Bestattungsbroschüre Stadt Waiblingen

12 Versicherungen, Vereine, Banken Rentenversicherung Der Tod eines Rentenempfängers ist baldmöglichst beim Postrentendienst zu melden, damit keine Überzahlungen entstehen. Nach dem Ableben eines in der Rentenversicherung der Arbeiter oder Angestellten Versicherten erhält die Witwe bzw. der Witwer von der zuständigen Rentenrechnungsstelle eine Vorschuss­ zahlung, sofern der Antrag innerhalb eines Monats dort vorliegt. Das Standesamt stellt eine gebührenfreie Sterbeurkunde an die nächsten Angehörigen aus. Der Vorschuss dient als Überbrückung für die folgendendrei Monate. War der Verstorbene pflichtversichert, also noch erwerbstätig, so übernimmt sein Arbeitgeber die Ab- meldung über die Krankenkasse. Damit ist zugleich die Abmeldung zur Renten und Arbeitslosenversicherung erledigt. Der Hinterbliebenenrentenantrag ist bei der zuständigenOrtsbehörde für die Renten­ versicherung zu stellen. Krankenversicherung Weiterhin ist die zuständige Krankenver­ sicherung unter Vorlage der vom Standesamt ausgestellten Sterbeurkunde zu informieren. Andere Versicherungen Erhielt der Verstorbene eine Kriegsrente oder die Verstorbene eine Kriegswitwenrente, ist umgehend eine Anzeige beim zuständigen Versorgungsamt erforderlich. In bestimmten Fällen ist auch die private Unfallver­ sicherung, eine Privat-Sterbekasse oder bei einer bestehenden Lebensversicherung die zuständige Versicherung vom Todesfall zu informieren. Daneben sind auch andere abgeschlossene Versicherungen, wie z. B. die Privathaftpflicht-, Rechtsschutz-, Hausrat-, Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung vom Todesfall zu unterrichten, damit gegebenen- falls für den die Nachfolge antretenden Ver- sicherungsnehmer der Versicherungsschutz weiterhin aufrechterhalten werden kann. Mitgliedschaften War der Verstorbene Mitglied in einem Verein, einer Partei oder in einem Berufsverband, so ist auch dorthin der Tod mitzuteilen. Falls der Ehepartner an einer Fortsetzung der Mitglied- schaft interessiert ist, was in der Regel sinnvoll erscheint, um bestehende Kontakte aufrecht zu erhalten, sollte dies ebenfalls mitgeteilt werden. War der Verstorbene aktives Mitglied, sollte die Vereins- bzw. Verbandsleitung recht- zeitig vom Tod ihres Mitgliedes informiert werden, da üblicherweise eine Abordnung an der Bestattung teilnehmen möchte und – bei besonders verdienstvoller Tätigkeit – eine Trauerrede gehalten wird. Hausverkauf Nach einem Trauerfall bleibt oftmals die Frage offen, ob Haus oder Grundstück im eigenen Besitz bleiben oder besser verkauft, verschenkt oder vererbt werden sollte. Hierzu ist in jedem Fall die Beratung durch einen Rechtsanwalt oder Notar nötig, da gegebenenfalls auch steuerliche Aspekte geklärt werden müssen. Wichtig ist hierbei, dass bei einem Übertragen des Hauses Wohnrechte, Altenteilsrente sowie Pflegeverpflichtungen in das Grundbuch ein­ getragen werden müssen. Die Werte dieser Leistungen sollte man von einem Gutachter ermitteln und prüfen lassen, ebenso sollte der Wert des Hauses und Grundstücks durch diesen ermittelt werden. Hilfreich ist eine um- fassende Beratung zu einem frühen Zeitpunkt. Alles ist gut geregelt. Mit den kostenlosen, juristisch geprüften Vorsorgedokumenten der Monuta haben Sie für den Ernstfall alles geregelt und sichern sich so ein Stück Selbstbestimmung. Günstige und flexible Prämien Doppelte Auszahlung bei Unfalltod Kostenlose Kindermitversicherung & Auslandsschutz Schnelle und steuerfreie Auszahlung Zusätzlich sorgen Sie mit der Monuta-Trauerfall-Vorsorge für das gute Gefühl, Ihre Familie vor hohen Bestattungskosten von ca. 6.000 € zu schützen. SORGEN SIE JETZT VOR: Patientenverfügung Vorsorgevollmacht Testaments-Checkliste Sorgerechtsverfügung SIE LIEBEN DAS GEFÜHL, ALLES GUT GEREGELT ZU HABEN? R A M GmbH Schüttelgrabenring 3 / Haus 2 71332Waiblingen Tel +49 (0) 7151 / 5002 - 380 Fax +49 (0) 7151 / 5002 - 388 E-Mail: info@ram.gmbh Lassen Sie sich vom Experten beraten und fordern Sie ein unverbindliches Angebot an. www.ram.gmbh

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