Informationsbroschüre der Stadt Trochtelfingen

15 » Familie, Bildung und Senioren Finanzielle Hilfen für junge Familien Finanzielle Hilfen für junge Familien können regelmäßige Zahlungen wie zum Beispiel Kindergeld und Elterngeld oder aber auch Vergünstigungen wie der Landesfamilien­ pass sein, die Familien unter Umständen erhalten. Wenn Sie und Ihre Familie sich in finanzieller Not befinden, sollten Sie außerdem Ihre Ansprüche auf Sozialhilfe oder Wohnhilfe überprüfen. Landesfamilienpass beantragen Mit dem Landesfamilienpass können Familien Staatliche Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg kostenlos beziehungsweise zu einem ermäßigten Eintritts­ preis besuchen. Sie können dieses Angebot insgesamt 20-mal im Jahr nutzen. Kostenlos sind zum Beispiel: • Schloss Heidelberg • Staatsgalerie Stuttgart • Archäologisches Landesmuseum Konstanz • Technoseum in Mannheim • Zentrum für Kunst und Medientechnologie in Karlsruhe (ZKM) Weitere Einzelheiten finden Sie auf der Internetseite www.trochtelfingen.de un ter der Kategorie „Lebenslage“ oder treten Sie direkt mit dem Bürgerbüro in Kontakt. Telefon: 07124 48-0 https://www.trochtelfingen.de/de/ Rathaus/Buergerservice/Dienstleistungen- der-Stadt-Trochtelfingen/Dienstleistung? id=1508&item=service&view=publish Einen Landesfamilienpass können folgende Personen erhalten: • Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern (dies können auch Pflege- oder Adoptivkinder sein), die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben, • Alleinerziehende, die mit mindestens einem kindergeld­ berechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben, • Familien, die mit mindestens einem kindergeldberechti­ genden schwer behinderten Kind mit mindestens 50 v. H. Erwerbsminderung in häuslicher Gemeinschaft leben, • Familien, die Hartz IV- oder kinderzuschlagsberechtigt sind, die mit ein- oder zwei kindergeldberechtigenden Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben. • Familien, die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungs­ gesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben. Der Landesfamilienpass ist einkommensunabhängig. Den Landesfamilienpass und die dazugehörige Gutschein­ karte erhält man auf Antrag beim Bürgermeisteramt. Finanzielle Unterstützung bei den KiTa-Gebühren Eltern mit niedrigem Einkommen können einen Antrag bei der Wirtschaftlichen Jugendhilfe des Landkreises Reutlingen stellen und bekommen die KiTa-Gebühren bei einer posi­ tiven Entscheidung gegebenenfalls ersetzt. Antragstellung und Kontakt: Landratsamt Reutlingen (Haus 6) Wirtschaftliche Jugendhilfe Sankt-Wolfgang-Straße 15 72764 Reutlingen www.kreis-reutlingen.de © Corinna Spitzbarth

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