Wegweiser für Senioren im Alb-Donau-Kreis

Eine Vorsorgevollmacht ermöglicht Ihnen ein hohes Maß an Selbstbestimmung. In ihr bevollmächtigen Sie selbst eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens, die im Bedarfsfall für Sie handeln können. Es ist sinnvoll die Bevollmächtigten bei der Erteilung der Vollmacht einzubeziehen. Aus Beweisgründen sollte eine Vollmacht schriftlich erteilt werden. Sie können Ihre Unterschrift auf der Vorsorgevollmacht auch bei einem Notar oder bei der Betreuungsbehörde beglaubigen lassen. Bei umfangreichem Vermögen, Gewerbe oder Immobilien empfiehlt sich eine notarielle Beurkundung der Vollmacht. Der Notar beurkundet neben der geleisteten Unterschrift auch den Inhalt. Er berät bei allen anstehenden Fragen und sorgt zugleich für eine rechtssichere Formulierung. Mit einer Betreuungsverfügung können Sie unabhängig oder ergänzend zu einer Vollmacht vorschlagen, wer im Falle einer rechtlichen Betreuung zu Ihrem Betreuer bestellt werden soll. Im Bedarfsfall ist das Gericht an diesen Vorschlag gebunden, wenn die vorgeschlagene Person bereit und geeignet ist, die rechtliche Betreuung zu übernehmen. Eine Ausnahme gilt nur dort, wo die Bestellung der vorgeschlagenen Person dem Wohl des betroffenen Menschen zuwiderlaufen würde. Liegt keine Betreuungsverfügung vor, so hat das Gericht bei der Auswahl des Betreuers auf die verwandtschaftlichen und sonstigen persönlichen Beziehungen sowie auf die Gefahr von Interessenskonflikten Rücksicht zu nehmen. Beratung finden Sie bei: Landratsamt Alb-Donau-Kreis Betreuungsbehörde Schillerstraße 30, 89077 Ulm Telefon: 0731 185-4404 Betreuungsverein Alb-Donau e. V. St.-Barbara-Straße 4, 89077 Ulm Telefon: 0731 33556 Christliche Patientenvorsorge – LebensFaden Wir informieren Sie kostenlos über die Patientenvorsorge, insbesondere über die christliche Patientenvorsorge, und Sie erhalten Sicherheit im Umgang mit einer Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung. Zudem erfahren Sie, welche Fachleute Sie zur Feststellung der Patientenverfügung hinzuziehen können, damit Sie für einen möglichen Notfall bestens vorbereitet sind. Kontakt: Carmen Diller Telefon: 0731 2063-0 E-Mail: diller.c@caritas-ulm-alb-donau.de In der Patientenverfügung legen Sie fest, im Fall Ihrer Einwilligungs- und Artikulationsunfähigkeit, wie Sie in bestimmten gesundheitlichen Situationen ärztlich behandelt und versorgt werden möchten, bzw. welche Maßnahmen Sie ablehnen. Die schriftliche Patientenverfügung ist, wenn sie unterschrieben ist, verbindlich, wenn der Patientenwille eindeutig sicher festgestellt werden kann. Die Unterschrift bedarf keiner gesonderten Beglaubigung oder Beurkundung, sollte aber im Zweijahres-Rhythmus immer wieder erneut mit Datum unterschrieben werden. Die Patientenverfügung richtet sich an die behandelnden Ärzte. 26 Beratungsangebote © nmann77 · adobestock.com

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