Seniorenwegweiser für den Rems-Murr-Kreis

27 Mehrgenerationenhaus In Mehrgenerationenhäusern leben je nach Konzept ältere und jüngere Menschen, Pflegebedürftige und Nichtpflegedürftige zusammen in Miet- oder Eigentumswohnungen, einem Haus oder in einer Wohnanlage. Meist bewohnt jede Partei einen eigenen, abgeschlossen Wohnbereich. Die Gemeinschaftsräume sind für alle gleichermaßen zugängig. Die Wohnform eignet sich für offene, kontaktfreudige Menschen, die sich aktiv in eine Gemeinschaft einbringen wollen und können. Beim Einzug sollte man, wenn möglich, noch nicht pflegebedürftig sein. Gegenseitige Hilfe und Unterstützung – darauf basiert dieses Modell. Die Bewohner zahlen in der Regel eine ortsübliche Miete und müssen teils Anteile an einer Baugenossenschaft kaufen. Mehrkosten entstehen vor allem für Gemeinschaftsräume und -flächen, wenn diese nicht öffentlich gefördert oder auf andere Weise subventioniert werden. Das Zusammenleben hilft jedoch beim Sparen: So können Waschmaschinen, Werkzeuge oder Autos gemeinsam angeschafft und genutzt werden. Ältere Bewohner können sich Kosten für Hilfsdienste oder die ambulante Pflege teilen. Unser Tipp: Beginnen Sie rechtzeitig mit der Suche nach einem geeigneten Wohnprojekt. Es kann im einen oder anderen Fall Jahre dauern, bis man seinen „Wohlfühlplatz“ gefunden hat. Betreuung. Aber auch die Mitbewohner bieten oft auch Hilfeleistungen an: eine ideale Wohnsituation für Menschen, die Geselligkeit suchen und noch weitgehend agil sind. Allerdings muss das Umfeld zu einem passen und es sollte ein Regelwerk geben, damit Streitigkeiten erst gar nicht entstehen. Betreute Wohngemeinschaft In den sogenannten Pflege-WGs leben hilfs- oder pflegebedürftige ältere Menschen zusammen. Das Alltagsleben spielt sich im Gemeinschaftswohnzimmer und in der Küche ab. Jeden Tag kommen Betreuer ins Haus, die die Bewohner beim Kochen, in der Haushaltsführung und bei den Gemeinschaftsaktivitäten unterstützen. Bei Bedarf werden ambulante Pflegedienste engagiert. Die Bewohner erleben in der Regel einen normalen, selbstbestimmten Alltag bei verlässlicher Betreuung. Diese Pflege-WGs werden häufig von kleineren Organisationen, wie z. B. ambulanten Pflegediensten, betrieben. Diese Wohnform unterliegt nicht dem Heimgesetz, so können die Ausstattung und der Personaleinsatz individuell bestimmt werden. Die Bewohner haben ganz normale Mietverträge, die Betreuung und Pflege erfolgt über Dienstleister. Da Pflege-WGs sozialrechtlich als eigene Haushalte gelten, gelten auch die Pflegesätze für die ambulante Betreuung. Wer sich für diese Wohnform interessiert, sollte Kontakt zu den ambulanten Pflegediensten, Sozialstationen oder der Wohlfahrtspflege aufnehmen und sich beraten lassen. © goodluz - stock.adobe.com

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