Leben, Wohnen und Arbeiten in Trier Euren

Die UBT hat das verwilderte Ehrengrab wieder hergerichtet. Hier liegen Viele, die sich um Euren verdient gemacht haben. Das Schiedsamt ist zuständig für Fälle, in denen der Beschuldigte be- ziehungsweise der Täter in Ehrang, Quint, Pfalzel, Biewer, Trier-West, Pallien, Euren, Zewen, Oberkirch oder Herresthai wohnt. Vor einer Klageerhebung bei Gericht soll beziehungsweise muss ein Schlichtungsversuch stattfinden bei den sogenannten Privatklage­ delikten (zum Beispiel Beleidigung, Körperverletzung, Sachbeschä­ digung, Hausfriedensbruch, Bedrohung, Verletzung des Briefgeheim­ nisses usw.) außerdem bei Zivilstreitigkeiten wie zum Beispiel Nachbarschaftsstreit wegen Überwuchs, Hinüberfall von Laub / Früchten, Grenzabstand von Pflanzen,Lärm- und Rauchbelästigung, Verletzung der persönlichen Ehre oder ähnlichen Delikten. Im Zweifelsfall kann beim Rechtsamt der Stadt Trier (Telefon: 0651 718-1303) oder beim Amtsgericht Trier (Telefon: 0651 466-403) Auskunft eingeholt werden. Schiedsmann Bezirk 1. Erhard Büch Amtsraum: Hindenburgstraße 3, 54290 Trier Zimmer Nr. 306, 3. Obergeschoss Postanschrift: Bobinethöfe 31, 54294 Trier Telefon mobil: 0174 2060137 Sprechstunde: nach Vereinbarung (Vertretung: Bezirk 2, Herr Michels) Sprechstunde: Dienstag 19.00 bis 20.00 Uhr und nach Vereinbarung 19 Das Schiedsamt Trier Bezirk 1

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