Maßnahmen zur Wohnraumanpassung im Landkreis Nordsachsen
Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten Bevor Sie die Anpas sung Ihres Wohnraumes einleiten, sollten Sie sich auch erkundigen, ob und welche Bezu schussung für Ihre baulichen Maßnahmen möglich ist. In der Bevölkerung bekannt ist meist der Zuschuss für Umbaumaßnahmen von pflegebedürftigen Per sonen. Die Pflegekassen unterstützen im Rahmen der Pflegeleistungen eine Wohnraumanpassung für Pflegebedürftige (gemäß § 40 SGB XI) mit maximal 4.000 Euro einmalig für alle Maßnahmen der Barriere freiheit. Falls später weitere Umbauten benötigt werden sollten, kann die Pflege kasse unter Umständen erneut Zuschüsse gewäh ren. Voraussetzung für einen Zuschuss ist, dass die baulichen Maßnahmen die häusliche Pflege entweder überhaupt erst ermöglichen oder erheblich erleichtern oder die Belastung für den Pflegebedürftigen bezie hungsweise die Pflege person verringern. Wenn sogar der beste Umbau nicht zu mehr Barrierefreiheit und Selbst ständigkeit führt, sollten Sie über eine neue Wohnung nachdenken. Die Pflegever sicherung bezuschusst auch den Seniorenumzug in eine barrierefreie Wohnung als Maßnahme der „Wohnraum anpassung für Senioren“. Finanzielle Fördermöglich keiten in der Übersicht Die Nutzung der Zuschüsse durch die Pflegekasse ist eine Möglichkeit der Bezu schussung zur Wohnraum anpassung. In den einzel nen Bundesländern, aber auch spezielle Maßnahmen der kommunalen Regional förderung im ländlichen Raum in unserem Land kreis, gibt es unterschied liche Förderprogramme und Bewilligungskriterien. Deshalb sollten Sie sich unbedingt vor Baubeginn nach einer Förderung durch Ihr Bundesland oder durch Ihre Kommune erkundigen. Weitere Informationen, zweckmäßige Kombina tionsmöglichkeiten der Zuschüsse bzw. kostenlose Beratung erhalten Sie von den vorgenannten Bera terinnen und Beratern zur Wohnraumanpassung.
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