Informationsbroschüre Vetschau/Spreewald

6 Wappen Eine interessante Geschichte erzählt das Vetschauer Wappen. Das heutige Wappen der Stadt Vetschau wurde auf „demütlich und Bitt“ von Eustachius von Schlieben im Jahr 1548 auf dem „geharnischten Reichstag zu Augsburg“ durch den Kaiserbruder, den Deutschen König Ferdinand I., genehmigt. Der „Rath und Gmaind des Marckhts Vetzschow“ bekam gleichzeitig das Recht, die Kirchweih und den Jahr- markt abzuhalten. Vetschau besaß schon vordem ein eigenes Wappen. Dasselbe war aber durch „unnützigen Gebrauch“ entehrt worden und die Bürger Vetschaus waren dadurch in einen schlechten Ruf gekom- men. Das Interessante: In der Verleihungsurkunde sind die beiden Hälften des Wappens genau spiegelverkehrt angeordnet. Erklärungs- versuche kann man in der Ausstellung im Wappenzimmer nachlesen. Das neue Wappen stellt einen auf der Mitte der Längsseite geteilten Schild dar. Auf der linken Seite wird ein springender Windhund mit goldenem Halsband und Ring auf rotem Hintergrund gezeigt. Der Hund, aufrecht zum Sprung geschickt mit aufgeworfenem Schwanz, offenem Maul und roter ausgeschlagener Zunge, übernommen von der 2. Ehefrau Catharina von Schapelow. Das schachbrettartige Muster (20 Felder) der rechten Seite sind dem Schliebenschen Wappen ent - nommen, es deutet auf das Herrschaftsverhältnis des Hauses Schlie- ben zu Vetschau hin. Beim ältesten Stadtsiegel von Vetschau ist das Wappenschild mit der Umschrift „Sigillum Civitatis Vetzschensis 1549“ versehen. Aus demselben Jahr datiert auch das Kirchensiegel mit der Umschrift „Sigillum Eoclesiae Vetzschensis 1549“. Die Wiederentdeckung der Wappenurkunde Lange galt das Originaldokument zur Wappenverleihung, das soge- nannte Wappenprivileg, als verschollen. Im Sommer 2005 wurde es bei Restaurierungsarbeiten auf dem Dachboden des Hauses am Markt 1 wiederentdeckt. Auf dem Pergament sind Urkunde und Siegel zu sehen, in der Mitte prangt unter einem Torbogen eine farbige Wappen­ miniatur. Eine umfangreiche Prüfung durch das Landeshauptarchiv bestätigte die Echtheit des Dokumentes – angesichts des 460 Jahre altes Dokumentes waren Zweifel aufgekommen. Es ist damit ein für die gesamte Niederlausitz einzigartiges Dokument. Auffällig ist die Tatsache, dass die Wappendarstellung im Siegel spie- gelverkehrt erscheint und dieser Fehler über Jahrhunderte unerkannt blieb oder zumindest nicht revidiert wurde. Eine plausible Erklärung dafür ist sicherlich ein Fehler des Stempelschneiders, der ohnehin über keine große Kunstfertigkeit verfügte, wie die Darstellung des Hundes zeigt. Das Wappen musste spiegelverkehrt oder negativ in die Petschaft eingraviert werden, um im Abdruck positiv zu erscheinen. Dabei scheint es zu einer Vertauschung der Seiten gekommen zu sein. Da das Siegel eines der wichtigsten Anwendungsgebiete von Kommunalwappen ist, wurde die veränderte Fassung weitertradiert und blieb, wenn auch mit Unterbrechungen, bis heute im Wappen und Siegel in Gebrauch. Das Original wird im Landeshauptarchiv aufbewahrt, ein Faksimile ist im Stadtschloss neben einer Ausstellung im Wappenzimmer zu den Sprechzeiten der Stadtverwaltung zu sehen.

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=