Maßnahmen zur Wohnraumanpassung im Landkreis Nordsachsen

Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten Bevor Sie die Anpas­ sung Ihres Wohnraumes einleiten, sollten Sie sich auch erkundigen, ob und welche Bezu­ schussung für Ihre baulichen Maßnahmen möglich ist. In der Bevölkerung bekannt ist meist der Zuschuss für Umbaumaßnahmen von pflegebedürftigen Per­ sonen. Die Pflegekassen unterstützen im Rahmen der Pflegeleistungen eine Wohnraumanpassung für Pflegebedürftige (gemäß § 40 SGB XI) mit maximal 4.000 Euro einmalig für alle Maßnahmen der Barriere­ freiheit. Falls später weitere Umbauten benötigt werden sollten, kann die Pflege­ kasse unter Umständen erneut Zuschüsse gewäh­ ren. Voraussetzung für einen Zuschuss ist, dass die baulichen Maßnahmen die häusliche Pflege entweder überhaupt erst ermöglichen oder erheblich erleichtern oder die Belastung für den Pflegebedürftigen bezie­ hungsweise die Pflege­ person verringern. Wenn sogar der beste Umbau nicht zu mehr Barrierefreiheit und Selbst­ ständigkeit führt, sollten Sie über eine neue Wohnung nachdenken. Die Pflegever­ sicherung bezuschusst auch den Seniorenumzug in eine barrierefreie Wohnung als Maßnahme der „Wohnraum­ anpassung für Senioren“. Finanzielle Fördermöglich­ keiten in der Übersicht Die Nutzung der Zuschüsse durch die Pflegekasse ist eine Möglichkeit der Bezu­ schussung zur Wohnraum­ anpassung. In den einzel­ nen Bundesländern, aber auch spezielle Maßnahmen der kommunalen Regional­ förderung im ländlichen Raum in unserem Land­ kreis, gibt es unterschied­ liche Förderprogramme und Bewilligungskriterien. Deshalb sollten Sie sich unbedingt vor Baubeginn nach einer Förderung durch Ihr Bundesland oder durch Ihre Kommune erkundigen. Weitere Informationen, zweckmäßige Kombina­ tionsmöglichkeiten der Zuschüsse bzw. kostenlose Beratung erhalten Sie von den vorgenannten Bera­ terinnen und Beratern zur Wohnraumanpassung.

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