Maßnahmen zur Wohnraumanpassung Landkreis Traunstein

Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten Bevor Sie Umbaumaßnahmen einleiten, sollten Sie eine fachkundige Beratung hinzuziehen. Mit einem Wohnberater können Sie sich einen Überblick über die Veränderungsmöglichkeiten verschaffen und mit der Planung beginnen. Dies ist auch im Hinblick auf die Bezuschussung der baulichen Maßnahmen wichtig. Denn Pflegekassen unterstützen im Rahmen der Pflegeleistungen eine Wohnraumanpassung für Pflegebedürftige (gemäß § 40 SGB XI) mit maximal 4.000 Euro einmalig für alle Maßnahmen der Barrierefreiheit. Falls später weitere Umbauten benötigt werden sollten, kann die Pflegekasse unter Umständen erneut Zuschüsse gewähren. Voraussetzung für einen Zuschuss ist, dass die baulichen Maßnahmen die häusliche Pflege entweder überhaupt erst ermöglichen oder erheblich erleichtern oder die Belastung für den Pflegebedürftigen beziehungsweise die Pflegeperson verringern. Allen Förderprogrammen ist gemeinsam, dass die Anträge vor Maßnahmebeginn gestellt und meist auch vorher beschieden werden müssen. Wenn sogar der beste Umbau nicht zu mehr Barrierefreiheit und Selbstständigkeit führt, sollten Sie über eine neue Wohnung nachdenken. Die Pflegeversicherung bezuschusst auch den Seniorenumzug in eine barrierefreie Wohnung als Maßnahme der „Wohnraumanpassung für Senioren“. Finanzielle Fördermöglichkeiten in der Übersicht Weitere Informationen bzw. kostenlose Beratung erhalten Sie direkt bei der Wohnberatungsstelle. Programme Leistungen Quellenverweis / Bemerkung / weitere Informationen Bayerisches Wohnbauförderprogramm a) Schaffung von Eigenwohnraum durch Neubau, Änderung, Erweiterung oder Erst- und Zweiterwerb • Darlehen mit Zinssatz von 0,5 Prozent, Laufzeit 15 Jahre, anschließend wird der Zinssatz an den Kapitalmarktzins angepasst. • Haushalte mit Kindern erhalten einen Zuschuss von 5.000 Euro je Kind, Darlehen bei Bau und Ersterwerb max. 30 Prozent, bei Zweiterwerb max. 40 Prozent der förderfähigen Kosten Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr Franz-Josef-Strauß-Ring 4 80539 München Telefon: 089 2192-02 Fax: 089 2192-13350 E-Mail: poststelle-obb@stmi.bayern.de Internet: www.wohnen.bayern.de b) Anpassung von Wohnraum an die Behinderung (Umbau) • Menschen mit Behinderung erhalten bei Umbau einen Zuschuss bis zu 10.000 Euro, Zins- und tilgungsfrei, einmaliger Verwaltungskostenbeitrag von 1,0 Prozent Auch Treppenlifte und Rampen können nach Umbau in die Förderung fallen. Einkommensgrenze: Art.11 BayWoFG Antrag vor Baubeginn beim zuständigen Landratsamt oder der kreisfreien Stadt. Vor Antragstellung ist ein Informa- tionsgespräch zu führen. (bei Mietwohnraum Antragstellung durch den Vermieter) Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm, BayernLabo Neubau, Erst- und Zweiterwerb mit Bindungsfrist • Darlehenshöhe beträgt 1/3 der Gesamtkosten; nicht weniger als 15.000 Euro • Zinssatz ca.1 Prozent unter banküblichen Konditionen • Diese Leistungen können mit BayWoFG kumuliert beantragt werden Bayerischen Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo) Brienner Straße 22 80333 München Telefon: 089 2171-08 Fax: 089 2171-600388 E-Mail: bayernlabo@bayernlb.de Internet: www.labo-bayern.de ©Pixel-Shot / AdobeStock 26

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=