Seniorenwegweiser Stadt Voerde

19 Deutsche Telekom – Niederlassung Wesel Philipp-Reis-Str. 7 – 9 46485 Wesel Tel.: 0281 800-0 Krankenkassenleistungen Die Leistungen der Krankenkassen müssen medizinisch notwendig und ärztlich verordnet sein (in der Regel durch die Hausärzte oder Hausärztinnen). Folgende Leistungen kommen in Betracht: Häusliche Krankenpflege kann verordnet werden, wenn y yKrankenhauspflege geboten, aber nicht ausführbar ist oder vermieden oder verkürzt werden kann; y yhäusliche Krankenpflege zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung erforderlich ist. Ein Anspruch besteht für die Dauer der ärztlich bescheinigten Notwendigkeit. Verordnet werden können die im Einzelfall notwendige Grund- und Behandlungspflege sowie hauswirtschaftliche Versorgung (in der Regel bis zu vier Wochen je Krankheitsfall), Behandlungspflege (Injektionen, Verbandswechsel, Einreibungen, Einläufe, Blutdruckkontrolle etc.) Hilfsmittel sind z. B. Hörgeräte, Prothesen, Rollstühle, Pflegebetten, Lifter. Ein Anspruch besteht nach ärztlicher Verordnung, wenn die medizinischen Voraussetzungen vorliegen. Heilmittel sind sächliche Mittel, die zur Unterstützung der ärztlichen Behandlung dienen, z. B. orthopädische Einlagen, Bruchbänder, Korsetts, Massagen, Heilbäder, krankengymnastische, logopädische oder ergotherapeutische Leistungen. Ein Anspruch besteht nach ärztlicher Verordnung. Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, müssen eine prozentuale Zuzahlung erbringen (Ausnahme: Härtefall). Nähere Auskünfte erteilen die vorgenannten Bürgerbüros der Stadt Voerde und das Servicebüro der Kreisverwaltung Reeser Landstr. 31, Raum 044 46483 Wesel Tel.: 0281 207-4980 Sprechzeiten: Mo, Di, Do 8.30 – 12.00 und 14.00 – 16.00 Uhr E-Mail: schwerbehindertenausweise@kreis-wesel.de Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht oder Ermäßigung des Rundfunkbeitrags Seit dem 01.01.2013 erfolgt die Befreiung des Rundfunkbeitrages beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice 50656 Köln Tel. (Zentrale): 0221 5061-0 Service-Tel.: 0185 9995 0100* Service-Telefon: Mo – Fr 7.00 – 19.00 Uhr *6,5 Cent/Min. aus den deutschen Festnetzen, abweichende Preise für Mobilfunk. Bei geringem Einkommen, Schwerbehinderung oder Pflegebedürftigkeit kann der Beitrag ermäßigt oder ganz erlassen werden. Zur Klärung der Voraussetzungen und der Kostenübernahme erteilen weiterhin die Bürgerbüros der Stadt Voerde Auskunft oder wenden Sie sich direkt an den Beitragsservice. Telefongebührenermäßigung Mit der Befreiung der Rundfunkbeitragspflicht bzw. Ermäßigung des Rundfunkbeitrags haben Sie die Möglichkeit, beim Telefonladen der Telekom den Sozialtarif für Ihren Telefonanschluss zu beantragen. Auskunft erteilt die:

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=