Ratgeber zur Wohnraumanpassung im Alb-Donau-Kreis

Als potenzielle Pflegebedürftige oder Angehörige betrifft das Thema Pflege jeden von uns. Dabei gilt es, sich in erster Linie über die Gesetzesänderungen, die verschiedenen Pflegearten und die Leistungen der Pflegeversicherung zu informieren. Da es im Bereich der Pflege immer wieder zu Veränderungen vonseiten der Politik kommt, sind die Zahlen zum Zeitpunkt der Drucklegung aktuell gewesen. Bitte informieren Sie sich über die aktuellen Leistungen. Die Pflegereform Von Pflegestufen zu Pflegegraden Lange war die Pflegeversicherung nur auf körperliche Einschränkungen ausgerichtet. Demenzerkrankte und Personen mit psychischen Beschwerden fanden bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit so gut wie keine Berücksichtigung, obwohl je nach Grad der Erkrankung oft eine fast ständige Beaufsichtigung erforderlich war. Für Angehörige kaum leistbar mit vielen Einschränkungen und teilweisemVerzicht auf Berufstätigkeit als Folge, trotz des Einsatzes externer Hilfen. Erst bei der Pflegereform 2017, mit der Umwandlung der 3 Pflegestufen zu 5 Pflegegraden, wurden zu der körperlichen Pflegebedürftigkeit die geistigen und psychischen Faktorenmit einbezogen. Ob jemand pflegebedürftig ist, bestimmt seither der Grad der Selbstständigkeit. Hilfe und Unterstützung 32 Demenzkranke und körperlich Pflegebedürftige, die ähnlich eingeschätzt werden, haben seither den gleichen Anspruch auf Leistungen der Pflegekasse. Um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten, muss die Einstufung in einen Pflegegrad bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden. Dieser Antrag ist formlos möglich. Zu beachten ist jedoch, dass Leistungen aus der Pflegeversicherung nicht rückwirkend erbracht werden. Der Leistungsanspruch beginnt frühestens ab dem Monat der Antragstellung. Anstelle eines schriftlichen Antrags kann auch ein Pflegestützpunkt aufgesucht oder ein Hausbesuch eingefordert werden. In diesen Fällen kümmert sich der Pflegeberater um die weitere Antragstellung. Mit dem neuen Bewertungssystem werden für jeden Grad Punkte vergeben je nach Einschränkungsgrad. Eine geringe Beeinträchtigung entspricht dem Pflegegrad eins und die schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an pflegerischer Versorgung, erhält den Pflegegrad fünf. Nach entsprechender Feststellung durch den Medizinischen Dienst (MD) erhält der Antragsteller*in die entsprechenden Leistungen aus der Pflegeversicherung. Einstufungskriterien für die Pflegegrade • Mobilität • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten • V erhaltensweisenundpsychischenProblemlagen • Selbstversorgung • Bewältigung von selbstständigem Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen • Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte Der Seniorenverband: starke Vorteile für Sie! Der Verband für Pensionäre und Rentner aus dem öffentlichen Dienst und seiner privatisierten Bereiche sowie deren Hinterbliebene Ihre politische Interessenvertretung Kostenlose Beratung zur Beihilfe und Versorgung Kostenlose rechtliche Vertretung, ggf. Führung von Musterprozessen Serviceleistungen und Geselligkeit auf regionaler Ebene: monatliche Veranstaltungen Seniorenverband – auf diesen Partner ist Verlass! Ihre Ansprechpartnerin für den Regionalverband Ulm: Rosemarie Hanesch Panoramaweg 32 · 89155 Erbach · Telefon 07305-6673 Informieren Sie sich auch auf unserer Website: www.senioren-oed-bw.de/ulm © Kzenon · adobestock.com

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=