Bestattungsbroschüre Stadt Waiblingen

10 Trauerfeier und kirchliche Beerdigung Gärtnerbetreute Grabfelder War ein Verstorbener Mitglied einer öffentlich- rechtlichen Religionsgemeinschaft und lässt sich diese Zugehörigkeit durch die Meldedatei bzw. durch die Heiratsurkunde oder das Ehe­ register beim Standesamt nachweisen, so wird die Konfessionszugehörigkeit in die Sterbe- urkunde eingetragen, sofern die Angehörigen damit einverstanden sind. Für das Pfarramt, welches für die kirchliche Beerdigung zuständigist, gilt dies gleichzeitig als Nach- weis, dass der Verstorbene seiner Kirche bis zum Tod angehörte. Die nächstenAngehörigen sollten zweckmäßigerweise direkt mit dem zuständigen Pfarramt Kontakt aufnehmen, um ein Gespräch zur Vorbereitung der kirchlichen Beerdigung zu vereinbaren. Falls keine kirchliche Beerdigunggewünscht wird, ist das beauftragte Bestattungsunternehmenauf Wunsch gerne bereit, einen Trauerredner zu vermitteln. Gleiches gilt für Art und Form der Ausgestaltung der Trauerfeier. Das Abschied- nehmen vom Verstorbenen am offenenSarg ist grundsätzlich möglich, aber mit der Friedhofs- verwaltung zu vereinbaren. Montag bis Samstag von 17.00 – 23.00 Uhr Sonntag von 11.30 – 21.00 Uhr oder nach Vereinbarung Dienstag Ruhetag Quellenstraße 14 · 71334 Waiblingen · Tel. 0 71 51 / 9 44 12 27 info@brunnenstuben.de · www.brunnenstuben.de Trauerfeiern bis 80 Personen Wir beraten Sie gerne, auch in schweren Stunden.

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