Seniorenwegweiser für den Rems-Murr-Kreis

35 Pflege und Leistungen gem. Pflegereform vom 1. Januar 2022 und Pflegehilfsmittelversorgung abgeben. Das bedeutet für Sie, dass Sie diese Empfehlung einem Antrag auf ein Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel beifügen können. Dadurch wird eine ärztliche Verordnung nicht mehr benötigt. Die Notwendigkeit und die Erforderlichkeit der Versorgung werden dann vermutet. Die Empfehlung der Pflegefachkraft darf bei der Antragstellung nicht älter als zwei Wochen sein. Pflegesachleistungen Umwandlung von Pflegesachleistungen nun auch teilweise ohne Antrag möglich. Wie bisher kann ein Teil der Pflegesachleistungsbeträge für nach Landesrecht anerkannte Entlastungsleistungen genutzt werden. Bisher musste dies aber bei der Pflegekasse beantragt werden. Nunmehr kann man bis zu 40 Prozent der ungenutzten Pflegesachleistungsbeträge ohne vorherigen Antrag für Entlastungsleistungen verwenden. Tipp: Haben Sie eine ärztliche Verordnung oder zukünftig eine Empfehlung einer Pflegefachkraft für ein Hilfsmittel erhalten, nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Pflege- oder Krankenkasse auf. Dort beantragen Sie schriftlich die Versorgung mit dem Hilfsmittel. Die Kasse erläutert Ihnen die weiteren Schritte, entscheidet über den Antrag und teilt Ihnen mit, über welche Hilfsmittelanbieter Sie versorgt werden können. Pflegeberatung Um die Verbraucher zukünftig intensiver darauf aufmerksam zu machen, dass sie einen Anspruch auf eine Pflegeberatung auch während des ganzen Pflegeprozesses haben, muss jetzt nicht nur bei der Beantragung eines Pflegegrades eine Pflegeberatung mit einem konkreten Ansprechpartner innerhalb von zwei Wochen nach Antragseingang angeboten werden, sondern zukünftig auch bei der Beantragung weiterer Leistungen der Pflegeversicherung. Dies gilt auch bei der Beantragung unter anderem von • Pflegesachleistungen • Pflegegeld • Kombinationsleistungen • Pflegehilfsmitteln • wohnumfeldverbessernden Maßnahmen • digitalen Pflegeanwendungen • Tages- und Nachtpflege • Kurzzeitpflege • vollstationärer Pflege (das meint die Unterbringung in einem Pflegeheim) • kurzzeitige Arbeitsverhinderung und Pflegeunterstützungsgeld • Pflegekursen Die Pflegeberatung kann durch die Pflegekasse selbst erbracht werden oder mittels eines Beratungsgutscheins erfolgen. In diesem Fall muss die Pflegekasse Beratungsstellen nennen, bei denen die Beratung innerhalb von zwei Wochen erfolgen kann. Hilfsmittelversorgung Die Versorgung mit Hilfsmitteln ist einfacher geworden. Damit Menschen mit Pflegebedürftigkeit entlastet sind und ihre Versorgung unkomplizierter wird, dürfen Pflegefachkräfte zukünftig Empfehlungen zur Hilfsmittel- Gut zu wissen: Während der Pflegeberatung ist ausdrücklich auf die Möglichkeit eines individuellen Versorgungsplans hinzuweisen. Anspruchsberechtigte erhalten damit eine umfassende Unterstützung bei der Klärung individueller Fragen. © Halfpoint - stock.adobe.com

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=