Tuttlingen stellt sich vor - Informationsbroschüre

65 Beratung, Hilfe und Infos Ummeldung innerhalb Tuttlingens Ziehen Sie innerhalb von Tuttlingen (ein- schließlich Stadtteile) um, müssen Sie sich ummelden. Das können Sie im Bür- gerbüro oder in einer der Geschäftsstel- len der Stadtteile erledigen. Was benötigen Sie? • Personalausweis Abmeldung Wenn Sie aus Tuttlingen wegziehen, ist eine Abmeldung nicht mehr erforderlich außer bei Nebenwohnsitzen. Alle wichtigen Infos rund um den Wohnungswechsel Anmeldung Laut Meldegesetz des Landes Baden- Württemberg müssen Sie sich innerhalb einer Woche an Ihrem neuen Wohnort anmelden. Die Anmeldung müssen Sie persönlich, oder ein von Ihnen Bevoll- mächtigter, mit allen unten aufgeführten Unterlagen im Bürgerbüro oder in den Geschäftsstellen der Stadtteile vorneh- men. Wichtig ist, dass das Formular eigenhändig unterschrieben werden muss. Was benötigen Sie? • Reisepass, Personalausweis, Kin- derausweis aller anzumelden- den Personen • Falls keine Personaldoku- mente vorhanden sind: Sonstige zum Nach- weis erforderliche Un- terlagen wie bei- spielsweise Geburts- urkunde, Heiratsur- kunde, Staatsange- hörigkeitsnachweis Hinweis Bitte denken Sie daran, dass die Adresse in Ihrem Personalausweis aktuali- siert werden muss. Dassel- be gilt für die Wohnortanga- be im Reisepass. Übrigens: Beachten Sie bitte, dass die gesetz- liche Meldefrist nur eine Woche be- trägt. So lange haben Sie Zeit, Ihre An-, Ab- oder Ummeldung zu erledi- gen. Wer der Wehrüberwachung unterliegt, muss den neuen Wohnort innerhalb von acht Tagen dem Kreiswehrersatzamt mitteilen. Und schließlich: Vergessen Sie nicht, Ihre neue Adresse vom Landratsamt auch in den Kraftfahr- zeugschein eintragen zu lassen (wenn Sie von außerhalb des Landkreises Tuttlingen hierherziehen, benöti- gen Sie auch neue Autokenn- zeichen). Dazu benötigen Sie unter anderem die Anmeldebestät igung des Einwohnermelde- amts (nähere Auskünf- te erteilt das Land- ratsamt, Telefon: 07461 926-0). Beratung, Hilfe und Infos

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