Wegweiser für Senioren im Alb-Donau-Kreis

56 Noch Wissenswertes Trauercafe Blaubeuren-Laichingen Uhlandstraße 11, 89150 Laichingen 2. Donnerstag im Monat von 10 bis 11:30 Uhr Kontakte: Silvia Stumpp, Telefon: 07333 7775 Birgit Breuer, Telefon: 07333 6951 Elsbeth Frank, Telefon: 07333 4114 Heike Steißlinger, Telefon: 07333 947721 Trauercafe Donau-Schmiechtal Erbach – Oberdischingen – Allmendingen – Schelklingen 1. Sonntag im Monat Seniorenzentrum Erbach von 15 bis 16:30 Uhr Kontakt: Brigitte Walzer, Telefon: 0172 4218194 Trauercafé Ehingen Offenes Angebot für Menschen, die trauern Treffen im „Betreutes Wohnen am Stadttor“ St. Elisabeth-Stiftung Tucherstraße 40 Kontakt: 07391 754176 Mehrgenerationenhaus Langenau Café für Trauernde Kuftenstraße 19, 89122 Langenau Jeden 1. und 3. Montag im Monat von 15:30 bis 17 Uhr Kontakt: 0160 9193649 Vorsorge vor dem letzten Schritt Über den eigenen Tod nachzudenken fällt in unserer Gesellschaft vielen schwer. Man schiebt es weit weg und doch ist es wichtig für den Fall des Falles, wie man früher sagte, sein „Haus zu bestellen“. Man weiß nie wann man abberufen wird. Tödliche Unfälle oder Krankheit können auch in jüngeren Jahren eintreten. Für die zurückbleibenden Angehörigen ist dann gut zu wissen, was der Betreffende sich wünschte. Deshalb ist es ratsam sich schon frühzeitig mit dem Thema zu beschäftigen, sich zu erkundigen und dann zu entscheiden, wie möchte man es haben. Das erleichtert den Angehörigen in Ihrem Sinne zu handeln. Testament Mit einem Testament können Sie sicherstellen, dass der Nachlass in Ihrem Sinne geregelt wird. Es gibt zwei Formen: das eigenhändigeTestament und das öffentliche Testament. Das eigenhändige Testament muss vollständig eigenhändig geschrieben sein. Mit Schreibmaschine oder Computer ist es ungültig. Ratsam ist es auch hier, vorher den Rat eines Rechtsanwaltes oder Notars einzuholen, damit keine missverständlichen Formulierungen enthalten sind oder es durch Formfehler eventuell ungültig wird. Es kann beim Amtsgericht hinterlegt werden. Das öffentliche Testament ist vor allem dann ratsam, wenn Immobilienbesitz oder Vermögen vorhanden ist. Der Notar oder die Notarin beraten Sie individuell, sodass Ihr Testament genau auf Ihre Situation zugeschnitten ist. Ihr Testament wird in diesem Fall automatisch beim Amtsgericht hinterlegt. Es ist urkundlich beglaubigt und Ihr letzter Wille juristisch einwandfrei formuliert. Seit der Notariats- und Grundbuchreform, die zum 1. Januar 2018 in Kraft trat, gibt es keine staatlichen, örtlichen Notariate bei den Kommunen © Butch · fotolia.com

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