eigenen Wohnung gepflegt werden, ist eine enge Zusammenarbeit mit den Pflegediensten sehr wichtig. Mit ihnen werden Arztbesu- che, Behandlungen, wie Physiotherapie oder Ergotherapie, gemeinsam besprochen und gemeinsam organisiert. Je nach Gesundheitszustand des Betreuten können auch weitere Hilfen organisiert werden. Hier wäre z. B. die Beantragung von Leistungen zum ambulant betreuten Wohnen zu erwähnen. Diese Mitarbeiter geben 1 bis 2 Mal pro Woche Hilfestellungen bezüglich der Reinigung in der Wohnung wie auch bei Einkäufen und Arztbesuchen. Was heißt Betreuung? Welche Aufgaben hat der Betreuer zu erfüllen? Schauen Sie einfach ins Internet unter www.torgauer-betreuungshilfe.de. Unser Verein stellt sich vor und gibt Ihnen erste Hinweise. Sie können sich auch per Telefon unter 03421 701560 eine erste Auskunft oder einen Termin holen. Wir sind telefonisch täglich von Mo bis Fr. von 8.00 bis 12.00 Uhr und Dienstag und Donnerstag von 13.00 bis 15.00 Uhr zu erreichen. Wir beraten Sie gern. Das Team der Torgauer Betreuungshilfe e. V. HILFE FÜR DIE BETROFFENEN DURCH BETREUUNG · Herausführen aus der Ausweglosigkeit · Finanzielle Absicherung · Bereinigung von Schulden · Rückführung in die Gesellschaft · Führung eines eigenverantwortlichen Lebens Fischerstraße 23 04860 Torgau Telefon 03421 701560 info@torgauer-betreuungshilfe.de Wir beraten Sie gern. Das Team der Torgauer Betreuungshilfe e. V. „ln unserer Tätigkeit als rechtlich eingesetzte Betreuer versuchen wir, das Leben der betreuten Person so angenehm wie möglich zu regeln.“ Schauen Sie einfach ins Internet unter www.torgauer-betreuungshilfe.de Unser Verein stellt sich vor und gibt Ihnen erste Hinweise. AUSKUNFT UND BERATUNG · Vorsorgevollmacht · Betreuungsverfügung · Patientenverfügung

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