Ratgeber zur Wohnraumanpassung im Alb-Donau-Kreis

Bevor Sie Umbaumaßnahmen einleiten, sollten Sie eine fachkundige Beratung hinzuziehen. Mit einem Wohnraumberater können Sie sich einen Überblick über die Veränderungsmöglichkeiten verschaffen und mit der Planung beginnen. Dies ist auch im Hinblick auf die Bezuschussung der baulichen Maßnahmen wichtig. Denn Pflege- kassen unterstützen imRahmen der Pflegeleistun- gen eine Wohnraumanpassung für Pflegebedürfti- ge (gemäß § 40 SGB XI) mit maximal 4.000 Euro einmalig für alle Maßnahmen der Barrierefreiheit. Falls später weitere Umbauten benötigt werden sollten, kann die Pflegekasse unter Umständen erneut Zuschüsse gewähren. Voraussetzung für einen Zuschuss ist, dass die baulichenMaßnahmen die häusliche Pflege entweder überhaupt erst er- möglichen oder erheblich erleichtern oder die Be- lastung für den Pflegebedürftigen, beziehungswei- se die Pflegeperson, verringern. Wenn sogar der beste Umbau nicht zu mehr Bar- rierefreiheit und Selbstständigkeit führt, sollten Sie über eine neue Wohnung nachdenken. Die Pflege- versicherung bezuschusst auch den Seniorenum- zug in eine barrierefreie Wohnung als Maßnahme der „Wohnraumanpassung für Senioren“. Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten 24 Finanzielle Fördermöglichkeiten in der Übersicht In den einzelnen Bundesländern gibt es unter- schiedliche Förderprogramme und Bewilligungs- kriterien. Deshalb sollten Sie sich unbedingt vor Baubeginn nach einer Förderung durch Ihr Bundes- land oder Ihre Kommune erkundigen. Weitere Informationen bzw. kostenlose Beratung erhalten Sie direkt bei der Beratungsstelle der L-Bank – Staatsbank für Baden-Württemberg Telefon: 0721 150-1621, -1836 oder unter www.l-bank.de. Programme Leistungen Quellenverweis / Bemerkung / weitere Informationen KfW Altersgerecht Ab 0,75 % effektiver Jahreszins, www.kfw.de/inlandsfoerderung/ Umbauen-Kredit bis zu 50.000 € Kreditbetrag Privatpersonen/Bestandsimmobilien/ pro Wohneinheit Barrierereduzierung/ KfW Altersgerecht Einzelmaßnahmen zum Einbruch- Hotline: 0800 539 9002 für Umbauen-Investitions- schutz sowie zur Barriere- Eigentümer, Mieter und Vermieter zuschuss reduzierung (10 % der förder- fähigen Investitionskosten) und für den Standard Altersgerechtes Haus (12,5 % der förderfähigen Investitionskosten) in Höhe von mindestens 2.000 € und maximal 50.000 € pro Wohneinheit. (Zuschuss) © mariesacha · adobestock.com

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