Seniorenwegweiser Stadt Voerde

28 Finanzielle Hilfen Eine zusätzliche monatliche Leistung zum Pflegegeld ist die Tages- oder Nachtpflege, die ohne Anrechnung der Pflegesachleistungen bzw. des Pflegegeldes in Anspruch genommen werden kann. Das heißt, wer Tages- oder Nachtpflege in Anspruch nimmt, dem wer- den Pflegegeld und/oder Sachleistungen nicht gekürzt. Die Tagespflege dient zur Entlastung der pflegenden Angehörigen. So kann die pflegebedürftige Person ein- mal oder mehrmals wöchentlich in einer Tagespflegeein- richtung untergebracht werden. Auch die Abholung und der Rücktransport werden vom Budget gedeckt. Wenn eine Versorgung nur in Teilen notwendig ist, kön- nen ambulante Pflegesachleistungen und Pflegegeld kombiniert werden. Pflegeberatung Mit den Leistungen der Pflegeversicherung haben sich in den letzten Jahren die Rahmenbedingungen für Pfle- gebedürftige verbessert. Um eine gute Versorgung in vertrauter Umgebung zu gewährleisten, können viele Alternativen und Leistungen genutzt werden. Ein kom- petenter Pflegeberater oder eine Pflegeberaterin informiert Sie zu den Dienstleistungsangeboten, Leis- tungsansprüchen, Möglichkeiten der aktiven Lebens- gestaltung, zur neuen Pflegereformund zu allen Fragen rund um das Thema Pflege. Neben privaten und staat- lichen Beratungsangeboten können sich Betroffene auch in den Pflegestützpunkten beraten lassen, die in gemeinsamer Trägerschaft von den Kommunen und den Pflegekassen betrieben werden. Unterstützung für pflegende Angehörige Pflegende Angehörige können Beratungsangebote der örtlichen Sozialhilfeträger und der Krankenkassen in Anspruch nehmen. Ebenfalls möglich ist der Besuch von Beratungsstellen oder Selbsthilfegruppen sowie Fortbil- dungen im Bereich der Pflege. In den Veranstaltungen lernenAngehörige richtigeundsachgerechteGrundpflege durchzuführen, aber auch der Umgangmit Stress oder mit schwierigen Situationen wird vermittelt. Auch die kirchli- chen Träger wie Caritas und Diakonie bieten pflegenden Angehörigen die Möglichkeit, Informationen zu erhalten. Zudem ist es möglich, dass pflegende Angehörige einen Erste-Hilfe-Kursmachenkönnen. Danebenkönnenberufs- tätige Angehörige eine sogenannte Pflegezeit nehmen. Diese ist gesetzlich garantiert und bietet Angehörigen die Möglichkeit, eine Betreuung zu Hause durchzuführen. Finanzielle Hilfen für pflegende Angehörige An finanziellen Entlastungen ist die steuerliche Geltend- machung in der Einkommensteuererklärung möglich. Seitens der Sozialhilfeträger können pflegende Angehö- rige auch zusätzliche Hilfen für die Pflegebedürftigen im Sinne von medizinischem Hilfebedarf bekommen. Eine Pflegefachkraft für einige Stunden kann zudem zur Ent- lastung der eigenen pflegerischen Tätigkeit beitragen. Darüber hinaus bietet der Staat auch dieMöglichkeit, für Angehörige eine finanzielle Unterstützung zu leisten, wenn dieseBetroffene zuHause pflegen. Eine ganzwich- tige Pflegekassenleistung ist das Pflegegeld. Pflegegeld erhalten Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, die in häuslicher Umgebung von Angehörigen oder Freunden gepflegt werden. Das Pflegegeld soll den Pflegenden als Anerkennung für ihre Arbeit überlassen werden.

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