Seniorenwegweiser Stadt Voerde

18 Wohngeld gibt es y yals Mietzuschuss für den Mieter/die Mieterin einer Wohnung; y yals Lastenzuschuss für den Eigentümer/die Eigentümerin eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung. Anträge, Informationen und Beratung erhalten Sie bei der Wohngeldstelle: Tel.: 02855 80240 Tel.: 02855 80244 Wohnberechtigungsschein Für den Bezug öffentlich geförderter Wohnungen benötigen Sie eine Wohnberechtigungsbescheinigung. Diese erhalten Sie im Bereich Wohnungswesen: Tel.: 02855 80231 Bürgerbüro der Stadt Voerde Rathausplatz 20 46562 Voerde Tel.: 02855 80269 Sprechzeiten: Mo und Di 8.00 – 16.00 Uhr Mi 8.00 – 12.30 Uhr Do 8.00 – 18.00 Uhr Fr 8.00 – 12.30 Uhr Sa 9.00 – 12.00 Uhr Schwerbehindertenausweis Personen, die dauernd körperlich, geistig oder seelisch beeinträchtigt sind, können einen Antrag auf Feststellung des Grads der Behinderung stellen. Liegen die Voraussetzungen vor, stellt das Versorgungsamt einen Schwerbehindertenausweis aus, der je nach Grad der Behinderung und den vergebenen Merkmalen zu bestimmten Vergünstigungen führt. Blindengeld/Hilfe für hochgradig Sehbehinderte, Gehörlose Blindengeld Blinde Menschen können das Landesblindengeld erhalten. Als Blinde gelten Personen, deren Sehschärfe auf dem besseren Auge nicht mehr als 2 % beträgt oder eine gleichwertige Einschränkung aufweist. Als Nachweis für die Sehschwäche ist eine Bescheinigung des Augenarztes erforderlich, es sei denn, im Schwerbehindertenausweis ist bereits das Merkzeichen „Bl“ eingetragen. Hilfe für hochgradig Sehbehinderte Sie kann sehschwachen Personen gewährt werden, deren Sehschärfe auf dem besseren Auge mit Gläserkorrektur ohne besondere optische Hilfsmittel nicht mehr als 5 % beträgt. Als Nachweis für die Sehschwäche ist eine Bescheinigung des Augenarztes erforderlich. Hilfe für Gehörlose Menschen mit angeborener oder bis zum 18. Lebensjahr erworbener Taubheit oder an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit erhalten auf Antrag zum Ausgleich der durch die Gehörlosigkeit bedingten Mehraufwendungen eine Gehörlosenhilfe. Für den Antrag benötigen Sie eine HNO-ärztliche Bescheinigung. Im Internet sind die Formulare unter der Adresse: www.ghbg.lvr.de zu finden. Wohngeld/Lastenzuschuss In Abhängigkeit vom Einkommen und von der Höhe der Miete bzw. Belastung kann ein Anspruch auf Wohngeld bestehen, das als monatlicher Zuschuss vom Staat gezahlt wird.

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