Maßnahmen zur Wohnraumanpassung im Landkreis Nordsachsen

18 Programme Leistungen Quellenverweis/Bemerkung/weitere Informationen Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Förderung des Wohneigentums im ländli­ chen Raum (RL Wohneigen­ tum ländlicher Raum – RL WLR) Gefördert werden die Errichtung von Wohnraum, der Erwerb von bestehendem Wohnraum, der Umbau von Nichtwohn­ raum in Wohnraum sowie die Erweiterung von bestehendem Wohnraum, wenn er vom Zuwendungsempfänger selbstge­ nutzt wird (selbstgenutztes Wohneigentum). Sofern beim Erwerb von bestehendem Wohnraum Sanie­ rungsmaßnahmen erforderlich sind, können diese ebenfalls gefördert werden. Gefördert wird die Sanierung von Wohnei­ gentum, das bereits im Eigentum des Zuwendungsempfän­ gers steht und selbst genutzt wird. Zur Sanierung gehören alle Maßnahmen, die den Wohnwert des selbstgenutzten Wohneigentums angemessen und zeitgemäß erhalten oder erhöhen. Im Fall von Maßnahmen der Wohnwerterhöhung sind nur Maßnahmen förderfähig, die bestehende Bauteile im Wert erhöhen. Sächsische Aufbaubank – Förderbank (SAB) Pirnaische Straße 9 01069 Dresden Telefon: 0351 4910-0 Telefax: 0351 4910-4000 E-Mail: servicecenter@sab.sachsen.de Internet: www.sab.sachsen.de Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Förderung der Schaffung von selbstge­ nutztem Wohneigentum für Familien mit Kindern (RL Familienwohnen) vom 28. Februar 2017 Gefördert wird der Bau oder der Erwerb von selbstgenutz­ tem Wohneigentum von Familien mit Kindern. Sofern beim Erwerb einer Bestandsimmobilie Modernisierungs-, Instand­ setzungs- oder Umbaumaßnahmen erforderlich sind, können diese ebenfalls gefördert werden.

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