Wegweiser für Senioren im Alb-Donau-Kreis

Rentenberatung Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Regionalzentrum Ulm Wichernstraße 10, 89073 Ulm Telefon: 0731 92041-0 Fax: 0731 92041-190 E-Mail: regio.ul@drv-bw.de Sprechzeiten: Montag und Donnerstag 8 bis 18 Uhr Dienstag und Mittwoch 8 bis 16 Uhr Freitag 8 bis12 Uhr Renten müssen beantragt werden, sie werden nicht automatisch ausgestellt. Es empfiehlt sich, schon vor dem Ausscheiden aus dem Berufsleben eine Beratungsstelle auf- zusuchen und sich zu informieren und beraten zu lassen. Meist können in der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung die Rentenanträge gestellt werden. Vorsorgevollmacht, Betreuungs­ verfügung, Patientenverfügung Jeder Mensch, egal in welcher Lebenssituation er sich befindet, ob noch jünger oder schon etwas äl- ter, kann durch Unfall, Krankheit (z. B. Schlaganfall, Demenz…) in die Lage kommen, seine Angele- genheiten nicht mehr selbstverantwortlich regeln zu können. Daher ist rechtzeitige Vorsorge für den Ernstfall wichtig, sowohl für den medizinischen, den organisatorischen Bereich, als auch über den Erbnachlass. Sie sollten sich daher fragen: J Wer handelt für mich? J Wer organisiert die nötigen Hilfen der medizini- schen Betreuung und der Pflege? J Wer trifft Entscheidungen bei Operationen und der Suche nach einem Heimplatz? J Wer verwaltet meine Finanzen und erledigt Behördengänge? J Wer kümmert sich ummeine persönlichenWün- sche und Bedürfnisse? Eine Vorsorgevollmacht ermöglicht Ihnen ein ho- hes Maß an Selbstbestimmung. In ihr benennen Sie selbst eine oder mehrere Personen Ihres Ver- trauens, die als Bevollmächtigte bereit sind, für Sie zu handeln. Sie legen gleichzeitig fest, in welchem Umfang Vollmacht erteilt wird. Es wäre sinnvoll, den oder die Bevollmächtigen in die Beratung mit einzubeziehen. Aus Beweisgründen sollte eine Vollmacht schrift- lich erteilt werden. Vor allemwennVermögen, Gewerbe oder Immobi- lien vorhanden sind, empfiehlt sich eine notarielle Beurkundung der Vollmacht. Der Notar beurkun- det neben der geleisteten Unterschrift auch den Inhalt. Er berät bei allen anstehenden Fragen und sorgt zugleich für eine rechtssichere Formulierung. Die reine Unterschrift beglaubigen kann auch die Betreuungsbehörde des Landratsamtes Alb- Donau-Kreis. Eine Betreuungsverfügung können Sie unabhän- gig oder ergänzend zu einer Vollmacht erteilen. Damit können Sie Einfluss nehmen, wer im Falle einer Betreuung zu Ihrem Betreuer bestellt wer- den soll und wer nicht. Gleichzeitig können Sie Wünsche zur Wahrnehmung Ihrer Angelegenhei- ten durch den Betreuer äußern. Suchen Sie sich dazu eine Person Ihres Vertrauens. Sollten Sie nichts schriftlich festgelegt haben und Sie sich nicht mehr äußern können, wird ein öffentlicher, fremder Betreuer durch das 27 Beratungsangebote © fotolia.com

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