Ausbildung Trier

28 Deine Ausbildung kann mehr Ab ins Ausland – die Welt steht dir offen! Interkulturelle Kompetenzen und Fremdsprachenkenntnisse werden in der heutigen Arbeitswelt immer wichtiger – vor allem für die Exportnation Deutschland. Dann ist es ideal, wenn man bereits in der Ausbildung erste Auslandserfahrungen sammeln kann. Seit einigen Jahren ist das auch in der beruflichen Ausbildung möglich – und zwar ohne Verlängerung der Ausbildungszeit! Was bringt mir ein Auslandsaufenthalt? Ein Auslandsaufenthalt während der Ausbildung ist für viele Auszubildende eine spannende Möglichkeit, ihre Sprachkenntnisse zu verbessern, neue Kulturen und einen anderen Arbeitsalltag kennenzulernen. Abgesehen von den zahlreichen Vorteilen, die ein Auslandsaufenthalt für den beruflichen Werdegang mit sich bringt, trägt es auch zur persönlichen Entwicklung bei, denn viele Auszubildende kehren mit einem gestärkten Selbstbewusstsein und großer Motivation an ihren Arbeitsplatz zurück. Unternehmen profitieren ebenfalls von dem Auslandseinsatz ihrer Auszubildenden: Ihre Mitarbeiterinnen sind sprachlich und interkulturell kompetent und können auch im Auslandsgeschäft souverän auftreten. Wie finanziere ich das? Ein Auslandsaufenthalt kann mitunter recht teuer werden. Aber auch hierfür gibt es eine Lösung: Zum einen wird die Ausbildungsvergütung vom Betrieb weiterhin gezahlt. Und zum anderen bieten die Programme Erasmus+ und Ausbildung Weltweit Stipendien für die Auslandsmobilität von Auszubildenden. Somit können die Kosten eines Auslandsaufenthaltes in der Regel sehr gut abgedeckt werden. Wer hilft mir bei der Organisation eines Auslandsaufenthalts? Für Auszubildende in IHK-Ausbildungsberufen bietet die IHK Trier eine individuelle Beratung zu Auslandsaufenthalten an und organisiert mehrmals im Jahr Auslandsprogramme. Die IHK unterstützt bei der Suche nach einem geeigneten Praktikumsbetrieb im Zielland, bei der Organisation des Auslandsaufenthalts sowie bei der Beantragung der Fördergelder. Welche Voraussetzungen gibt es für einen Auslandsaufenthalt während der Ausbildung? Voraussetzung für einen ausbildungsintegrierten Auslandsaufenthalt ist, dass die Auszubildenden für den Zeitraum im Ausland vom Betrieb und von der Berufsschule freigestellt werden. Die Auszubildenden sind dann auch verpflichtet, den Unterrichtsstoff der Berufsschule eigenständig nachzuholen. Bei ausbildungsintegrierten Auslandsaufenthalten ist es zudem wichtig, dass die Tätigkeit im Ausland mit dem deutschen Ausbildungsberuf in Zusammenhang steht. Weitere Infos und Angebote unter ÇÇ www.ihk-trier.de  Suchbegriff: Auslandsaufenthalt Ansprechpartnerin bei der IHK Trier: Hanna van de Braak 44 0651 9777-360 ÖÖ vandebraak@trier.ihk.de © ageevphoto - Fotolia

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