Seniorenwegweiser Stadt Voerde

14 der gesamte Text handschriftlich eigenhändig niedergeschrieben werden. Vergessen Sie nicht Ort und Datum anzugeben und unterschreiben Sie mit Vor- und Familiennamen. Das Testament können Sie zu Hause verwahren oder sicherheitshalber beim Amtsgericht hinterlegen. Gemeinsames Testament von Ehegatten Das Gesetz ermöglicht es Ehegatten, ein gemeinschaftliches Testament, das für den Tod eines jeden Ehegatten gilt, entweder in öffentlicher oder eigenhändiger Form zu verfassen. Es reicht aus, wenn ein Ehegatte das Testament eigenhändig niederschreibt und beide Ehegatten, mit Vor- und Zunamen unterschreiben. Informieren Sie sich rechtzeitig bei Notarinnen, Notaren, Steuerberaterinnen oder Steuerberatern, ob es steuerliche Gründe dafür gibt, besondere Vermögenswerte bereits zu Lebzeiten zu vererben. Testament Mit dem Testament wird sichergestellt, dass bei der Aufteilung des Nachlasses nach den Wünschen des Verstorbenen verfahren wird. Notariell aufgesetztes Testament Das öffentliche, vor einer Notarin oder einem Notar mündlich erklärte, gebührenpflichtige Testament bietet folgende Vorteile: Die Notarin bzw. der Notar berät Sie und verdeutlicht Ihnen die Konsequenzen der geplanten Verfügungen. Zweifel darüber, ob überhaupt ein Testament vorliegt – es wird beim Amtsgericht hinterlegt –, ob es echt ist, wie es zu verstehen ist, können dann in der Regel nicht aufkommen. Eigenhändiges Testament OhneKostenkönnenSieaucheineigenhändigesTestament errichten. Dabei muss nicht nur die Unterschrift, sondern

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